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   OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04   

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https://dejure.org/2004,3875
OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.04.2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. April 2004 - 3 U 68/04 (https://dejure.org/2004,3875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 45

    §§ 935, 940 ZPO; §§ 260, 562b BGB
    Vermieterpfandrecht und Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Vermieters zu vom Mieter entfernten Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eingebrachter Sachen aus Mieträumen gegen den Willen des Vermieters; Geltendmachung des Vermieterpfandrechts zur Rückgabe der aus den Mieträumen entfernten Sachen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung; Auskunftsanspruch des Vermieters auf Durchsetzung und ...

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BGB § 260; ; BGB § 562b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auskunftspflicht des Mieters über von ihm in die Mietsache eingebrachte und nach Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs entfernte Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Der Auskunftsanspruch eines Vermieters betrifft auch mieterfremde Sachen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgeräumt und "verzogen" - Was der Vermieter tun kann, wenn der Mieter seine Sachen fortbringt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1109
  • NZM 2005, 440
  • NJ 2004, 421
  • WuM 2004, 471
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.09.1983 - 12 U 40/83
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Droht die Entfernung aus den Mieträumen, so kann er dem Mieter diese durch einstweilige Verfügung untersagen, wobei an die Konkretisierung der Sachen in dem Verfügungsantrag keine übermäßigen Anforderungen zu stellen sind; es genügt, dass er zur Identifizierung der Sachen lediglich auf das vorherige Einbringen in die Mieträume verweist (vgl. OLG Köln ZIP 1984, 89; OLG Stuttgart NJW 1997, 521; OLG Hamm MDR 2000, 386).
  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 62/96

    Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Droht die Entfernung aus den Mieträumen, so kann er dem Mieter diese durch einstweilige Verfügung untersagen, wobei an die Konkretisierung der Sachen in dem Verfügungsantrag keine übermäßigen Anforderungen zu stellen sind; es genügt, dass er zur Identifizierung der Sachen lediglich auf das vorherige Einbringen in die Mieträume verweist (vgl. OLG Köln ZIP 1984, 89; OLG Stuttgart NJW 1997, 521; OLG Hamm MDR 2000, 386).
  • OLG Hamm, 29.11.1991 - 26 W 15/91
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Die überwiegende Auffassung lässt hiervon eine Ausnahme nur zu, wenn die von der Auskunft abhängende Realisierung des Hauptanspruchs für den Gläubiger von existenzieller Bedeutung ist (OLG Hamm NJW-RR 1992, 640; Musielak/Huber, a.a.O., § 940 Rz. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 940 Rz. 8 Stichwort: Auskunft; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 940 Rz. 17 Stichwort: Auskunft).
  • OLG Rostock, 24.09.1997 - 1 W 183/97
    Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04
    Das OLG Rostock (WM 1998, 1530) hat sich demgegenüber zu Gunsten einer durch Globalzession gesicherten Bank für einen im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgbaren Anspruch auf Auskunft über den abgetretenen Forderungsbestand ausgesprochen .
  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 W 20/07

    Mietrecht: Zulässigkeit der Geltendmachung eines Rückverschaffungsanspruch des

    Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - im Wege der Stufenklage auf Auskunft in Anspruch nehmen (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch der gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 682 m.w.N.; OLG Rostock, NZM 2005, 440 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16

    Anspruch eines Besonderen Vertreters auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

    Dementsprechend ist im Mietrecht die Möglichkeit eines Stufenantrages für den Fall anerkannt, dass ein Mieter die in die Mieträume eingebrachten Sachen entfernt und der Vermieter diese Gegenstände nicht hinreichend konkretisieren kann, um erfolgreich seinen auf ein Vermieterpfandrecht gestützten Herausgabeanspruch geltend zu machen (OLG Rostock, WuM 2004, 471).
  • OLG Rostock, 04.08.2010 - 3 U 82/10

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache

    Diese Frist ist gewahrt, wenn der Vermieter den Hausgabeanspruch mit einem Auskunftsanspruch in einer Stufenklage im Wege der einstweiligen Verfügung geltend macht (OLG Rostock, Urt. v. 13.04.2004, 3 U 68/04, NZM 2005, 440; Eckert in Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 763; Herrlein in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 562b Rn. 12).
  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 14 U 8/22

