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   KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89   

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KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89 (https://dejure.org/1989,6161)
KG, Entscheidung vom 12.07.1989 - 24 W 1063/89 (https://dejure.org/1989,6161)
KG, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 24 W 1063/89 (https://dejure.org/1989,6161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngeld bei unwirksamen Beschlüssen; Stimmrecht des Zwangsverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1162
  • WuM 1989, 457
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 24/84">BayObLGZ 1984, 213, 216; 1995, 407, 411; BayObLG, NZM 1998, 866, 867; 917, 918; 1999, 712; ZWE 2001, 267; ZMR 2001, 365; KG, OLGZ 1979, 28, 30; 1989, 423, 424; differenzierend dagegen in OLGZ 1993, 52, 56; OLG Schleswig, DWE 1987, 31; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 174; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 6 a; Wangemann, WuM 1989, 53, 55; ders., Die Eigentümerversammlung nach WEG, 1994 [künftig: Eigentümerversammlung], Rdn. A 68; Patermann, ZMR 1991, 361, 363; Huff, WE 1999, 210, 211; Ormanschick, WE 2000, 223; Drabek, ZWE 2000, 395, 400; Rinke, ZMR 2001, 389 f), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

    Deshalb können die Antragsteller nach dem dem § 9o4 S.2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aus Anlaß von Sanierungsarbeiten der Bodenplatte die Beschädigung der - nach der Teilungserklärung in ihrem Sondereigentum stehenden - Fußbodenheizung hinnehmen mußten (vgl. Senat WE 97, 199; OLG Hamm DWE 95, 127; BayObLG NJW-RR 94, 11o4; OLG Frankfurt OLGZ 89, 423 mwN; Weitnauer/Lüke WEG § 13 Rdnr. 6 mwN; Pick in Bärmann/ Pick/Merle WEG § 14 Rdnr. 69).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00

    Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft, die

    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Feststellung der Ablehnung im Protokoll deklaratorischer Natur ist (KG Repfl. 79, 65; NJW-RR 89, 1162; BayObLG …
  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des

    Allerdings wird ein Abstimmungsvorgang in der Wohnungseigentümerversammlung im Zweifel mit der Vorgabe veranstaltet sein, daß ein Mehrheitsbeschluß mit der mehrheitlichen Stimmabgabe zustandegekommen ist (vgl. NJW-RR 1989, 1162; ferner BayObLGZ 1984, 213), wobei es zur Wirksamkeit nicht der ausdrücklichen Verkündung der Annahme des Beschlußantrages bedarf.
  • KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90

    Stellen von Wideranträgen in einem von dem Verwalter angestrengten Verfahren;

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  • OLG Köln, 30.03.1998 - 1 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehenden Schäden am

    Deshalb können die Antragsteller nach dem dem § 904 S.2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aus Anlaß von Sanierungsarbeiten der Bodenplatte die Beschädigung der - nach der Teilungserklärung in ihrem Sondereigentum stehenden - Fußbodenheizung hinnehmen mußten (vgl. Senat WE 97, 199; OLG Hamm DWE 95, 127; BayObLG NJW-RR 94, 1104; OLG Frankfurt OLGZ 89, 423 mwN; Weitnauer/Lüke WEG § 13 Rdnr. 6 mwN; Pick in Bärmann/ Pick/Merle WEG § 14 Rdnr. 69).
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