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   LG München I, 09.08.2007 - 12 O 18199/06   

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https://dejure.org/2007,21914
LG München I, 09.08.2007 - 12 O 18199/06 (https://dejure.org/2007,21914)
LG München I, Entscheidung vom 09.08.2007 - 12 O 18199/06 (https://dejure.org/2007,21914)
LG München I, Entscheidung vom 09. August 2007 - 12 O 18199/06 (https://dejure.org/2007,21914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bund der Energieverbraucher

    Das Gericht erklärt eine Klausel gegenüber Tarifkunden, in der die Stadtwerke sich eine jährliche Preisanpassung vorbehalten, für unzulässig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegen die von dem Kläger beanstandeten Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45, für entsprechende Klauseln in Fernwärmelieferverträgen; aA LG München I, WuM 2008, 100, 102).
  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Abgesehen davon, dass die Beklagte die Klausel bei ihrem G-Vertrag selbst unter den Preisanpassungsbestimmungen (Anlage 47) einordnet, handelt es sich im Streitfall (über die Fallgestaltung der Entscheidung des LG München I, Urt. v. 09.08.2007 - 12 O 18199/06, war nicht zu befinden) bei der angegriffenen mathematischen Berechnungsformel nicht etwa deshalb um einen Teil der vertraglichen Leistungsbeschreibung, weil der sogenannte Arbeitspreis bei den streitgegenständlichen Vertragstypen von vornherein nur in dieser Form vereinbart worden war.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens:

    (ebenso zu dem früher geltenden § 1 PrkV LG München, Urteil vom 09.08.2007 - 12 O 18199/06, GWF 2008, 15 zitiert nach Juris Rn. 50 mit Verweis auf OLG Rostock, Urteil vom 23.6.2003 - 3 U 173/01).
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