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   LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15   

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LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15 (https://dejure.org/2016,7874)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2016 - 65 S 301/15 (https://dejure.org/2016,7874)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 65 S 301/15 (https://dejure.org/2016,7874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unzumutbaren Härte für einen Mieter bei geplanten Modernisierungsarbeiten über einen Zeitraum von 12 Monaten; Anspruch auf Duldung von geltend gemachten Modernisierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten; Räumung einer Mietwohnung zur Durchführung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Duldungspflicht für Mieter bei umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die einen monatelangen Auszug aus der Wohnung erfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierungsmaßnahmen: Monatelanger Auszug nicht zumutbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei geplanter Instandsetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Monatelanger Auszug bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Nicht immer müssen Wohnungsmieter geplante Modernisierungsmaßnahmen dulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermieter modernisiert - Rechte von Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter modernisiert - welche Rechte haben Mieter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Modernisierungsmaßnahmen über 12 Monate vom Mieter zu dulden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Monatelange Modernisierungsmaßnahme für Mieter nicht hinnehmbar

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Modernisierung - notwendiger Umzug kann persönliche Härte sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungsmaßnahmen: Monatelanger Auszug nicht zumutbar! (IMR 2016, 233)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2582
  • NZM 2016, 721
  • WuM 2016, 282
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Allerdings kann dem Mieter nicht einmal durch Kündigung ohne beachtliche Gründe der Besitz an der Wohnung entzogen werden (vgl. zu alledem BVerfG, Beschl. v. 08.01.1985 - 1 BvR 792/83, 1 BvR 501/83, in WuM 1985, 75, juris; Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, in NJW 1993, 2035, juris Rn. 21ff.).

    Der Eigentumsschutz des Mieters für sein Besitzrecht dient dabei der Abwehr solcher Regelungen, die sein Bestandsinteresse gänzlich missachten oder unverhältnismäßig beschränken (vgl. zu alledem BVerfG Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, in NJW 1993, 2035, juris Rn. 21ff.).

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Sie können hierzu insbesondere auf den Zweck und den Sinnzusammenhang des Gesetzes zurückgreifen (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 900/88, juris Rn. 8; BGH Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, in: NJW 2016, 476, juris Rn. 30; Urt. v. 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, in: NJW 2013, 1599, juris Rn. 22; jew. m. w. N.).
  • LG Berlin, 27.03.2015 - 63 S 359/12

    Wohnraummiete: Nicht zu rechtfertigende Härte einer Modernisierungsmaßnahme;

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Die vorübergehende Räumung einzelner Zimmer, ein Zwischenumzug oder ein Ausweichen in ein Hotel kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn besonders schwerwiegende, zwingende Gründe für die Modernisierung sprechen oder der Mieter durch den vorübergehenden Wohnungswechsel nicht wesentlich in seinen Lebensgewohnheiten beeinträchtigt wird, was etwa bei einem alleinstehenden Mieter mit geringem Hausrat und vorwiegend außerhäusiger Lebensweise (ausnahmsweise) der Fall sein kann (vgl. Eisenschmid, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl., 2015, § 555d Rn. 28; Blank, in Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Aufl., 2014, § 555d Rn. 15; LG Berlin Urt. v. 27.03.2015 - 63 S 359/12, in WuM 2015, 486, juris Rn. 3f.).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Sie können hierzu insbesondere auf den Zweck und den Sinnzusammenhang des Gesetzes zurückgreifen (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 900/88, juris Rn. 8; BGH Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, in: NJW 2016, 476, juris Rn. 30; Urt. v. 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, in: NJW 2013, 1599, juris Rn. 22; jew. m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 02.11.1994 - 24 S 242/94

    Anspruch des Vermieters auf eine Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Soweit der Kläger sich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 02.11.1994 - 24 S 242/94, in DWW 1996, 282, juris) darauf beruft, zum Angebot einer Ersatzwohnung nicht verpflichtet zu sein, befasst sich die Entscheidung schon nicht mit der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten; auch lässt sich dem Urteil der vom Kläger zitierte Rechtssatz nicht entnehmen.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Allerdings kann dem Mieter nicht einmal durch Kündigung ohne beachtliche Gründe der Besitz an der Wohnung entzogen werden (vgl. zu alledem BVerfG, Beschl. v. 08.01.1985 - 1 BvR 792/83, 1 BvR 501/83, in WuM 1985, 75, juris; Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, in NJW 1993, 2035, juris Rn. 21ff.).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
    Sie können hierzu insbesondere auf den Zweck und den Sinnzusammenhang des Gesetzes zurückgreifen (vgl. BVerfG Kammerbeschluss v. 30.11.1988 - 1 BvR 900/88, juris Rn. 8; BGH Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, in: NJW 2016, 476, juris Rn. 30; Urt. v. 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, in: NJW 2013, 1599, juris Rn. 22; jew. m. w. N.).
  • LG Berlin, 06.12.2018 - 65 S 124/18