    Soziales Netzwerk; Kontosperrung; Zuständigkeitskonzentration; einstweilige

    Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so etwa OLG Jena, Beschluss vom 08. März 2012 - 4 W 101/12 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2013 - I-20 U 90/13 -, Rn. 9, juris, OLG Rostock, Urteil vom 13. April 2004 - 3 U 68/04 -, Rn. 17, juris), muss dem Antragsteller jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, Urteil vom 17. Mai 2013 - 19 U 38/13 -, Rn. 5, juris m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 2 W 24/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein kalt verlegbares Fugenband zum

    Die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung ist unerlässlich, um einen gegebenenfalls bereits jetzt bestehenden Unterlassungsanspruch überhaupt durchsetzen zu können (vgl. auch OLG Rostock MDR 2004, 1109 und OLG Brandenburg MDR 2005, 950, jeweils zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Rechts).
  • OLG Bamberg, 18.09.2006 - 2 W 13/06
    Dies hätte im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen können (vgl. OLG Rostock, MDR 2004, 1109 f. [OLG Rostock 13.04.2004 - 3 U 68/04]).
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   OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01   

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https://dejure.org/2003,7771
OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01 (https://dejure.org/2003,7771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2003 - 4 U 58/01 (https://dejure.org/2003,7771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2003 - 4 U 58/01 (https://dejure.org/2003,7771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Mietverhältnisses; Erfüllung der Rückgabepflicht; Erklärung der Besitzaufgabe; Unwirksamkeit einer Zinsklausel in einem Mietvertrag

  • Judicialis

    BGB a.F. § 557 Abs. 1 S. 1; ; BGB a.F. § 556 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur mangelnden Erfüllung der Schlüsselrückgabepflicht bei einem beendeten Mietverhältniss

  • ibr-online

    Wohnraummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht alle Schlüssel abgegeben...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu wenige Schlüssel zurückgegeben - Kann der Vermieter aus diesem Grund weiterhin Miete fordern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01
    Dies wiederum hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab (BGH NJW 1983, 1049, 1050; OLG Düsseldorf DWW 1987, 129).
  • AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14

    Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!

    Ein Mieter hat aber grundsätzlich die an ihn übergebenen Schlüssel wieder bei dem Vermieter abzuliefern, wenn ihm ein Besitzrecht an dem Schlüssel gemäß § 986 BGB - hier unstreitig - nicht mehr zustand( OLG Köln , ZMR 2006, Seiten 859 f. OLG Hamburg , WuM 2004, Seite 471; OLG Düsseldorf , NZM 2003, Seite 397; OLG Hamm , NZM 2003, Seiten 26 f. OLG Brandenburg , NZM 2000, Seiten 463 f.; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1996, Seite 209 OLG Hamburg , ZMR 1995, Seiten 18 ff.; OLG Düsseldorf , MDR 1987, Seite 499 OLG München , DWW 1987, Seite 124 ).
  • KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der

    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02

    Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim

    Außerdem hätte bei einem Grundurteil, durch das der Klageanspruch nur zu einem Bruchteil für gerechtfertigt erklärt wird, die Klage im Übrigen durch Teilurteil abgewiesen werden müssen (vgl. BGH, VersR 1956, 768 [770 re. Sp.]; OLG Koblenz, VRS 68, 179 [182]; Urteile des Senats v. 01.06.1999, Az. 4 U 159/99 - 137, und vom 29.01.2002, Az. 4 U 58/01 - 13; MünchKommZPO-Musielak, 2. Auflage, § 304 Rdnr. 11; Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO, 23. Auflage, § 304, Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hiervon abweichend die Auffassung vertreten wird, ausnahmsweise genüge für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schlüssels, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortrete und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht werde (Senat, OLGR 2008, 727; KG ZMR 2012, 693; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 577; OLG Köln, OLGR 2006, 525; OLG Hamburg, OLGR 2004, 441), mag dahin stehen, ob hieran im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH festgehalten werden kann.
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