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   BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97   

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https://dejure.org/1999,2466
BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97 (https://dejure.org/1999,2466)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - KZR 48/97 (https://dejure.org/1999,2466)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - KZR 48/97 (https://dejure.org/1999,2466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GWB § 1

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung - Beschränkung - Grundstück - Markt - Marktabgrenzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschreibung, beschränkte - und Marktabgrenzung; Wettbewerbsbeschränkung; beschräntke Ausschreibung als Verstoß gegen -

  • Judicialis

    GWB § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1
    Beschränkte Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktabgrenzung bei einer auf wenige Interessenten beschränkten Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 90
  • MDR 2000, 468
  • GRUR 2000, 160
  • WM 1999, 2377
  • DB 1999, 2410
  • WuW 1999, 1103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1987 - KVR 4/86

    Zulässigkeit des gekoppelten Kartenverkaufs im bezahlten Fußball

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der auch in anderen, vergleichbaren Fällen davon ausgegangen ist, daß eine sachliche, räumliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Veranstaltung der Anwendung des Gesetzes nicht entgegensteht (BGHZ 52, 65, 68 - Sportartikelmesse; 101, 100, 104 - Inter Mailand-Spiel).
  • BGH, 15.02.1962 - KRB 3/61

    Beschränkte Ausschreibung für Putzarbeiten - Verstoß gegen die gerichtliche

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
    Die von der Revisionserwiderung für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Senatsentscheidung vom 15. Februar 1962 (KRB 3/61, WuW/E 495, 497- Stukkateure) besagt nichts anderes.
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den funktional zu verstehenden Unternehmensbegriff (BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer; 137, 297, 304 - Europapokalheimspiele, m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der auch in anderen, vergleichbaren Fällen davon ausgegangen ist, daß eine sachliche, räumliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Veranstaltung der Anwendung des Gesetzes nicht entgegensteht (BGHZ 52, 65, 68 - Sportartikelmesse; 101, 100, 104 - Inter Mailand-Spiel).
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97
    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den funktional zu verstehenden Unternehmensbegriff (BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer; 137, 297, 304 - Europapokalheimspiele, m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    c) Im Fall 14 der Anklage liegt eine wettbewerbsbeschränkende Absprache bei einer Ausschreibung zwischen Bl. als geschäftsführendem Gesellschafter der A. D. und den Firmen R. GmbH und S. GmbH als zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor (vgl. auch BGH WuW 1999, 1103 - Beschränkte Ausschreibung).
  • BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger II

    Andernfalls kann die Vereinbarung gegebenenfalls teilnichtig sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032, juris Rn. 14; Urteil vom 22. Juli 1999 - KZR 48/97, WuW/E DE-R 349, 352, juris Rn. 27 - Beschränkte Ausschreibung).
  • VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-117/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Dieser ist vorliegend dergestalt abzugrenzen, dass er nur das konkrete Fachlos im Zeitpunkt vom Beginn der Ausschreibung bis zum Abschluss des Rabattvertrages erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999, KZR 48/97).
  • KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09

    Kartellordnungswidrigkeit: Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen

    6 Eine (horizontale) Submissionsabsprache ist nur dann kartellrechtswidrig i.S. von § 1 GWB, wenn der Auftraggeber überhaupt einen (Preis-)Wettbewerb bezweckte, die Angebote somit einholte, um das günstigste Angebot zu ermitteln, und durch die verheimlichte Abrede der Bieter folglich über das Fehlen eines echten Wettbewerbs getäuscht wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 90, 91 -beschränkte Ausschreibung-; BGHSt 38, 186 = NJW 1992, 921, 922 f. -Arbeitsgemeinschaft Rheinausbau I-; BKartA, Beschl. v. 16.06.1977, WuW/E BKartA 1689, 1692; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 1 Rn 258; s.a. BGHSt 47, 83 = NJW 2001, 3718, 3719: die Angebotsabgabe enthält regelmäßig die konkludente Erklärung, dass das Angebot ohne vorherige Preisabsprache zustande gekommen ist).
  • VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-119/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Dieser ist vorliegend dergestalt abzugrenzen, dass er nur das konkrete Fachlos im Zeitpunkt vom Beginn der Ausschreibung bis zum Abschluss des Rabattvertrages erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999, KZR 48/97).
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