Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 28.09.2005

Rechtsprechung
   LG Halle, 09.01.2006 - 1 S 204/05   

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https://dejure.org/2006,34654
LG Halle, 09.01.2006 - 1 S 204/05 (https://dejure.org/2006,34654)
LG Halle, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 S 204/05 (https://dejure.org/2006,34654)
LG Halle, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 S 204/05 (https://dejure.org/2006,34654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht -Befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel auf unbestimmte Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Befristeter Mietvertrag mit automatischer Verlängerungsklausel

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 534
  • WuM 2006, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus LG Halle, 09.01.2006 - 1 S 204/05
    Allerdings lässt sich die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit des wechselseitigen, befristeten Verzichts auf das (ordentliche) gesetzliche Kündigungsrecht (Urt. v. 22.12.2003 - VIII ZR 81/03, ZMR 2004, 251; Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 294/03, NZM 2004, 734; Urt. v. 06.04.2005 -VIII ZR 27/04) nicht, wie der Kläger und das Amtsgericht meinen, "eins zu eins" auf die sich hier stellende Frage übertragen, ob die Klausel.

    Die Regelung soll den Mieter, wie auch der BGH betont (Urt. v. 22.12.2003 - VIII ZR 81/03, ZMR 2004, 251, 252), vor dem von ihm nicht mehr zu beeinflussenden Verlust seiner Wohnung schützen, nicht aber vor einer längeren Bindung an den Mietvertrag.

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 294/03

    Zulässigkeit eines zeitlich begrenzten Ausschlusses der Kündigung eines

    Auszug aus LG Halle, 09.01.2006 - 1 S 204/05
    Allerdings lässt sich die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit des wechselseitigen, befristeten Verzichts auf das (ordentliche) gesetzliche Kündigungsrecht (Urt. v. 22.12.2003 - VIII ZR 81/03, ZMR 2004, 251; Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 294/03, NZM 2004, 734; Urt. v. 06.04.2005 -VIII ZR 27/04) nicht, wie der Kläger und das Amtsgericht meinen, "eins zu eins" auf die sich hier stellende Frage übertragen, ob die Klausel.
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Halle, 09.01.2006 - 1 S 204/05
    Allerdings lässt sich die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit des wechselseitigen, befristeten Verzichts auf das (ordentliche) gesetzliche Kündigungsrecht (Urt. v. 22.12.2003 - VIII ZR 81/03, ZMR 2004, 251; Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 294/03, NZM 2004, 734; Urt. v. 06.04.2005 -VIII ZR 27/04) nicht, wie der Kläger und das Amtsgericht meinen, "eins zu eins" auf die sich hier stellende Frage übertragen, ob die Klausel.
  • LG Hildesheim, 02.11.2016 - 7 S 56/16

    Befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel ist kein Zeitmietvertrag!

    b) Das so mit dem Inhalt eines befristeten Mietvertrages mit einer Verlängerungsklausel zustande gekommene Vertragsverhältnis ist wirksam, auch wenn es sich bei diesen Klauseln um durch den Kläger bei Abschluss des Vertrages gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln sollte (vgl. Schmitt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 575 Rn. 79 u. 81 unter Hinweis auf LG Halle WuM 2006, 572).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.09.2005 - 23 S 247/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28293
LG Düsseldorf, 28.09.2005 - 23 S 247/04 (https://dejure.org/2005,28293)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2005 - 23 S 247/04 (https://dejure.org/2005,28293)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2005 - 23 S 247/04 (https://dejure.org/2005,28293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2006, 572
 
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