Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.2014

Rechtsprechung
   LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41969
LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13 (https://dejure.org/2013,41969)
LG München I, Entscheidung vom 19.12.2013 - 31 S 6768/13 (https://dejure.org/2013,41969)
LG München I, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 31 S 6768/13 (https://dejure.org/2013,41969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Vermieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen erheblicher Wohnflächenabweichung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei Wohnflächenabweichung

  • RA Kotz

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei Wohnflächenabweichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss Gesamtmietfläche nicht ausmessen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch bei Wohnflächenabweichung und die Verjährung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kenntnis von Wohnflächenabweichung: Rückzahlung überzahlter Miete

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Falsch angegebene Wohnfläche: Mietminderung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenabweichung: Wann für den Mieter die Verjährung läuft

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenabweichung: Wann verjähren Ansprüche des Mieters?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter muss bei Wohnflächenabweichung von mehr als 10% nicht ohne Anlass nachmessen (IMR 2014, 103)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter muss Gesamtmietfläche nicht ausmessen! (IMR 2014, 1015)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 710
  • NZM 2014, 433
  • WuM 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG München, 21.02.2013 - 454 C 28439/12

    Muss Mieter Flächenangaben im Mietvertrag überprüfen?

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    AG München, 21.02.2013 - 454 C 28439/12 .

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 21.02.2013, Az. 454 C 28439/12, teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Amtsgerichts München mit dem Aktenzeichen 454 C 28439/12 abzuändern und die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

  • AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11

    Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Selbst wenn man - wie das Erstgericht in Anschluss an eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn (Urteil vom 18.04.2012, Az. 203 C 55/11) - die Kenntnis der tatsächlichen Wohnfläche darauf reduzieren wollte, dass dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Räume in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wurde nicht dargetan, dass die Kläger diese Maße vor dem Jahr 2012 positiv gekannt hätten.

    Eine divergierende obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich, lediglich das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 18.04.2012, Az. 203 C 55/11) hat in einem Fall die Auffassung vertreten, dass einem Mieter regelmäßig kurz nach Bezug einer Wohnung die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Räume in tatsächlicher Hinsicht bekannt seien.

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. BGH, Urteil vom 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03; BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII ZR 164/08) stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht.
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Grob fahrlässige Unkenntnis i.S. des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist und der Gläubiger auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. VII ZR 213/07, Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. BGH, Urteil vom 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03; BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII ZR 164/08) stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht.
  • LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 S 23/12

    Mieter kann Wohnfläche allein durch Nachmessen genau bestimmen!

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Die Kammer folgt des Weiteren der Auffassung des Landgerichts Krefeld (Urteil vom 07.11.2012, Az. 2 S 23/12), dass ein Mieter die Kenntnis von Kantenlänge bzw. Raumhöhe nicht schon aufgrund bloßen Ansehens bei Nutzung der Mieträume erlangt.
  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
    Ebenso wenig wie allgemeine Erkundigungs-, Untersuchungs- oder Nachforschungspflichten des Mieters bei Vertragsschluss oder Annahme der Mietsache im Zusammenhang mit möglicherweise vorhandenen Mängeln bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2007, Az. XII ZR 139/05; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 536b BGB Rn. 19), besteht auch im laufenden Mietverhältnis keine Obliegenheit des Mieters, die Mieträume ohne konkreten Anlass auszumessen, um die Richtigkeit der Wohnflächenangabe im Mietvertrag zu überprüfen.
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    d) Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 6 ff.) grundsätzliche Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln, die den tatsächlichen Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigen, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde, der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können.
  • BGH, 17.10.2023 - VIII ZR 61/23

    Auslegung des Begriffs der "Wohnfläche" im frei finanzierten Wohnraum

    Eine konkrete Kenntnis der Klägerin von sämtlichen in die Wohnflächenberechnung einzustellenden Maßen ergibt sich - anders als die Revision meint - jedenfalls nicht ohne Weiteres bereits durch den Bezug beziehungsweise die Nutzung der Wohnung (vgl. LG Krefeld, NJW 2013, 401; LG München I, NJW-RR 2014, 710, 711; AG Hamburg, NJOZ 2016, 895, 898; Schmidt-Futterer/Streyl, aaO; aA AG Bonn, Urteil vom 18. April 2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546; einschränkend ders., NZM 2012, 177, 185 f. sowie jurisPR-MietR 10/2012 Anm. 1; vgl. auch Witt, NZM 2012, 545, 552).
  • AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13

    Wohnraummietvertrag: Anforderungen an eine konkludente Vereinbarung der

    In diesem Zusammenhang kann insbesondere dahinstehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass es für eine Kenntnis ausreicht, wenn dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Wohnung in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wovon jedenfalls kurz nach Bezug der Wohnung auszugehen sei (so jeweils zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB AG Bonn, Urt. v. 18.04.2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546 f.; ders., NZM 2012, 177, 185 f.), oder ob von einer Kenntnis der Flächenabweichung erst ausgegangen werden kann, wenn dem Mieter die konkrete Wohnfläche durch Vermessen der Räume bekannt wird (so LG Krefeld, Urt. v. 07.11.2012 - 2 S 23/12, NJW 2013, 401; Emmert, jurisPR-MietR 1/2013 Anm. 1; wohl auch LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).

    Zwar trifft den Mieter grundsätzlich keine Obliegenheit, die Wohnung bereits bei Vertragsschluss auszumessen, um die Wohnflächenangabe im Mietvertrag zu überprüfen (vgl. nur LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136).

  • AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit

    Diese Abweichung ist jedenfalls wegen der Gesamtwohnfläche, Zimmer- und Geschosszahl auch nicht so offensichtlich, dass sie sich den Beklagten hätte aufdrängen müssen, zumal die Aufteilung der Gesamtfläche auf die einzelnen Räumlichkeiten dem Mietvertrag nicht zu entnehmen gewesen ist (vgl. LG München I WuM 2014, 135).
  • AG München, 21.02.2013 - 454 C 28439/12
    LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13 .
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,292
BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener Wohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der BGH-Rechtsprechung: Endrenovierungsklauseln bei vorheriger Übergabe der Mietwohnung im nicht renovierten Zustand wohl unwirksam; § 307 BGB

  • grundeigentum-verlag.de

    Grund- und Quotenklausel bei unrenovierter Wohnung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener Wohnung

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Anstehende Änderung der Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht?

  • RA Kotz

    Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag unwirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit von Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln wohl unwirksam

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Quotenabgeltungsklauseln unwirksam, Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Renovierungspflicht des Mieters - und die Quotenabgeltungsklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - BGH äußert grundsätzliche Bedenken zu Quotenabgeltungsklauseln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklauseln grundsätzlich unwirksam?

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltung bei Schönheitsreparaturen steht offenbar vor dem Aus!

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und kein Ende

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel bleibt weiterhin fraglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stürzt die Quotenabgeltungsklausel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ende der Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Quotenklausel im Mietvertrag: BGH deutet Rechtsprechungsänderung an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen vor dem Ende

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Trotz Quotenabgeltungsklausel kein Geld für Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit einer mietrechtlichen Quotenabgeltungsklausel - Entscheidung vertagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schönheitsreparaturen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Quotenabgeltungsklauseln unwirksam, Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung?

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Jetzt geht es wieder los

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam? (IMR 2014, 102)

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion über unrenovierte Wohnungen treibt Blüten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 196
  • WuM 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
    Im Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632) hat der Senat Bedenken geäußert, ob eine Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält.

    Er hat diese Zweifel damit begründet, dass entweder - wenn der Mieter während der Mietzeit keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat - sich am Ende der Mietzeit nicht feststellen lässt, in welchem Umfang die Abnutzung durch den Mieter selbst und wie weit sie durch den Vormieter herbeigeführt worden ist, oder der Mieter - wenn er im Laufe seiner Mietzeit renoviert hat - doppelt belastet wird, indem er zusätzlich zu dem Schönheitsreparaturaufwand eine Kostenquote zu tragen hat, obwohl beziehungsweise weil er die von ihm (jedenfalls auch zur Beseitigung der Abnutzung durch den Vormieter) vorgenommenen Dekorationsarbeiten noch nicht vollständig abgenutzt hat (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 20).

    Dahinter steht der Gedanke, dass es eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen könnte, wenn der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren (mit) zu tragen hat, die nicht er, sondern der Vormieter verursacht hat (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn.17).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, aaO Rn.15 ff.) im Anschluss an den Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) eine Quotenabgeltungsklausel über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung für unbedenklich gehalten, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 17 f., 29).

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
    Wenn diese Bedenken - entgegen dem Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 84 ff.) - für durchgreifend erachtet würden, käme es im Streitfall darauf an, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.

    Die dargestellte Argumentation könnte zur Folge haben, dass bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung - entgegen dem Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) - auch bereits die Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen als den Mieter unangemessen benachteiligend anzusehen wäre.

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, aaO Rn.15 ff.) im Anschluss an den Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) eine Quotenabgeltungsklausel über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung für unbedenklich gehalten, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 17 f., 29).

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Ob der Bundesgerichtshof, wie der Beschluss vom 20. Januar 2014 (VIII ZR 352/12) nahelege, von dieser über Jahrzehnte vertretenen Rechtsansicht Abstand nehmen werde, stehe derzeit nicht fest.

    (4) In seinem Beschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 5) hat der Senat schließlich angedeutet, dass die im Senatsurteil vom 26. September 2007 genannten Erwägungen auf die Inhaltskontrolle von Vornahmeklauseln übertragbar sein könnten, mit der Folge, dass bei einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung bereits die Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen als unangemessene Benachteiligung des Mieters angesehen werden könnte.

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    d) Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 6 ff.) grundsätzliche Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln, die den tatsächlichen Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigen, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde, der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können.
  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Nun erlaubt zwar die Rechtsprechung bisher noch (der BGH hat am 22.1.2014 angekündigt, dass er an dieser Rechtsprechung wohl nicht uneingeschränkt festhalten will: BGH Beschl. v. 22.1.2014 - VIII ZR 352/12) die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auch durch Formularvertrag auf den Mieter, hierbei darf der Vermieter aber nicht mehr Verpflichtungen auf den Mieter abwälzen, als ihn selbst träfen, wenn eine Abwälzung nicht stattgefunden hätte.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH durfte die Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung unwirksam sein (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 - WuM 2014, 135).

  • AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2014 - 12 C 77/14

    Durchführung von Schönheitsreparaturen bei teilweise unrenovierter Wohnung

    Denn dem Mieter kann sogar bei einer vollständig unrenovierten Wohnung wirksam die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt werden (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - VIII ZR 73/08 -, juris; vgl. aber nunmehr auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 -, juris).
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