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   BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07   

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https://dejure.org/2008,344
BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07 (https://dejure.org/2008,344)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2008 - VIII ZR 292/07 (https://dejure.org/2008,344)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - VIII ZR 292/07 (https://dejure.org/2008,344)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Alternativwohnung muss bei Eigenbedarfsküdigung angeboten werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs; Pflicht des Vermieters zum Anbieten einer vergleichbaren, im selben Haus befindlichen Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anbietpflicht für später frei werdende Alternativwohnung; Kündigung; Eigenbedarf; Zeitliche Grenze der Anbietungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 242 Cd; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Eigenbedarfskündigung - Anbieten einer Vergleichswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 573 Abs. 2 Nr. 2
    Umfang der Anbietpflicht nach einer Eigenbedarfskündigung; Pflicht zur Andienung einer erst später frei werdenden Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbietepflicht bei Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf und alternative Wohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Später frei werdende Alternativwohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss der Mieterin keine Ersatzwohnung anbieten, die erst nach dem Räumungstermin frei wird

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine Anbietpflicht bei Eigenbedarfskündigung, wenn Alternativwohnung erst später frei wird

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: Zeitliche Grenze der Anbietpflicht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Anspruch auf Ersatzwohnung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine Anbietpflicht für später frei werdende Alternativwohnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarf: Anbietpflicht des Vermieters hinsichtlich einer Alternativwohnung ist zeitlich begrenzt

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Später frei werdende Wohnung muss nicht angeboten werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf: Anbietpflicht einer Alternativwohnung durch den Vermieter ist zeitlich begrenzt

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf als Kündigungsgrund wird erleichtert

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anbieten einer freien Wohnung bei Kündigung wegen Eigenbedarf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.6.2008)

    Rechtslage bei Eigenbedarfskündigungen // Mieter sind an gesetzliche Fristenregeln gebunden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Begrenzung der Anbietpflicht bei Eigenbedarfskündigung! (IMR 2008, 299)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1141
  • MDR 2008, 1028
  • NZM 2008, 642
  • WuM 2008, 497
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 311/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07
    Die Pflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters, dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage liegende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten, beschränkt sich auf Wohnungen, die dem Vermieter zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen; eine Wohnung, die zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist für die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung gekündigt worden ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt frei werden soll, wird von dieser Anbietpflicht nicht erfasst (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463).

    Das Gericht verkenne dabei nicht, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2003 (NJW 2003, 2604 f.) eine solche Anbietpflicht grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehe.

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, muss der wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbieten (Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 - noch zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF, nunmehr § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

  • BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02

    Gesetzlicher Übergang des Baulichkeiteneigentums bei zu Erholungszwecken

    Auszug aus BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07
    Diese Annahme beruht auf der tatrichterlichen Auslegung einer Individualerklärung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs revisionsrechtlich nur beschränkt darauf überprüfbar ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (BGHZ 154, 132, 133; 168, 64, 69, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 31/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07
    Eine solche Pflicht mit dem Inhalt, dass noch eine Anbietpflicht für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses bestände, ist jedoch nicht anzuerkennen (Senatsurteile, aaO, unter II 2; BGHZ 165, 75, 82 f.; die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG, NJW 2006, 2033, nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07
    Eine solche Pflicht mit dem Inhalt, dass noch eine Anbietpflicht für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses bestände, ist jedoch nicht anzuerkennen (Senatsurteile, aaO, unter II 2; BGHZ 165, 75, 82 f.; die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG, NJW 2006, 2033, nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07
    Diese Annahme beruht auf der tatrichterlichen Auslegung einer Individualerklärung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs revisionsrechtlich nur beschränkt darauf überprüfbar ist, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (BGHZ 154, 132, 133; 168, 64, 69, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von Senat, Urteile vom 9. Juli 2003, VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 9. November 2005, VIII ZR 339/04, BGHZ 165, 75, 79; vom 4. Juni 2008, VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13. Oktober 2010, VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 und vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats hat der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern diese sich im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet und er sie erneut vermieten will (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, BGHZ 165, 75, 79; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).

  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und

    Zwar ist die tatrichterliche Auslegung einer - auch konkludenten - Individualerklärung revisionsrechtlich nur beschränkt darauf überprüfbar, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (Senatsurteile vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, WuM 2008, 497, Tz. 10; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, WM 2009, 911, Tz. 10).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern diese sich im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet und er sie erneut vermieten will; andernfalls ist die ausgesprochene Kündigung rechtsmissbräuchlich und unwirksam (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 11 f.; vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, 3, und VIII ZR 311/02, NJW 2003, 2604 unter II 1, 2).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 284/16

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Anbietpflicht des Vermieters

    Denn die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht in zulassungsrelevanter Weise von der Rechtsprechung des Senats ab, nach der die Anbietpflicht jedenfalls mit Ablauf der Kündigungsfrist und der damit eintretenden Beendigung des Mietverhältnisses endet (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02, NJW 2003, 2604 unter II 2; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12 f.; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, WuM 2012, 160 Rn. 24; vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Dezember 2016 - VIII ZR 232/15, NJW 2017, 547 Rn. 55 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]).
  • AG München, 27.10.2020 - 473 C 2138/20

    Räumungsfrist von 4 Monaten unter Berücksichtigung der coronabedingten

    Die Pflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters, dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage liegende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten, beschränkt sich auf Wohnungen, die dem Vermieter zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen (BGH NZM 2008, 642).

    Dies lässt sich damit begründen, dass das Mietverhältnis dann beendet ist und bei einem beendeten Vertragsverhältnis keine nachvertragliche Treuepflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter mehr besteht (BGH NZM 2008, 642, 643).

  • LG Bonn, 18.03.2010 - 6 S 5/10

    Eigenbedarf für ein volljähriges Kind

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB berechtigt kündigende Vermieter dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbieten muss (BGH NJW 2009, 1141).
  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 28/10

    Preisgebundener Wohnraum: Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Diese tatrichterliche Auslegung einer Individualerklärung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs revisionsrechtlich nur beschränkt darauf überprüfbar, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, WuM 2008, 497 Rn. 10 mwN).
  • AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12

    Keine Alternativwohnung angeboten: Eigenbedarfskündigung unwirksam!

    Das Gericht verkennt nicht, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH vom 04.06.2008, VIII ZR 292/07, NJW 2009 1141) eine Anbietpflicht zeitlich nur für die Wohnungen besteht, die dem Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zur Verfügung stehen.
  • LG Berlin, 12.12.2013 - 67 S 629/12
    Dass damit aber eine Beschränkung der Anbietpflicht ausgesprochen werden sollte, ist den Entscheidungen nicht zu entnehmen (vgl. auch Leitsatz in BGH NZM 2008, 642: "Wohnungen").
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