Rechtsprechung
BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Aufwendungsersatz wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen
- Judicialis
BGB § 547 Abs. 2; ; BGB § 677; ; BGB § 684; ; BGB § 818 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung des Wertersatzes für Verwendungen des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Verwendungsersatzanspruch des Mieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch des Mieters auf Wertersatz für seine Verwendungen auf die Mietsache (IMR 2009, 115)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 05.01.2005 - 12 C 590/03
- LG Wuppertal, 26.10.2006 - 9 S 57/05
- BGH, 13.07.2007 - VIII ZR 306/06
- BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06 (1)
Papierfundstellen
- WuM 2009, 113
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts nur erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGHZ 151, 221, 225) . - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 m.w.N.). - BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Bemessung des Anspruchs auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB auf die Erhöhung des Verkehrswerts des errichteten, ausgebauten oder umgestalteten Gebäudes an (BGHZ 10, 171, 180 ; 17, 236, 239) .
- BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Bemessung des Anspruchs auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB auf die Erhöhung des Verkehrswerts des errichteten, ausgebauten oder umgestalteten Gebäudes an (BGHZ 10, 171, 180 ; 17, 236, 239) . - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen (BVerfGE 84, 188, 190 ; 86, 133, 144 f. ). - BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Auch zu einem - wie hier - auf der Grundlage von § 547 Abs. 2 BGB aF, §§ 677, 684 Satz 1, § 818 Abs. 2 BGB geltend gemachten Bereicherungsanspruch hat der Senat bereits entschieden, dass auf die durch die Verwendungen bewirkte Erhöhung des Verkehrswerts des Gebäudes abzustellen ist (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92, NJW-RR 1993, 522, unter II 4). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen (BVerfGE 84, 188, 190 ; 86, 133, 144 f. ). - BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf dabei darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO gibt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 103/05, NJW-RR 2007, 17, Tz. 4).
- BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten …
Denn der Ersatzanspruch des Verwalters ist in diesen Fällen grundsätzlich auf Ausgleich der Werterhöhung der Anlage gerichtet, die die von ihm veranlassten Maßnahmen bewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 10 mwN). - BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18
Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass tatsächliches Vorbringen von Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f.; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 12;… vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 11;… vom 9. Mai 2018 - I ZB 68/17, MarkenR 2018, 389, Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
Beachtung des Gebots des rechtlichen Gehörs durch ein Berufungsgericht bezüglich …
Wenn das Berufungsgericht dieses Vorbringen in seiner Entscheidung gleichwohl vollständig übergangen hat, lässt dies den sicheren Schluss darauf zu, dass es den Sachvortrag auch nicht erwogen hat (vgl. BGHZ 154, 288, 300; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113, Tz. 12).