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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1977 - X A 2101/76   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1977 - X A 2101/76 (https://dejure.org/1977,7161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.1977 - X A 2101/76 (https://dejure.org/1977,7161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 1977 - X A 2101/76 (https://dejure.org/1977,7161)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

    Denn eine Teilbeseitigung ist nur dann vorzunehmen, wenn von vornherein erkennbar ist und sich der Bauaufsichtsbehörde aufdrängen muss, dass bei einer Beseitigung bestimmter Teile der Anlage ohne weiteres ein "lebensfähiger", also mit der Rechtsordnung in materieller Beziehung in Einklang stehender Baukörper zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1964 - I B 208.64 -, BRS 15 Nr. 118; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.07.1977 - X A 2101/76 -, BRS 32 Nr. 88; Beschluss vom 18.03.1997 - 10 A 853/93 -, BRS 59 Nr. 209; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.1994 - 1 L 144/93 - VG Meiningen, Urteil vom 20.07.1994 - 5 K 215/93.Me - VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 14.05.2003 - 1 E 79/03 - Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 105).

    Es ist, was auch aus dem nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG - hier anwendbaren § 5 Abs. 2 Satz 2 HSOG über das Austauschmittel folgt (vgl. dazu Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 35), Sache des Adressaten der Beseitigungsverfügung, vorzuschlagen, wie durch eine Teilbeseitigung die Anlage in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu bringen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1964, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.07.1977, a.a.O.; Beschluss vom 18.03.1997, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.1994, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 20.07.1994, a.a.O.; VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 14.5.2003 - 1 E 79/03 - Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 105).

  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 6 K 16.960

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für Gebäude im Außenbereich

    In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass - sollte eine teilweise Beseitigung möglich sein - auch durch den dann bestehenden Rest kein baurechtswidriger Zustand wiederhergestellt werden darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 11.7.1977 - X A 2101/76 - juris; Simon/Busse/Decker, BayBO, Stand: Oktober 2018, Art. 76 Rn. 254 - beck-online).
  • LG Duisburg, 17.09.2013 - 6 O 75/07

    Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung in einem Bauträgervertrag;

    Formelle Illegalität setzt voraus, dass von einer bestehenden Baugenehmigung in nicht unwesentlichem Umfang abgewichen wurde (OVG NRW, Urt. v. 11.07.1977 - X A 2101/76; OVG NRW, Urt. v. 13.02.1987 - 10 A 29/87; Gädtke/Temme/Heintz/Czepuck, BauO NRW, 11. Auflage 2008, § 61 Rn 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1994 - 1 L 144/93

    Abwägungsgebot; Planungsleitlinie; Bebauungsplan; Übermaßverbot; Teilbeseitigung

    Eine Beschränkung auf eine Teilbeseitigung ist jedoch vorzunehmen, wenn von vornherein erkennbar ist und sich der Bauaufsichtsbehörde aufdrängen muß, daß bei einer Beseitigung bestimmte Anlageteile ohne weiteres ein "lebensfähiger", also mit der Rechtsordnung in materieller Beziehung in Einklang stehender Baukörper zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08. Dezember 1964, aaO; OVG Münster, Urt. v. 11. Juli 1977 - X A 2101/76 -, BRS 32 Nr. 88; Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 1989, Rdnr. 22).
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