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   BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95   

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BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95 (https://dejure.org/1996,2027)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - X ARZ 1018/95 (https://dejure.org/1996,2027)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - X ARZ 1018/95 (https://dejure.org/1996,2027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verweisung des Rechtsstreits - Berufungsinstanz - Erweiterung des Klagebegehrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zuständigkeit des LG als Berufungsinstanz nach Erweiterung der Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 6, §§ 506, 523
    Verweisung an das Oberlandesgericht als Berufungsgericht wegen einer in der Berufungsinstanz eingetretenen Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2378 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 891
  • MDR 1996, 1179
  • BB 1996, 1408
  • JR 1997, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 10.01.1928 - III 144/27

    Berufungsverfahren; Klagerweiterung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95
    Sie wird von § 523 ZPO nicht mitumfaßt, der nur die für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften als im Verfahren vor dem Berufungsgericht entsprechend anwendbar erklärt (RGZ 119, 379, 383).

    Deshalb ist eine Verweisung wegen einer erst in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht neu eingetretenen Erweiterung des Klagebegehrens nicht möglich (vgl. RGZ 119, 379, 383; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. § 506 Rdn. 16 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 18. Aufl. § 506 Rdn. 1).

  • OLG Oldenburg, 06.11.1972 - 1 AR 3/72
    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW 1973, 810) betrifft die Verweisung des Landgerichts als Berufungsgericht an das Landgericht als Gericht 1. Instanz und damit ersichtlich einen anderen Fall.
  • LG Aachen, 28.02.1990 - 7 S 461/89

    Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Klageerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - X ARZ 1018/95
    Auf diesen nehmen die weiteren Zitatstellen (Baumbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl. § 506 Rdn. 4, § 523 Rdn. 3; Zöller/Schneider, aaO., § 523 Rdn. 2; dazu auch LG Aachen NJW-RR 1990, 704, LG Stuttgart NJW-RR 1990, 704 m.w.N.) Bezug.
  • BGH, 18.04.2000 - VI ZR 359/98

    Zulässigkeit einer Widerklage

    Zudem gestattet § 281 ZPO keine Verweisung bei funktioneller Unzuständigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95 - VersR 1996, 1390, 1391; Beschluß vom 20. März 1996 - X ARZ 1018/95 - NJW-RR 1996, 891).
  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Dem steht nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof in einer Auseinandersetzung zwischen einem Oberlandesgericht, an das die Sache in einem vergleichbaren Fall nach Erweiterung der Klage auf eine in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts fallenden Streitwert durch die Berufungskammer verwiesen wurde, den Kompetenzkonflikt zwischen diesen Gerichten in Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gelöst hat (vgl. Senat, Beschl. v . 20.3.1996 - X ARZ 1018/95, NJW-RR 1996, 891).
  • OLG Celle, 08.11.2004 - 4 AR 90/04

    Sachliche Zuständigkeit im selbstständigen Beweisverfahren; Maßgeblichkeit der

    § 506 ZPO ist eine Ausnahmevorschrift von dem Grundsatz der von § 261 Abs. 3 ZPO gewollten "perpetuatio fori" und deshalb durch enge Auslegung auf die beiden in der Vorschrift geregelten Tatbestände zu beschränken (BGH NJW-RR 1996, 891).
  • KG, 26.08.2002 - 8 U 4826/00

    Auslegung eines Mietvertrags hinsichtlich des vereinbarten Mietzines;Zulässigkeit

    Die Beklagte hat die aufgrund der behaupteten Kostenübernahme zu erstattenden Kostenpositionen nur ausgetauscht, was nicht als Klageänderung zu behandeln ist (vgl. insoweit für das Schadensrecht BGH NJW 1991, S. 1279; NJW-RR 1996, S. 891).
  • KG, 19.07.2007 - 2 AR 23/07

    Prozesskostenhilfe: Einreichung eines Antrags beim Amtsgericht bezüglich einer

    Eine Verweisung mit Bindungswirkung nach §§ 506 Abs. 2, 281 Abs. 2 S. 4 ZPO setzt -wie auch bereits der auf § 261 Abs. 2 ZPO hindeutende Begriff der Anspruchserhebung nahe legt- voraus, dass die den amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert übersteigende (Wider-)Klage i.S. von § 261 Abs. 2 ZPO rechtshängig geworden ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 891; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 506 Rn 2; allg. zum Erfordernis der Rechtshängigkeit für einen Verweisungsbeschluss BGH NJW-RR 1997, 1161; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 7).
  • LG Köln, 07.02.2007 - 9 S 158/06

    Begründetheit eines auf einen erst nach Abschluss des erstinstanzlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.03.1996 - X ARZ 1018/95) ist in diesem Fall auch eine Verweisung der Sache an eine erstinstanzliche Zivilkammer oder - zur Entscheidung über die Berufung - an das Oberlandesgericht nicht möglich.
  • KG, 17.11.2008 - 2 AR 51/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung an das Landgericht nach der Verbindung

    Während teilweise -auf Grund des Ausnahmecharakters des § 506 ZPO gegenüber § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 1996, 891) schwerlich vertretbar-angenommen wird, dass jede Verbindung eine Verweisung analog § 506 ZPO erlaube (so AG Neukölln MDR 2005, 772; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., 1976, § 506 Anm. D II), wird von anderen eine Verweisungsbefugnis nach Verbindung auch unter dem Aspekt der zu verhindernden Erschleichung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit grundsätzlich abgelehnt, da seit dem 01.01.2002 auch gegen amtsgerichtliche Urteile die Revision möglich sei (so Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rn 14).
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