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   BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07   

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https://dejure.org/2007,3562
BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07 (https://dejure.org/2007,3562)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Hierfür genügt es aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist; Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 9.7.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Hierfür genügt es aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist; Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 9.7.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen

    Auszug aus BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

    Es genügt aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist (BGH , Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72 f.; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 341; Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202; Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12 f.; Beschluss vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 6).
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde sind die Landesregierungen nicht nur auf der Ebene der Landgerichte, sondern auch auf der Ebene der Oberlandesgerichte zur Regelung einer Zuständigkeitskonzentration für energiewirtschaftsrechtliche Streitigkeiten im Sinne von § 102 Abs. 1 Satz 1 EnWG ermächtigt; dies ergibt sich aus § 106 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 1 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Willkür liegt aber dann vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15 , NJW-RR 2015, 1016 = MDR 2015, 908 Rz. 9; Beschluss v. 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 , NJW-RR 2013, 764 Rz. 7; Beschluss v. 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 , NJW-RR 2008, 1309 Rz. 6; Beschluss v. 20. August 2007 - X ARZ 247/07 , NJW-RR 2008, 370 = WuW/E DE-R 2093 Rz. 6; Beschluss v. 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05 , NJW 2006, 847 Rz. 12; Beschluss v. 10. September 2002 - X ARZ 217/02 , NJW 2002, 3634 [3635] [unter II.2.c)]; Beschluss v. 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 , BGHZ 102, 338 = NJW 1988, 1794 [1795] [unter II.2.c)], Rz. 12 bei juris; OLG Hamm, Beschluss v. 14. Mai 2014 - I-32 Sa 32/14 , MDR 2014, 1106 Rz. 15 bei juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16. Dezember 2010 - 11 AR 3/10 , WuW/E DE-R 3229 Rz. 17 bei juris; Senat, Beschluss v. 13. Dezember 2010 - VI-W (Kart) 8/10 , Rz. 21 bei juris, alle m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.10.2010 - 13 AR 5/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat; Bestimmung des

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Tz. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 281, Rdn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris Tz. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 17a m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2007 - X ARZ 336/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Der Bundesgerichtshof ist zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (Sen.Beschl. v. 20.8.2007 - X ARZ 247/07).
  • BGH, 06.11.2007 - X ARZ 335/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Der Bundesgerichtshof ist zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen (Sen.Beschl. v. 20.8.2007 - X ARZ 247/07).
  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a. a. O., Rn. 17 a m. w. N.).
  • OLG Celle, 27.05.2010 - 13 AR 1/10

    Umfang der Zuständigkeit des für energiewirtschaftsrechtliche Sachen zuständigen

    Jedoch besteht aus rechtsstaatlichen Gründen ausnahmsweise dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, sodass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20.08.2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27.05.2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rdnr. 6; vgl. auch Zöller, a.a.O., Rdnr. 17a m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10

    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen;

    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17 a m.w.N.).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (s. BGH NJW-RR 2008, 370 m.N.).
  • OLG München, 12.03.2009 - 23 U 4606/08

    Gasversorgung: Preisanpassung bei einem Sondervertragskunden

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