    Mietrecht: Pflicht des Mieters zur Duldung von Instandsetzungs- und

    10 Wenn die Klägerin dann aber in der Anlage 4 der Ankündigung unter der Überschrift " Mitwirkungshandlung und Leistungen der Mieter " unter anderem mitteilt, dass die Termine zur Schaffung von Baufreiheit in der Wohnung und im Keller gesondert durch Aushänge mitgeteilt würden, die Baufreiheit dann bitte zu gewährleisten sei, alle nicht bauseitigen Anbauten in und an der Wohnung zu beseitigen und Anpflanzungen in etwaigen Gärten in einer Breite von ca. 2 m ab Hauswand herauszunehmen seien, so handelt es sich um eine Fehlinformation, die nicht nur den Regelungen in §§ 555a Abs. 3, 4, 555c Abs. 5, 555d Abs. 6, 7 BGB widerspricht, sondern auch dem anerkannten Grundsatz, dass sich dem Begriff der Duldung schon seinem Wortsinn nach keine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit entnehmen lässt, die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters - über die Gewährung des Zugangs zu den vermieten Räumen hinaus - aktiv zu unterstützen; der Begriff der "Duldung" beschreibt passives Verhalten (vgl. Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., 2017, § 555d Rn. 17; MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, BGB § 555d Rn. 2; Blank/Börstinghaus/Blank, 5. Aufl. 2017, BGB § 555a Rn. 10 Staudinger/V Emmerich (2018) BGB § 555d Rn. 4; Kammer, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, NJW 2016, 2582, nach juris Rn. 35).

    Das Mietrecht schützt den vertragstreuen Mieter weitreichend vor einem vollständigen, auch zeitlich beschränkten Entzug seiner Wohnung und erlaubt dies nur im Ausnahmefall (vgl. Kammer, Urt. v. 17.02.2017 - 65 S 301/15, NJW 2016, 2582 = WuM 2016, 282, nach juris Rn. 26f, mwN).

  • LG Berlin, 20.04.2016 - 65 S 424/15

    Unterlassungsverfügungsanspruch eines Wohnungsmieters gegen die Errichtung eines

    So wie sich Besitzstörungen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen generell nicht ausschließen lassen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, in: WuM 2016, 282; juris), ist das Aufstellen eines Gerüstes vor einem Wohngebäude bei bestimmten Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten eine notwendige, nicht vermeidbare Begleiterscheinung.

    Sie gebieten, dass zumutbare Vorkehrungen und die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes durch den Vermieter in die Prüfung einbezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 281/13, in Grundeigentum 2015, 853, juris Rn. 19, 33; Urteil v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, in: NJW-Spezial 2014, 579, juris Rn. 14; LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, a.a.O.).

    24 Im Eilrechtsverfahren zum Besitzschutz sind die Anforderungen an die Ankündigung entgegen der Auffassung des Verfügungsklägers jedoch nicht an den §§ 555a ff. BGB zu messen, sondern - wie auch sonst - am jeweiligen Informationsinteresse des betroffenen Mieters auszurichten (vgl. Wertungen: BT-Drucks. 14/4553, S. 37; LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016, 65 S 301/15 a.a.O.).

    Andererseits ist der Vermieter - schon nach dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 281/13, in Grundeigentum 2015, 853, juris Rn. 19, 33; Urteil v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, in: NJW-Spezial 2014, 579, juris Rn. 14; LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, a.a.O.) - gehalten, die Störungen im Rahmen der baulichen Möglichkeiten auch in zeitlicher Hinsicht gering zu halten.

  • LG Berlin, 06.08.2020 - 67 S 46/20

    Ausreichende Modernisierungsankündigung und zügiger Baubeginn

    Damit ist auch bei einem weitgehenden Verständnis des Umfangs des Schutzes des Mieters (hierzu ausführlich Eisenschmidt, Anm. zu LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, NZM 2016, 721, 724 m.w.N.) durch hinreichende inhaltlich zutreffende Information Genüge getan.

    Die von dem Beklagten darüber hinaus geforderte konkrete Bezeichnung einer Ersatzwohnung findet - wie bereits im Hinweisbeschlusses der Kammer vom 23. April 2020 ausgeführt - in der Bestimmung des § 555c Abs. 1 BGB a. F. keine Stütze, kann allenfalls im Fall des rechtzeitigen Härteeinwands die materielle Richtigkeit der Ankündigung berühren (vgl. LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, in dem auf die der Duldungspflicht entgegenstehende rechtzeitig eingewandte persönliche Härte abgestellt und die Vorfrage, ob der Mieter die vom Vermieter angekündigte umfangreiche Modernisierung bereits wegen formeller Unwirksamkeit der Ankündigung nicht dulden muss, weil der Vermieter nicht von sich aus eine angemessene Ersatzwohnung auf eigene Kosten angeboten hat, ausdrücklich offen gelassen wird).

