Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.04.2008

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   BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07   

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BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 (https://dejure.org/2009,10)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 (https://dejure.org/2009,10)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 (https://dejure.org/2009,10)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 535 ff., 812 Abs. 1, 818 Abs. 2
    Mieter kann bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Kostenerstattungsanspruch gegen Vermieter wegen durchgeführter Renovierung zustehen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenleistung des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter bei Renovierung der Mietwohnung vor seinem Auszug aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung; Bemessung der Höhe des Wertersatzes bei Renovierung einer Wohnung durch den Mieter i.F.d. Vorliegens einer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bereicherungsanspruch des Mieters in Höhe des Wertes der angemessenen Vergütung für die erbrachte Werkleistung (hier: Weißen der Wände) bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertersatz für vom Mieter aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel durchgeführte Schönheitsreparaturen

  • Judicialis

    BGB § 539 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 818 Abs. 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schönheitsreperatur: Mieter hat bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Anspruch auf Wertersatz

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch des Mieters nach Vornahme einer nicht geschuldeten Schönheitsreparatur: Schadensersatzanspruch bei Verwendung unwirksamer AGB aus §§ 280 I, 311 II, 241 BGB (culpa in contrahendo), (keine) Geschäftsführung ohne Auftrag ("Auch fremdes Geschäft"), Inhalt des Anspruchs aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter bei Renovierung der Mietwohnung vor seinem Auszug aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung; Bemessung der Höhe des Wertersatzes bei Renovierung einer Wohnung durch den Mieter i.F.d. Vorliegens einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (49)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen Jetzt wird es teuer für den Vermieter!

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Endrenovierungsklausel und Kostenerstattungsanspruch des Mieters

  • IWW (Kurzinformation)

    Renovierung ohne Verpflichtung: Mieter kann Aufwendungen nachträglich ersetzt verlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattungsanspruch bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • rechtsindex.de (Zusammenfassung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Endrenovierungsklausel - Kostenerstattungsanspruch des Mieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wertersatzanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Endrenovierungsklausel unwirksam - Kostenerstattungsanspruch des Mieters

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kostenerstattung für vorgenommene Schönheitsreparaturen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unnötige Renovierung? - Mieter bekommt Kosten erstattet!

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wertersatz bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kostenerstattung: Anspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Mieters trotz unwirksamer Vereinbarung im Mietvertrag durchgeführten Renovierungsarbeiten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Endrenovierung trotz unwirksamer Vertragsklausel Aufwendungsersatzanspruch des Mieters?

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Ansprüche des grundlos renovierenden Mieters

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei unwirksamer Renovierungsklausel hat der Vermieter dem Mieter die Renovierungskosten zu ersetzen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Vermieter müssen für unwirksame Renovierung zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Mieter können Renovierungskosten zurückfordern

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zur Frage, ob ein Mieter bei unwirksamer Endrenovierungsklausel und durchgeführter Renovierung einen Kostenerstattungsanspruch hat

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Mieters bei ungeschuldeter Endrenovierung

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • blog.de (Kurzinformation)

    Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Warum Mietverträge oft ungültig sind - Achten Sie auf die Renovierungsklauseln

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Klausel ersetzen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Geld für nicht geschuldete Renovierungsarbeiten zurückverlangen

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Mieter sollen Rückforderungsanspruch prüfen lassen.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rückforderungsrechte bei vermeindlicher Renovierungspflicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mieter dürfen Renovierungskosten zurückfordern

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Unnötige Renovierung nach Auszug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kosten für "Schönheitsreparaturen" bei unwirksamer Vertragsklausel zurückverlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderungsanspruch bei vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unwirksame Endrenovierungsklausel Mieter hat Anspruch auf Kostenerstattung!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch eines Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Erstattung der Kosten einer Schönheitsreparatur bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Endrenovierung: Mieter können Geld zurückverlangen // Neue BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter im Pech? Durchgeführte Schönheitsreparatur bei unwirksamer Klausel im Mietvertrag

