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AG Hamburg, 22.04.2004 - 44 C 209/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Graffiti - Beseitigungspflicht des Vermieters nur in Ausnahmefällen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Entfernung von Graffiti
- gevestor.de (Kurzinformation)
Graffiti - Hauswand beschmiert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter muss ortsunübliche Graffiti an Hauswand und im Treppenhaus beseitigen - Instandsetzungspflicht folgt aus Minderungsrecht des Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535 Abs. 1 S. 2
Rechte des Mieters bei Graffiti an der Hausfront und im Eingangsbereich
Papierfundstellen
- WuM 2006, 244
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Charlottenburg, 22.06.2006 - 233 C 47/06
Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Beseitigung von Farbschmierereien an der …
16 Der vertragsgemäße Zustand umfasst auch die Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang zur Mietsache bestimmt sind (…Palandt-Weidenkaff, BGB 65. Aufl. § 535 Rn. 34, 41; KG, WuM 1984, 43) und somit auch die Außenfassade sowie den Hauseingang (vgl. AG Hamburg, WuM 2006, 244;… Schmidt-Futterer-Eisenschmidt, Mietrecht, 8. Aufl. § 536 Rn. 185).17 Der für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand ist im einzelnen Fall nach den gesamten Umstände des Einzelfalles, insbesondere nach der Ortssitte, dem Zweck und dem Preis der Mieträume sowie dem Zustand bei Anmietung zu beurteilen (KG WuM 1984, 42; AG Hamburg, WuM 2006, 244).