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   BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09   

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https://dejure.org/2010,8022
BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,8022)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2010 - V ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,8022)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09 (https://dejure.org/2010,8022)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 1093 BGB
    Verschulden bei Vertragsschluss: Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Aufklärungspflichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Vertrauensschadens i.R.e. Mietvertrages bei Entziehung des Wohnrechts des Mieters durch anderweitige Vermietung eines Teils der Wohnung; Beweispflichten des auf Ersatz des Erfüllungsinteresses klagenden Geschädigten bzgl. einer Aufklärungspflichtverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Schadens bei Verletzung von Aufklärungspflichten; Verschulden bei Vertragsschluss; Ersatz des Vertrauensschadens; Einräumung eines Wohnrechtes

  • rewis.io

    Verschulden bei Vertragsschluss: Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Aufklärungspflichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Verschulden bei Vertragsschluss: Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Aufklärungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Vertrauensschadens i.R.e. Mietvertrages bei Entziehung des Wohnrechts des Mieters durch anderweitige Vermietung eines Teils der Wohnung; Beweispflichten des auf Ersatz des Erfüllungsinteresses klagenden Geschädigten bzgl. einer Aufklärungspflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht bei Einräumung eines Wohnrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 524
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
    Nach einer Verletzung von Aufklärungspflichten kann der Geschädigte grundsätzlich Ersatz des Vertrauensschaden verlangen (Senat, BGHZ 168, 35, 39 m.w.N.).

    Geschieht dies, reduziert sich der zu ersetzende Vertrauensschaden auf dessen berechtigte Erwartungen, die durch den zustande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden (Senat, BGHZ 168, 35, 39).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
    Da in aller Regel anzunehmen ist, dass der Vertrag bei der gebotenen Aufklärung nicht oder mit einem anderen Inhalt zustande gekommen wäre, ist der Geschädigte in erster Linie berechtigt, sich von diesem zu lösen und Ersatz seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu verlangen (vgl. BGHZ 111, 75, 82).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
    Deren Wegfall ist nämlich nur in Betracht zu ziehen, wenn eine der Parteien ihren gegenteiligen Willen erkennbar äußert (BGH, Urt. v. 18. November 1993, IX ZR 256/92, NJW-RR 1994, 317, 318).
  • BGH, 23.03.1973 - V ZR 112/71

    Ausschluss der Gewähr für Beschaffenheit,Flächenmaß und Freiheit von

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
    Da die Auflassung hier bei Abschluss des Übergabevertrages erklärt wurde und ein Wegfall der Willensübereinstimmung zwischen Auflassung und Eintragung unschädlich ist (Senat, Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612, 613), kommt es nur auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09
    Die von dem Berufungsgericht für möglich erachtete Heilung des Formmangels gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB scheitert nicht an der dafür erforderlichen Willensübereinstimmung der Parteien im Zeitpunkt der Auflassung (vgl. Senat, Urt. v. 15. Oktober 1993, V ZR 19/92, NJW 1994, 586, 588).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 256/16

    Umfassen des Haftungsausschlusses für Sachmängel auch die nach den öffentlichen

    Da in aller Regel anzunehmen ist, dass der Vertrag bei der gebotenen Aufklärung nicht oder mit einem anderen Inhalt zustande gekommen wäre, ist der Geschädigte in erster Linie berechtigt, sich von diesem zu lösen und Ersatz seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8; Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14, NZM 2016, 582 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. März 1990 - VIII ZR 169/89, BGHZ 111, 75, 82).

    Geschieht dies, reduziert sich der zu ersetzende Vertrauensschaden auf dessen berechtigte Erwartungen, die durch den zustande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden (Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35, 39; Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8).

    Er kann verlangen so behandelt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323; Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8).

  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des

    Er kann daher auch Ersatz seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen verlangen, wenn er - wie hier - an dem Vertrag nicht festhält (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16, NJW-RR 2018, 752 Rn. 12; Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8).
  • BGH, 06.11.2012 - VI ZR 174/11

    Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen

    Danach ist die Klägerin so zu stellen, wie sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und Auskunftspflicht stünde (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2001 - V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876; vom 11. Juni 2011 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8).
  • OLG München, 09.10.2019 - 20 U 556/19

    Schadensersatz wegen falscher Angabe Anschaffungspreis Küche bei Hauskaufvertrag

    Da er an dem für ihn ungünstigen Vertrag festhält, reduziert sich dieser nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die berechtigten Erwartungen des Käufers, die durch den zustande gekommenen Vertrag nicht befriedigt werden (BGH, Urteil vom 11. Juni 2010, V ZR 144/09, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Januar 2018, V ZR 256/16, juris Rn. 12).

    Schaden ist der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers zu teuer erworben hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 1993, IX ZR 206/91, juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 19. Mai 2006, V ZR 264/05, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 11. Juni 2010, V ZR 144/09, juris Rn. 9).

  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18

    Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog.

    a) Dabei kann offen bleiben, ob die Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG schon deshalb die richtige Klageart ist, weil die Gemeinschaftsordnung, deren Anpassung die Kläger erstreben, eine Öffnungsklausel enthält, also durch Beschluss geändert werden könnte (vgl. zu § 16 Abs. 4 WEG Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 144/09, BGHZ 184, 88 Rn. 21).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

    Da in aller Regel anzunehmen ist, dass der Vertrag bei der gebotenen Aufklärung nicht oder mit einem anderen Inhalt zustande gekommen wäre, ist der Geschädigte in erster Linie berechtigt, sich von diesem zu lösen und Ersatz seiner im Vertrauen auf den Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524 Rn. 8; Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14, NZM 2016, 582 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. März 1990 - VIII ZR 169/89, BGHZ 111, 75, 82).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Diese Rechtsfolge eines Anspruchs aus culpa in contrahendo entspricht sowohl einer in der Literatur vertretenen Meinung als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, U.v. 28.03.1990 - VIII ZR 169/89 - NJW 1990, 1659; U.v. 11.6.2010 - V ZR 144/09 -, juris Rn. 8; Feldmann in Staudinger, BGB, 2018, § 311 Rn. 177; Schulze, BGB, 10. Aufl. 2019, § 311 Rn. 26; Emmerich in Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2019, § 311 Rn. 211; Kindl in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 311 Rn. 79; Grüneberg in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 311 Rn. 55; Stadler in Jauernig, BGB, 17. Aufl. 2018, § 311 Rn. 55).

    Im Gegenteil geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz des positiven Interesses verlangt werden kann und wird dies auch so in der Literatur vertreten (vgl. BGH, U.v. 11.6.2010 - V ZR 144/09 - juris Rn. 10; BGH, U.v. 6.4.2001 - V ZR 394/99 - IBRRS 37128, beck-online; Emmerich in Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2019, § 311 Rn. 201; Schulze, BGB, 10. Aufl. 2019, § 311 Rn. 26; Grüneberg in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 311 Rn. 56).

  • BGH, 16.12.2011 - V ZR 235/10

    Anspruch auf Einräumung des Wohnrechts bei gleichzeitigem Zurückbehaltungsrecht

    Der Beklagte hätte sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen können, soweit ihm die Klägerin wegen der vorvertraglichen Pflichtverletzung Ersatz des Vertrauensschadens schuldete (§ 311 Abs. 2 BGB i. V. m. § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB; vgl. näher Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 144/09, WuM 2011, 524).
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