Besprechungen u.ä. (9)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 241, 276, 280, 311, 539, 670, 677, 683, 812, 818 BGB
    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Endrenovierungsklausel - Kostenerstattungsanspruch des Mieters

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aufwendungsersatz bei Irrtum des Mieters über eigene Schönheitsreparaturpflicht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch des Mieters nach Vornahme einer nicht geschuldeten Schönheitsreparatur: Schadensersatzanspruch bei Verwendung unwirksamer AGB aus §§ 280 I, 311 II, 241 BGB (culpa in contrahendo), (keine) Geschäftsführung ohne Auftrag ("Auch fremdes Geschäft"), Inhalt des Anspruchs aus ...

  • vnwi.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel (RA Bernhard C. Koch)

  • mietgerichtstag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Haftung für die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (RA Prof. Dr. Hubert Schmidt)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen //Endrenovierung: Wenn der Mieter zu viel tut, muss der Vermieter zahlen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten! (IMR 2009, 296)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 188
  • NJW 2009, 2590
  • MDR 2009, 916
  • NZM 2009, 541
  • ZMR 2009, 829
  • NJ 2009, 382
  • WuM 2009, 395
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (37)

  • LG Berlin, 23.10.2006 - 62 S 187/06
    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Mit dem Landgericht Berlin (GE 2007, 517) sei vielmehr davon auszugehen, dass durch die Unwirksamkeit der Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen letztlich die Kalkulationsgrundlage gestört gewesen sei, weil der Vermieter sich von den an sich ihm obliegenden Renovierungspflichten nicht habe befreien können, zugleich aber eine geringere Miete erhalten habe, als er sie andernfalls gefordert hätte.

    In der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung wie auch im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass der Mieter, der auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert, selbst bei einer Schlussrenovierung kein Geschäft des Vermieters führt (LG Berlin, GE 2007, 517, 518; LG Waldshut-Tiengen, WuM 2000, 240 ; AG Köln, WuM 2006, 261, 262 ; AG München, NZM 2001, 1030; Blank, a.a.O., S. 197 f.; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 539 Rdnr. 6; Both, WuM 2007, 3, 6; Horst, DWW 2007, 48, 52; Lange, NZM 2007, 785, 787; Paschke, WuM 2008, 647, 648 f.; Kinne, GE 2009, 358 f.; aA: LG Landshut WuM 2008, 335; LG Wuppertal, ZMR 2007, 973; LG Karlsruhe, NZM 2006, 508 ; Sternel, a.a.O., S. 502).

    Dieser ist entgegen einer verbreitet vertretenen Auffassung (z.B. LG Berlin, GE 2007, 517, 518 f.; AG Karlsruhe, DWW 2005, 374, 375; Hannemann, Festschrift für Blank, 2006, S. 189, 203; Lehmann-Richter, a.a.O., S. 751; Both, a.a.O., S. 6; Paschke, a.a.O., S. 651; Blank, a.a.O., S. 198; Börstinghaus, a.a.O., S. 677; Kinne, a.a.O., S. 360) allerdings nicht darauf gerichtet, eine durch die Renovierungsmaßnahmen eingetretene Wertsteigerung der Mieträume in Form von Vorteilen auszugleichen, die der Vermieter aus einem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können.

  • BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08

    Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Im Ergebnis bleibt der Einwand der Revision jedoch ohne Erfolg, dass der Beklagte sich durch die Verwendung einer solchen Klausel, die anders als eine inhaltsgleiche Individualvereinbarung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam wäre (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 2009 - VIII ZR 71/08, NJW 2009, 1075, Tz. 10; vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, WuM 2007, 682, Tz. 13 m.w.N.), schadensersatzpflichtig gemacht habe, weil es auch insoweit an einem Verschulden fehlt.

