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   AG Köln, 09.12.2011 - 220 C 366/11   

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https://dejure.org/2011,43383
AG Köln, 09.12.2011 - 220 C 366/11 (https://dejure.org/2011,43383)
AG Köln, Entscheidung vom 09.12.2011 - 220 C 366/11 (https://dejure.org/2011,43383)
AG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 220 C 366/11 (https://dejure.org/2011,43383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung außergerichtliche Anwaltskosten wegen Verzuges i.R.e. anwaltlichen Abmahnung auf Erteilung der Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen; Verzugseintritt mit Ablauf der Überlegungsfrist i.S.d. § 558b Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 558b; ZPO § 296a
    Erstattung außergerichtliche Anwaltskosten wegen Verzuges i.R.e. anwaltlichen Abmahnung auf Erteilung der Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen; Verzugseintritt mit Ablauf der Überlegungsfrist i.S.d. § 558b Abs. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltskosten als Verzusschaden nach Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erstattung von Anwaltskosten

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des AG Köln vom 09.12.2011, Az.: 220 C 366/11 (Mieterhöhungsverlangen; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Ablauf der Zustimmungsfrist)" von RiAG Dr. Börstinghaus, original erschienen in: WuM 2012, 206 - 209.

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 454
  • WuM 2012, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.01.2007 - 206 C 555/06

    Wohnraummiete: Zum Ersatz der anwaltlichen Mahnkosten des Vermieters bei

    Auszug aus AG Köln, 09.12.2011 - 220 C 366/11
    Vielmehr ergibt sich aus dieser Entscheidung des BGH, dass sich der Mieter grundsätzlich mit der Zustimmung zur Mieterhöhung in Verzug befinden kann, was das Urteil des AG Charlottenburg vom 09.01.2007 - 206 C 555/06 ohne überzeugende Begründung verneint.
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus AG Köln, 09.12.2011 - 220 C 366/11
    Die von dem Beklagtenvertreter zitierte Enscheidung des BGH (Urt. v. 04.05.2005 - VIII ZR 94/04) ist nicht zu dieser Rechtsfrage ergangen.
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.06.2017 - 16 C 50/17

    Ersatz der Kosten für anwaltliches Schreiben?

    Damit scheidet die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten zumindest in solchen Fällen aus, in denen der Mieter vorprozessual keine Einwendungen gegen die Mieterhöhung erhoben hat, vgl. auch AG Schöneberg, Urteil vom 31.05.2017 - 3 C 17/17; a.A. AG Schöneberg, Urteil vom 15.05.2017 - 5 C 50/17, AG Köln, ZMR 2012, S. 454; Lützenkirchen Mietrecht, 2. Aufl., § 558b Rn. 48e; Spielbauer, Mietrecht, § 558b Rn. 33; wohl auch Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11.Aufl., § 558b Rn. 7a.
  • AG Neuruppin, 02.11.2012 - 42 C 80/12

    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Formfreiheit der Zustimmungserklärung des

    Mit Ablauf der gesetzlichen Überlegungsfrist war der Beklagte gem. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug geraten, einer weiteren Mahnung bedurfte es dazu nicht mehr (AG Köln WuM 2012, 206 m. zust. Anmerkung Börstinghaus; Lehmann-Richter NZM 2006, 849).
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