    Die Auslegung des Umfangs des geltend gemachten Härteeinwands kann jedoch im Ergebnis ungeachtet der gegebenenfalls möglichen Nachholung des Härteeinwands gemäß § 555d Abs. 4 Satz 1 BGB dahinstehen, da der Beklagte nach wie vor ungeachtet des erheblichen Bestreitens der Klägerin bereits im Schriftsatz vom 17. Dezember 2019 lediglich pauschal auf eine psychische Erkrankung und die daraus folgende Unzumutbarkeit unter Verweis auf allgemeine Befindlichkeiten hingewiesen hat, ohne hinreichend zu besorgende gesundheitliche Beeinträchtigungen des Beklagten als Grundlage der vorzunehmenden Abwägung darzutun (zu den Anforderungen vgl. nur BeckOK MietR/Müller, 19. Ed. 1.3.2020 § 555d Rn. 58a - 62 m.w.N.; vgl. auch LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, WuM 2016, 282).

  • LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Mängeln aufgrund von Modernisierungs- und

    Es mag sein, dass der Mieter seinerseits die Duldung der Durchführung von Modernisierungsarbeiten unter dem Gesichtspunkt der unzumutbaren Härte wegen der auszuführenden Arbeiten davon abhängig machen (bzw. erfolgreich verweigern) kann, wenn ein Verbleib in der Wohnung nicht möglich ist und der Vermieter ihm eine Ausweichwohnung noch nicht einmal anbietet (vgl. Urt. der Kammer v. 17.02.2016, LG Berlin - 65 S 301/15, NJW 2016, 2582 = WuM 2016, 282, juris).
  • LG Berlin, 28.03.2018 - 65 S 245/17

    Wohnraummiete: Kondiktionsausschluss bei Mietminderung und späterem Wegfall des

    Sein Ermessen unterliegt insoweit Einschränkungen, als dass Maßstab einer - hier gegenständlichen - Mangelbeseitigung die Wiederherstellung des vertraglich geschuldeten Zustandes ist und der Mieter nicht Belastungen ausgesetzt werden darf, die sein Besitzrecht an der Wohnung über das zumutbare bzw. gegebenenfalls etwa nach § 555a BGB oder § 555d BGB geschuldete Maß hinaus einschränken (vgl. insoweit LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, WuM 2016, 282 = NJW 2016, 2582, juris; Urt. v. 17.03.2016 - 65 S 289/15, WuM 2016, 285, juris).
  • AG Bad Urach, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Kostentragung bei Nichtnutzbarkeit von Mietwohnung aufgrund von

    Ob zu den ersatzfähigen Aufwendungen auch die Kosten einer zumutbaren Ersatzwohnung während der Bauphase gehören, ist derzeit rechtlich ungeklärt (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl. München 2021, § 555a BGB, Rn 60 unter Verweis auf LG Berlin NZM 2016, 721 m Anm Eisenschmid).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.04.2017 - 24 C 224/16
    Eine sachgerechte Entscheidung ist dem Mieter kaum möglich, wenn - wie im Streitfall - die angekündigten Maßnahmen einen Verbleib in der Wohnung während der Arbeiten für ca. vier Monate ausschließt bzw. unzumutbar macht, denn der Mieter wird in der Regel nicht innerhalb der - für die Klärung solcher Fragen kurz bemessenen - Fristen des § 555 d Abs. 3 bzw. 555 e Abs. 1 BGB in der Lage sein, die Ersatzunterbringung der die Wohnung bewohnenden Person(en) und der in der Wohnung befindlichen Gegenstände zu klären (vgl. LG Berlin, Urt. v. 17.2.2016, 65 S 301/15, Rn. 38- iuris).
  • LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18

    Realisierbarkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters bei fehlendem Visum

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelten in besonderem Maße im Rahmen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. Kammer, Urt. v. Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, WuM 2016, 282, nach juris Rn. 22f., mwN), hier dem des "Benötigens"; die Kammer geht zugunsten des Klägers davon aus, dass er in den Grundrechtsschutz nach dem Grundgesetz - hier Art. 14 GG - einbezogen ist.
  • LG Berlin, 20.09.2022 - 65 S 55/22

    Duldungspflicht bei zeitweiser Unbewohnbarkeit wegen Umstellung auf Fernwärme

    Aus dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, den der vertragstreue Mieter nach der Rechtsprechung des BVerfG genießt (BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1985 - 1 BvR 792/83, WuM 1985, 75, juris; Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, NJW 1993, 2035, juris Rn. 21ff.), folgt zwar, dass der Vermieter Modernisierungs-, aber auch Erhaltungsmaßnahmen so schonend auszuführen hat, dass das Besitzrecht des Mieters nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird (vgl. Kammer, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, NJW 2016, 2582, juris Rn. 23ff.).
  • AG Reutlingen, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Vermieter muss Ersatzwohnung zahlen, wenn er die Mietwohnung instandsetzen lässt

    Ob zu den ersatzfähigen Aufwendungen auch die Kosten einer zumutbaren Ersatzwohnung während der Bauphase gehören, ist derzeit rechtlich ungeklärt (Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl. München 2021, § 555a BGB, Rn 60 unter Verweis auf LG Berlin NZM 2016, 721 m Anm Eisenschmid).
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