    Von dem Beklagten konnte nicht erwartet werden, dass ihm an der Zulässigkeit einer Endrenovierungsabrede, die individualvertraglich nicht zu beanstanden ist (Senatsurteil vom 14. Januar 2009 - VIII ZR 71/08, WuM 2009, 193, Tz. 12 f.), Zweifel kommen mussten, wenn er sie in einer für individualvertragliche Vereinbarungen typischen Weise handschriftlich hinzugefügt hat.

    Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, weil das Berufungsgericht hinsichtlich der in § 27 des Mietvertrages getroffenen Endrenovierungsabrede keine Feststellungen zum Vorliegen einer Individualvereinbarung getroffen hat, deren Wirksamkeit nicht mit dem vom Amtsgericht herangezogenen Summierungseffekt verneint werden kann (Senatsurteil vom 14. Januar 2009, a.a.O., Tz.13).

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b).

    In diesem auch hier gegebenen Fall bemisst sich der Wert der Dekorationsleistungen üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen (vgl. Senat, BGHZ 92, 363, 373) .

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Gegen diese Beurteilung, die die Revision hinnimmt, bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil der Senat kurz zuvor eine identische Klausel als wirksam behandelt hatte (Senatsurteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WuM 1998, 592, unter III 2 und 3).

    Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b).

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Hinsichtlich der handschriftlich eingetragenen Endrenovierungsverpflichtung in § 27 des Formularvertrages rügt die Revision, dass das Berufungsgericht dem unter Zeugenbeweis gestellten Vorbringen der Kläger nicht nachgegangen sei, wonach es sich um eine vom Beklagten vorformulierte Vertragsklausel gehandelt habe, die er nicht nur bei den Nachmietern, sondern auch bei anderen Mietern verwendet habe, so dass bei diesem für das Revisionsverfahren als richtig zu unterstellenden Sachvortrag auch insoweit eine vorformulierte Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB vorgelegen habe (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a).

    Insbesondere kann es ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn er nicht erkannt hat, dass nach der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a) solche handschriftlich hinzu gesetzten Regelungen als vorformulierte Vertragsbestimmungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu werten sein können mit der Folge, dass ihre Wirksamkeit strengeren Anforderungen unterliegt.

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Hinsichtlich der handschriftlich eingetragenen Endrenovierungsverpflichtung in § 27 des Formularvertrages rügt die Revision, dass das Berufungsgericht dem unter Zeugenbeweis gestellten Vorbringen der Kläger nicht nachgegangen sei, wonach es sich um eine vom Beklagten vorformulierte Vertragsklausel gehandelt habe, die er nicht nur bei den Nachmietern, sondern auch bei anderen Mietern verwendet habe, so dass bei diesem für das Revisionsverfahren als richtig zu unterstellenden Sachvortrag auch insoweit eine vorformulierte Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB vorgelegen habe (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a).

    Insbesondere kann es ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn er nicht erkannt hat, dass nach der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a) solche handschriftlich hinzu gesetzten Regelungen als vorformulierte Vertragsbestimmungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu werten sein können mit der Folge, dass ihre Wirksamkeit strengeren Anforderungen unterliegt.

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
    Der für eine Fremdgeschäftsführung erforderliche unmittelbare Bezug zum Rechts- und Interessenkreis des Vermieters (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ; BGH, Urteil vom 3. März 2009 - XI ZR 41/08, WM 2009, 790, Tz. 24; Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 4) ist entgegen der Auffassung der Revision nicht schon deswegen gegeben, weil die Renovierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Mietsache führen und damit dem Vermögen des Vermieters zugute kommen.
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77

    Ersatzansprüche aufgrund Beseitigung eines Ölschadens

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

  • AG Karlsruhe, 06.09.2005 - 5 C 212/05

    Wohnraummiete: Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters wegen durchgeführter

  • LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

  • BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

  • LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Durchführung der

  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 306/80

    Treuepflicht eines Verkaufsbevollmächtigten gegenüber seinem Auftraggeber -

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 358/86

    Verjährung des Werklohnanspruchs bei formularmäßiger Musterprozeßvereinbarung

  • AG München, 14.05.2001 - 453 C 17448/00
  • LG Wuppertal, 23.08.2007 - 9 S 478/06

