Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1976 - X A 1076/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1977, 257
- DÖV 1977, 532
- BauR 1976, 423
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als …
Daher kommt es nicht (allein) auf die Rechtsbeziehungen an, sondern maßgeblich auf die tatsächliche Beziehung einer Person zu einer Sache (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.05.1976 - X A 1076/74 -, OVGE MüLü 32, 44). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23
Baueinstellungsverfügung
Zwar ergibt sich aus dem Umstand, dass jemand als Pächter berechtigt ist, eine Sache in den Besitz zu nehmen, nicht ohne weiteres, dass er auch Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist; lediglich der durch einen Vertrag vermittelte Besitz kommt als Grundlage einer Zustandshaftung in Betracht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1976 - X A 1076/74 - OVGE MüLü 32, 44). - OVG Niedersachsen, 26.02.2008 - 1 ME 4/08
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Arbeiten im Gebäudeinneren anordnenden …
Tatsächliche Gewalt über eine Sache umfasst den unmittelbaren Besitz im Sinne des § 854 BGB einschließlich der Gewalthabe des Besitzdieners, § 855 BGB (vgl. OVG Münster, Urt. v. 13.5.1976 - X A 1076/74 -, DVBl. 1977, 257 = OVGE 32, 44). - VG Aachen, 13.08.2018 - 3 K 110/14
Standsicherheit; Ersatzvornahme; Kosten; Auslagen; Eilbedürftigkeit; Gefahr; …
Insoweit war der Kläger, der als Nießbraucher mit vereinzelten Abrissarbeiten auf dem Wohngrundstück "Im X. 3" beschäftigt war, zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Grundstücks, vgl. zur insoweit erforderlichen tatsächlichen Beziehung einer Person zu der Sache: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1976 - X A 1076/74 - juris sowie im Anschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 M 82/13 - juris, Rn. 11 f.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 ME 4/08 - juris, Rn. 15.