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   BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 294/08   

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https://dejure.org/2009,2039
BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 294/08 (https://dejure.org/2009,2039)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2009 - VIII ZR 294/08 (https://dejure.org/2009,2039)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2009 - VIII ZR 294/08 (https://dejure.org/2009,2039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts bei Kenntnis des kündigenden Hauptmieters von einem nicht bestehenden Mietinteresse der benannten ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verweigerung von Untervermietung;Wann ist eine Kündigung rechtsmissbräuchlich?

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Untervermietungserlaubnis - Untersagung und Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unberechtigt verweigerte Untermieterlaubnis; Sonderkündigungsrecht des Mieters; Anspruch auf Untervermietung der gesamten Mietsache

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 540 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 540 Abs. 1 S. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts bei Kenntnis des kündigenden Hauptmieters von einem nicht bestehenden Mietinteresse der benannten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untervermietung verweigert: Wann ist Kündigung rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kein Kündigungsrecht des Mieters bei unwilligem Untermieter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kündigung wegen verweigerter Untervermietung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untermieter erfinden um kündigen zu dürfen?

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen verweigerter Untermieterlaubnis kann rechtsmissbräuchlich sein

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Verweigerung der Untervermietung und Möglichkeit der fristlosen Kündigung

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Kündigung bei verweigerter Untermieterlaubnis

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Einwand gegen Untermieter

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag Einfamilienhaus: Untermieter dürfen nicht erfunden werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht durch verweigerte Untervermietung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untervermietung verweigert: Außerordentliche Kündigung dennoch rechtsmissbräuchlich? (IMR 2010, 3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1293 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 306
  • MDR 2010, 200
  • NZM 2010, 120
  • ZMR 2010, 281
  • WuM 2010, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 294/08
    Aus dem von der Revision zitierten Senatsurteil vom 23. November 2005 (VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Brandenburg, 06.06.2019 - 31 C 230/18

    Kann Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners in die Mietwohnung verlangt

    Unter Berücksichtigung dessen stellte sich das Verlangen des Klägers aber auch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hier als rechtsmissbräuchlich dar ( BGH , Urteil vom 11.11.2009, Az.: VIII ZR 294/08, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 306 f. ).
  • BGH, 24.11.2017 - LwZR 5/16

    Unwirksamkeit einer Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters

    Da Allgemeine Geschäftsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/08, NJW 2010, 2877 Rn. 11 mwN; Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 12), kann der Senat die Klausel selbst prüfen.
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