    Wenn eine Endrenovierung vom Mieter nicht geschuldet wird, kann dieser vom

  • BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99

    Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag

  • RG, 11.10.1932 - II 58/32

    1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen

  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    (4) Die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeteiligung im Einzelfall ist Sache des Tatrichters, der insoweit von der ihm nach § 287 Abs. 2 ZPO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen kann (vgl. zur Bemessung des Aufwands bei eigener Renovierungstätigkeit Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 24 f. [zum Bereicherungsanspruch des Mieters, der ihn nicht treffende Schönheitsreparaturen ausführt]).
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

    Dass die Grundstücksbesitzerin - auf den Willen der nur im Auftrag handelnden Klägerin kommt es nicht an - auch im eigenen Interesse tätig geworden ist, schließt ihren Fremdgeschäftsführungswillen nicht aus (sog. "auch fremdes Geschäft", vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    d) Die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeteiligung im Einzelfall ist Sache des Tatrichters, der insoweit von der ihm nach § 287 Abs. 2 ZPO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen kann (vgl. zur Bemessung des Aufwands bei eigener Renovierungstätigkeit Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 24 f. [zum Bereicherungsanspruch des Mieters, der ihn nicht treffende Schönheitsreparaturen ausführt]).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,470
BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06 (https://dejure.org/2008,470)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - X ZR 126/06 (https://dejure.org/2008,470)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - X ZR 126/06 (https://dejure.org/2008,470)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bzgl. der mangelnden Einflussmöglichkeit eines Verbrauchers auf den Vertragsinhalt aufgrund der Verwendung vorformulierter Vertragsklauseln nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB; Beweislastverteilung zwischen Verbraucher und Unternehmer in ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verbrauchervertrag - Beweislast für AGB-Klauseln

  • grundeigentum-verlag.de

    Beweislast für Allgemeine Geschäftsbedingungen/vorformulierte Vertragsbedingungen

  • Betriebs-Berater

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in einzelnem Verbrauchervertrag

  • Betriebs-Berater

    Verbraucher trägt Darlegungslast für Vorformulierung von Vertragsklauseln

  • Judicialis

    BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Beweislast für das Vorliegen von AGB; Klauselkontrolle bei Verbraucher(individual)verträgen nach § 310 III Nr. 2 BGB, Beweislast für die fehlende Einflußmöglichkeit; richtlinienkonforme Auslegung des AGB-Rechts

  • rechtsportal.de

    BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2
    Darlegungs- und Beweislast für die Vorformulierung von Vertragsklauseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Wer trägt Beweislast dafür, dass einmalige AGB vorformuliert sind?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einmalige Verwendung von Vertragsklauseln ? Beweislast des Verbrauchers, dass Klauseln vorformuliert wurden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbraucher trägt Darlegungslast für Vorformulierung von Vertragsklauseln

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Darlegungs- und Beweislast für die Verwendung von AGB

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltskontrolle von Einmalklauseln in Verbraucherverträgen

  • beck.de PDF, S. 13 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 310 Abs. 3 BGB

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Beweislast für das Vorliegen von AGB; Klauselkontrolle bei Verbraucher(individual)verträgen nach § 310 III Nr. 2 BGB, Beweislast für die fehlende Einflußmöglichkeit; richtlinienkonforme Auslegung des AGB-Rechts

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 2008, 1088)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 176, 140
  • NJW 2008, 2250
  • ZIP 2008, 1877
  • MDR 2008, 1147
  • DNotZ 2008, 763
  • VersR 2008, 1508
  • WM 2008, 1417
  • BB 2008, 1405
  • BB 2008, 1586
  • DB 2008, 1913
  • WuM 2009, 395
  • ZfBR 2008, 663
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06
    Es ist zutreffend und von Revision und Revisionserwiderung unbeanstandet davon ausgegangen, dass Art und Umfang der handschriftlichen Einfügungen in den Vertragsvordruck ihrer rechtlichen Einordnung als vorformulierte Vertragsklauseln nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 141, 108 unter II 1 a zu § 24 a AGBG).

