Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15950
BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11 (https://dejure.org/2012,15950)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - V ZB 242/11 (https://dejure.org/2012,15950)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11 (https://dejure.org/2012,15950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 4 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 ZPO, § 46 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Zulassung der Berufung; Rechtsschutzinteresse an einer Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beschwer eines Wohnungseigentümers durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verteidigung gegen eine Anfechtungsklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer und Beschwerdewert; wirtschaftliches Interesse; fünffaches Eigeninteresse des Beschwerdeführers; Beschlussanfechtungsklage; Beauftragung eines Rechtsanwaltes; außergerichtliche Einigung; Wohnungseigentümerversammlung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Zulassung der Berufung; Rechtsschutzinteresse an einer Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27; ZPO § 511 Abs. 4; ZPO § 574 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Beschwer eines Wohnungseigentümers durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verteidigung gegen eine Anfechtungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Vollzug eines Beschlusses?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer durch Beschluss der Gemeinschaft über die Verteidigung gegen eine Anfechtungsklage nicht beschwert

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtungsklage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ausgeführter Beschluss kann zu Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage führen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 796
  • WuM 2012, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    a) Im Ansatz zutreffend geht der Kläger zu 1 davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 7; vgl. auch: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533).

    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 8).

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    a) Im Ansatz zutreffend geht der Kläger zu 1 davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 7; vgl. auch: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 8).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    aa) Das Berufungsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR hinausgehenden Beschwer ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    Anders ist es aber dann, wenn im Einzelfall ein Erfolg der Klage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen mehr bringen kann und Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse der Wohnungseigentümer untereinander, gegen den Verwalter oder gegen Dritte sicher auszuschließen sind (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660, 2661 Rn. 16).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10

    Zulassung der Berufung: Bemessung der Beschwer beim Anspruch auf Beseitigung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    Die unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholen, wenn die getroffenen Feststellungen - wie hier - eine solche Entscheidung erlauben (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432, 433).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    aa) Das Berufungsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR hinausgehenden Beschwer ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    a) Im Ansatz zutreffend geht der Kläger zu 1 davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 7; vgl. auch: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    a) Im Ansatz zutreffend geht der Kläger zu 1 davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 7; vgl. auch: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11
    a) Im Ansatz zutreffend geht der Kläger zu 1 davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488, 489 Rn. 7; vgl. auch: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1859/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

  • BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei

    a) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 6 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstands maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11,NJW 2011, 3790 Rn. 17; Beschluss vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 8; Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZB 18/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 8).

    a) Das Berufungsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn feststeht, dass das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR hinausgehenden Beschwer ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, ZMR 2011, 782 Rn. 4; Beschluss vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 11; Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633 Rn. 13 f.; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 12).

    b) Die unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholen, wenn die getroffenen Feststellungen - wie hier - eine solche Entscheidung erlauben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10, NJW-RR 2011, 998 Rn. 15; Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, NJW-RR 2011, 1079 Rn. 12; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 189/11, ZWE 2012, 226 Rn. 3 f.; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 12).

  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 59/18

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Berufungseinlegung durch

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, wenn das Berufungsgericht durch überzogene Anforderungen einer Partei den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12 Rn. 8, NZG 2013, 1258; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11 Rn. 6 m.w.N., ZMR 2012, 796).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZB 31/14

    Berufungsverfahren gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Notwendige

    Dies führt zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11, juris Rn. 14 mwN; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796, 797; Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, FamRZ 2013, 1117 Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, MDR 2013, 1362 Rn. 4; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 5).

    Die Bemessung der Beschwer ist rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstands maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790 Rn. 17; BGH, ZEV 2012, 270 Rn. 8; BGH, ZMR 2012, 796 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZB 18/11, juris Rn. 4).

  • BGH, 13.12.2012 - V ZB 149/12

    Möglichkeit zur Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung

    a) Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert, wenn die Anforderungen, die das Berufungsgericht an die Zulässigkeit des Rechtsmittels stellt, überzogen sind und dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (siehe nur Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 mwN).

    aa) Voraussetzung für einen solchen Fehler wäre, dass das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hätte; denn die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, aaO).

    aa) Das Berufungsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, das Rechtsmittel nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einem 600 EUR übersteigenden Wert des Beschwerdegegenstands ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (siehe nur Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 mwN).

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

    Beides verletzt den Anspruch der Klägerinnen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012  V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 19. Juni 2013  V ZB 226/12, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - VI ZB 72/22

    Kein Grund für die Zulassung der Berufung: Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz

    Ein Grund für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO wegen einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes liegt in der Unterlassung einer gebotenen Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (Anschluss BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - V ZB 179/14, WuM 2015, 320 Rn. 6 und vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402 Rn. 11).

    Denn eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung und damit ein Grund für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO wegen einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes liegt in der Unterlassung einer gebotenen Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - V ZB 179/14, WuM 2015, 320 Rn. 6; vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402 Rn. 11).

  • BGH, 01.10.2013 - LwZB 1/13

    Auslegung der Vertragsbestimmung über das Sonderkündigungsrecht wegen

    Die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 7; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402, 403 Rn. 12 std. Rspr.).

    Dieser Fehler des Berufungsgerichts hätte jedoch nur dann zu einer unzulässigen, weil aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Erschwerung des Zugangs zu der von dem Gesetzgeber eröffneten Berufungsinstanz geführt, wenn die Berufung nach dem Ergebnis der im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholenden Prüfung (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934, 936 Rn. 21; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 202, 203 Rn. 12) gemäß § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO hätte zugelassen werden müssen oder wenn dem Rechtsbeschwerdegericht nach den Feststellungen in dem angefochtenen Beschluss eine solche Entscheidung nicht möglich wäre (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432, 433 Rn. 5).

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15

    Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das

  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

  • BGH, 25.11.2021 - V ZB 97/20

    Zulässigkeit der statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 112/12

    Berücksichtigung der Widerklage bei der Bemessung des Werts des

  • BGH, 29.01.2015 - V ZB 179/14

    Nachholung der Berufungszulassung durch das Berufungsgericht: Umfang der

  • LG München I, 12.08.2021 - 36 S 2639/20

    Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren einer

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 215/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die anwaltlichen

  • LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Gestaltungsspielraum der

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 46/15

    Bemessung des Beschwerdewertes beim Anspruch eines Nachbarn auf Neuausrichtung

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 318 S 23/18

    Wohnungseigentumssache: Stimmberechtigung nur der Mitglieder einer

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21

    Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

  • LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14

    Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht