Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11   

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https://dejure.org/2011,1563
BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11 (https://dejure.org/2011,1563)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11 (https://dejure.org/2011,1563)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2011 - VIII ZR 47/11 (https://dejure.org/2011,1563)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 535 BGB
    Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen: Inhaltskontrolle für eine Klausel über das "Weißen" von Decken und Wänden; Abgrenzung von Individualvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unter Aufgabe des "Weißens" von Decken und Wänden

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das "Weißen" von Decken und Wänden als unzulässige Klausel im Mietvertrag, §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 1, 535 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen - Farbvorgabe in Mietvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen - Farbvorgabe in Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Farbdiktat weiß für laufendes Mietverhältnis

  • rewis.io

    Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen: Inhaltskontrolle für eine Klausel über das "Weißen" von Decken und Wänden; Abgrenzung von Individualvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen: Inhaltskontrolle für eine Klausel über das "Weißen" von Decken und Wänden; Abgrenzung von Individualvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2
    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unter Aufgabe des "Weißens" von Decken und Wänden

  • rechtsportal.de

    BGB § 305c Abs. 2
    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unter Aufgabe des "Weißens" von Decken und Wänden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Weißen" bedeutet weiß streichen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Karlsruher Sprachkunde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Weißen" kann die Schönheitsreparaturklausel kippen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zum "Weißen" von Decken und Wänden

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mietvertragsklausel für "Weißen" von Decken und Wänden ist unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Pflicht zum "Weißen" im laufenden Mietverhältnis unwirksam

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Weißen ist mehr als Streichen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Pflicht zum Weißen von Decken und Wänden stellt unangemessene Benachteiligung des Mieters dar

  • blog.de (Kurzinformation)

    Weißen ist nicht dasselbe wie Streichen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    "Weißen" ist nicht dasselbe wie "Streichen"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    "Weißen" ist nicht dasselbe wie "Streichen"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel weiß für Schönheitsreparaturen unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Mieters zum "Weißen" von Decken und Wänden ist unwirksam // Unwirksame Vertragsklausel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum "Weißen" von Decken und Wänden ist unangemessene Benachteiligung des Mieters // Unwirksame formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zum Weißen - Einschränkung der persönlichen Lebensgestaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutet "weißen" mit weißer Farbe anstreichen? (IMR 2012, 1054)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 97
  • NJ 2012, 274
  • WuM 2011, 618
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ("Weißen der Decken und

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
    Nach der - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch im Individualprozess gebotenen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19) - kundenfeindlichsten Auslegung der Formularklausel (§ 305c Abs. 2 BGB) ist die Pflicht des Mieters zum "Weißen" von Decken und Wänden dahin zu verstehen, dass ein Anstrich mit weißer Farbe vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).

    In dieser Auslegung liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, weil er auch während des laufenden Mietverhältnisses in der vorgegebenen Farbwahl dekorieren muss und dadurch in seiner persönlichen Lebensgestaltung eingeschränkt wird, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, aaO Rn. 9 f.; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 175/09, WuM 2010, 184 Rn. 3).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
    Nach der - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch im Individualprozess gebotenen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19) - kundenfeindlichsten Auslegung der Formularklausel (§ 305c Abs. 2 BGB) ist die Pflicht des Mieters zum "Weißen" von Decken und Wänden dahin zu verstehen, dass ein Anstrich mit weißer Farbe vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 175/09

    Wirksamkeit der Abwälzung einer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
    In dieser Auslegung liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, weil er auch während des laufenden Mietverhältnisses in der vorgegebenen Farbwahl dekorieren muss und dadurch in seiner persönlichen Lebensgestaltung eingeschränkt wird, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, aaO Rn. 9 f.; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 175/09, WuM 2010, 184 Rn. 3).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert

    c) Zutreffend ist insoweit zwar, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache dann nicht nach § 538 BGB zu vertreten hat, wenn sie durch einen vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden (Senatsurteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 21), und dass die farbliche Gestaltung der Mieträume während der Dauer des Mietverhältnisses dem Mieter überlassen ist, somit zum vertragsgemäßen Gebrauch einer angemieteten Wohnung gehört (Senatsurteile vom 21. September 2011 - VIII ZR 47/11, WuM 2011, 618 Rn. 8; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, aaO Rn. 17).
  • AG Ibbenbüren, 27.05.2021 - 30 C 330/20

    Stellplatz Mietwohnung zugewiesen: Mitvermietet!

    Rechtsfolge ist, die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel insgesamt (vgl. BGH Urt. v. 21.09.2011, Az.: VIII ZR 47/11).
  • LG Berlin, 14.06.2016 - 67 S 19/16

    (Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Wohnraummietvertrag: Nachträglicher

    Allenfalls dann wäre eine verfahrensfehlerfreie tatsächliche Feststellung zu ihren Gunsten in Betracht gekommen (vgl. BGH, Urt. v. 21. September 2011 - VIII ZR 47/11, ZMR 2012, 97 Tz. 9).
  • LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12

    Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!

    Dass die durch die nicht auf die im Inneren der Wohnung liegenden Seiten der Türen beschränkte Verpflichtung zum Anstrich der Türen begründete Unwirksamkeit nicht auf einzelne Bestandteile der Klausel beschränkt werden kann, sondern die gesamte Klausel (hier § 14 Ziff. 2) erfasst, hat der Bundesgerichtshof in vorgenannten Entscheidungen klargestellt und in den Entscheidungen zu unzulässigen Farbwahlklauseln, die ebenfalls zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen, bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09; BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - VIII ZR 96/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9320
BGH, 17.08.2011 - VIII ZR 96/11 (https://dejure.org/2011,9320)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - VIII ZR 96/11 (https://dejure.org/2011,9320)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - VIII ZR 96/11 (https://dejure.org/2011,9320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 BGB, § 552a ZPO
    Wohnraummiete: Beweislastverteilung für Instandhaltungspflichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Umstände unter denen ein zur Beheizung eines einzelnen Zimmers dienender Außenwandgasofen von der Größe einer mobilen Elektroheizung mit dem Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Beweislastverteilung für Instandhaltungspflichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Beweislastverteilung für Instandhaltungspflichten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a
    Grundsätzliche Bedeutung der Umstände unter denen ein zur Beheizung eines einzelnen Zimmers dienender Außenwandgasofen von der Größe einer mobilen Elektroheizung mit dem Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweislast des Mieters für Instandhaltungspflicht des Vermieters

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungspflicht des Vermieters nur soweit zur Mietsache gehörend.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 618
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