    Dem entspricht die Definition Allgemeiner Geschäftsbedingungen im nationalen Recht, die § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB unter Beschränkung auf Verbraucherverträge und unter Verzicht auf die Voraussetzung des Stellens im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB (BGHZ 141, 108, 113) aufgreift.

    Auf dieser Grundlage ist der in § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB verwendete Begriff der allgemeinen Geschäftsbedingungen richtlinienkonform als "vorformulierte Vertragsklauseln zur Verwendung in einer Vielzahl von Verträgen" zu lesen (vgl. BGHZ 141, 108, 113; Staudinger/Schlosser, aaO, § 310 BGB Rdn. 55; Wolf/Horn/Lindacher, aaO, § 24 a AGBG Rdn. 27; Erman/Roloff, aaO, § 310 BGB Rdn. 13).

  • OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04

    Ausschluss des Gewährleistungsrechtes beim Kauf eines Gebäudes durch

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06
    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, dass - dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend - der Verbraucher nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des gesetzlichen Tatbestandes trägt (Palandt/Heinrichs, aaO, § 310 BGB Rdn. 17; Basedow, aaO, § 310 BGB Rdn. 66; Erman/Roloff, BGB, 12. Aufl., § 310 BGB Rdn. 20; Kollmann in Anwaltskommentar BGB, § 310 BGB Rdn. 32; Becker in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 310 BGB Rdn. 21; Berger, aaO, § 310 BGB Rdn. 9; Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 310 BGB Rdn. 89; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 24 a AGBG Rdn. 37; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, A 5, Art. 3 der Richtlinie Rdn. 36; Heinrichs, NJW 1996, 2190, 2193; Eckert, ZIP 1996, 1238, 1240; Imping, WiB 1997, 337, 340; Schwerdtfeger, DStR 1997, 499, 501; OLG Brandenburg NJ 2005, 273, 274).
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Dies ergibt sich bei einem Verbrauchervertrag aus der in § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB vorgesehenen Beweislastverteilung (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, BGHZ 176, 140 Rn. 14 mwN); das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2010 (VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11), auf das sich die Beklagte stützt, um eine Individualvereinbarung herzuleiten, bezieht sich gerade nicht auf einen Verbrauchervertrag, sondern auf einen zwischen Privatleuten geschlossenen Vertrag.
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    Der Verbraucher muss vielmehr darlegen und beweisen, dass er auf Grund der Vorformulierung auf den Inhalt der Klausel (hier zur Geltungsdauer des Angebots) keinen Einfluss nehmen konnte (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, BGHZ 176, 140, 145).

    Danach werden zwar in Verbraucherverträgen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen - unter Verzicht auf die in § 305 Abs. 1 BGB bestimmte Voraussetzung des Stellens durch den Verwender - dem Unternehmer zugerechnet (BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98, BGHZ 141, 108, 113; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, BGHZ 176, 140, 142).

    Feststellungen dazu, dass es sich bei dem Kaufvertragsangebot mit der Fortgeltungsklausel um eine solche Vertragsbedingung handelt, wofür der Verbraucher die Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, BGHZ 176, 140, 143), fehlen in dem Berufungsurteil ebenfalls.

  • OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelkaufvertrages: Stempelaufdruck als

    Zwar verbleibt es insoweit dabei, dass den Verbraucher die Beweislast dafür trifft, dass die fragliche Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert wurde (BGHZ 176, 140 [Tz. 14, 18 und 19]; Grüneberg in Palandt a.a.O. § 310, 12; Basedow in MünchKomm, BGB, 5. Aufl. [2007], § 305, 43; Becker in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. [2007], § 310, 15, 21 und 22; vgl. allg. zur Beweislast im Rahmen des § 305 BGB, ggf. durch Anscheinsbeweis: Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. [2009], § 305, 58; Schlosser in Staudinger, BGB [2/2006], § 305, 51; Roloff in Erman, BGB, 11. Aufl. [2009], § 305, 58; Basedow a.a.O. § 305, 43 und 45; Becker a.a.O. § 305, 38; Schmidt-Eichhorn in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. [2008], § 305 BGB, 3; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. [2006], § 305, 60).

    Dies gilt in Bezug auf die Grundnorm des § 305 BGB, kann aber auch der Vermutung in § 310 BGB entgegengehalten werden (BGHZ 176, 140 [Tz. 14]; Grüneberg a.a.O. § 310, 13; Ulmer a.a.O. § 310, 72; Pfeiffer a.a.O. § 310 Abs. 3, 17).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2020 - 12 U 28/20

    Recht auf Mängeleinbehalt kann weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden!

    Das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss grundsätzlich der Vertragspartner des Verwenders darlegen und beweisen, der sich im Individualprozess auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft (BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 -, Rn. 29; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06 -, BGHZ 176, 140-150, Rn. 14, juris).

    Da die Vereinbarung für die Beklagten einen Verbrauchervertrag darstellt, liegt gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB die Beweislast dafür, dass die Klägerin die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt hat, bei ihr (zur Darlegung und Beweislast bei Verbraucherklauseln: BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 126/06).

  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Der Zeuge G hat ausgesagt, dass der Vertragsentwurf zuvor von der Beklagten an ihn übersandt worden war und insoweit keine Abänderungen im Notartermin erfolgten (Blatt 170), weshalb mit der Fiktion aus § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB davon auszugehen ist, das diese vorformulierten Vertragsbedingungen von der Beklagten gestellt wurden (vergleiche zur Fiktion BGH NJW 2008, 2250; BGH NJW 1999, 2180; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl. 2015, § 310 Rn. 12 und § 305 Rn. 12).
  • OLG Celle, 30.08.2012 - 13 U 135/11

    Wann ist der Kaufpreis einer Immobilie sittenwidrig?

    Der Verbraucher trägt auch im Falle des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB die Beweislast dafür, dass die fragliche Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, juris Rn. 14).

    Auch im Anwendungsbereich des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB trägt der Verbraucher die Beweislast sowohl dafür, dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, wie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06, juris Rn. 15 f.).

  • LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen

    aa) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die vorformulierten Vertragsklauseln im Einzelnen ausgehandelt sind, obwohl sie vorformuliert wurden, trägt deren Verwender (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 126/06 -, BGHZ 176, 140-150, Rn. 14; Staudinger/Peter Schlosser (2013) BGB § 310, Rn. 60 und 66; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 310 BGB Rdn. 77; Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., § 310 BGB Rdn. 13.; Berger in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 2. Aufl., § 310 BGB Rdn. 8).
  • OLG Jena, 04.06.2014 - 2 U 1014/13

    Rückforderungsprozess für Maklerprovision: Wirksamkeit einer Formularklausel über

    bb) Der Kläger ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Beklagte die handschriftliche Courtagebestimmung vorformuliert hat und er und die Zeugin ___ auf den Inhalt der Klausel keinen Einfluss nehmen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 126/06 -, NJW 2008, 2250, 2252).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11

    Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Schulungskosten im Falle einer

    Im Falle von Vertragsbestimmungen, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsbedingungen vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte ( BGH 15. April 2008 - X ZR 126/06 - NJW 2008, 2250 ).
  • AG Stuttgart, 20.03.2013 - 1 C 39/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle der Vereinbarung eines

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei der Beklagten (BGH NJW 2008, 2250, Rn. 14; Pfeiffer, a.a.O., § 310 Rn. 15f).
  • LG Saarbrücken, 18.11.2011 - 13 S 123/11

    Leasingvertrag: Transparenz einer Restwertklausel

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 292/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Individualabrede -

  • ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
  • LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11

    Urkundsprozess wegen der Zahlung einer Vertragsstrafe

  • ArbG Köln, 17.05.2018 - 8 Ca 4052/17

    Zahlung einer Witwenrente aus betrieblicher Altersversorgung aus der

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