Rechtsprechung
| BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- rws-verlag.de
Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Schadensersatzklage aus Haustürgeschäft zuständig
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gerichtsstand bei Haustürgeschäften
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit bei einem Haustürgeschäft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Der besondere Gerichtsstand für Haustürgeschäfte erfasst alle vertraglichen Schadensersatzansprüche und deliktischen Ansprüche des Verbrauchers
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wohnsitzgericht des Verbrauchers auch für Folgeansprüche aus Haustürgeschäft zuständig
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
ZPO § 29 c
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 29c
Zum Gerichtsstand für eine Klage, mit der ein Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft geltend macht
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtsstand bei Schadenersatzklage aus einem Haustürgeschäft
- streifler.de (Kurzanmerkung)
Haustürgeschäfte: Neue Rechtsprechung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 1190
- ZIP 2003, 2090
- MDR 2003, 648 (Ls.)
- WM 2003, 605
- BB 2003, 603
- DB 2003, 2120 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …
Die h.M. erkennt an, dass § 1 Abs. 1 HWiG (jetzt: § 312 Abs. 1 BGB) eine auf den Abschluss eines Vertrages über eine entgeltliche Leistung gerichtete Willenserklärung voraussetze - was in der richtlinienkonformen weiten Auslegung des Begriffs der Entgeltlichkeit bedeutet, dass irgendeine Leistung des Verbrauchers vorliegt (…BGH, Urt. v. 9. März 1993 - XI ZR 179/92, NJW 1993, 1594, 1595; Beschl. v. 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02, NJW 2003, 1190, 1191) - und diese Voraussetzung bei dem Beitritt zu einer Gesellschaft grundsätzlich nicht erfüllt sei, da darin ein auf die Begründung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft liege. - OLG Celle, 15.04.2004 - 4 AR 23/04
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Haustürgeschäften
Dies gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden (BGH NJW 2003, 1190).Dies gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden (BGH NJW 2003, 1190 - ergangen auf einen Vorlagebeschluss des erkennenden Senats in einer die Beteiligung am Dreiländerfond betreffenden "####### Sache").
Abgesehen davon, dass eine einengende Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals "Klagen aus Haustürgeschäften" in § 29 c Abs. 1 ZPO dahin, dass der Gerichtsstand nur für speziell auf den Widerruf nach § 312 BGB (bzw. das HWiG) gestützte Ansprüche gelte, der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspräche, die auf eine dem Zweck des Verbraucherschutzes entsprechende weite Auslegung abstellt (BGH NJW 2003, 1190 unter Bezugnahme auf Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2001, § 7 HWiG, Rdnr. 7), wäre eine solche einengende Auslegung auch wenig prozessökonomisch, weil bei einem Haustürgeschäft die Kläger während eines laufenden Rechtsstreits entgegen der ursprünglichen Klagebegründung auf solche Ansprüche nach Widerruf übergehen könnten.
Ob auch im Bezirk des Landgerichts ####### - dort hatten die Kläger bei Vertragsschluss ihren Gerichtsstand und dort hat auch der Beklagte zu 2 seinen allgemeinen Gerichtsstand - ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § 29 ZPO besteht und dort auch der Beklagte zu 1 verklagt werden könnte (einen solchen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts hatte das BayObLG entgegen der Auffassung des erkennenden Senats angenommen und dieser Dissens war Grund des Vorlageverfahrens, das zur Entscheidung BGH NJW 2003, 1190 führte), lässt der Senat offen, denn für die Ablehnung des Antrags nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt schon der Gerichtsstand nach § 29 c ZPO, ohne dass es noch darauf ankäme, ob auch noch ein weiterer gemeinsamer besonderer Gerichtsstand für eine Klage gegen beide Beklagten nach § 29 ZPO besteht.
- OLG Köln, 06.04.2005 - 5 W 37/05
Immobilienanlagen - Bestimmung des Erfüllungsortes
Eine Klage, mit der ein Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft, wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen einer mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung geltend macht, ist eine Klage aus einem Haustürgeschäft, für die das Wohnsitzgericht des Verbrauchers zuständig ist (BGH NJW 2003, 1190 f.).Die Zuständigkeitsregelung in § 29 c ZPO bezieht sich ihrem klaren Wortlaut nach allgemein auf "Klagen aus Haustürgeschäften", mithin nur auf die Situation eines Haustürgeschäftes im Sinne von § 1 Abs. 1 HWiG bzw. § 312 BGB, nicht aber auf die gesamten Voraussetzungen für ein Widerrufs- oder Rückgaberecht (so auch BGH NJW 2003, 1190).
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Streitgenossenschaft / Haustürgeschäft
Hierzu gehören auch alle Folgeansprüche aus Haustürgeschäften sowie Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen einer in Zusammenhang mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung gegen den Vertragspartner oder gegen Dritte, die in die Vertragsanbahnung eingeschaltet waren (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02, NJW 2003, 1190 f.). - OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 24 U 75/07
Sittenwidrigkeit eines anlässlich eines Hausbesuchs abgeschlossenen Vertrags bei …
Hierfür ist gerade nicht ausreichend, dass sich der Verbraucher mit dem Besuch des Unternehmers einverstanden erklärt (BGHZ 109, 127 (132 ff.) = NJW 1990, 181; BGH, NJW 2003, 1190 (1191). - OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der …
Vielmehr ist das Gericht bei Vorliegen eines Haustürgeschäftes und eines gewissen Zusammenhanges zwischen Haustürgeschäft und konkretem Klagebegehren unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zur Sachentscheidung berufen (vgl. BGH NJW 2003, 1190; OLG Celle NJW 2004, 2602;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29c Rn. 4, jeweils m.w.N.).Folgerichtig hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes den besonderen Gerichtsstand des § 7 HWiG a.F., § 29c Abs. 1 ZPO für Klagen des Verbrauchers gegen eine Beteiligungsgesellschaft nicht für eröffnet gehalten, wenn der Verbraucher dieser Gesellschaft über einen von ihm in einer Haustürsituation bevollmächtigten Vertreter beigetreten, dieser bei der Beitrittserklärung jedoch nicht selbst in einer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F., § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB umschriebenen Situation betroffen war (NJW 2002, 1425; 2003, 1190).
- KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08
Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds …
Im Gegenteil kann sogar zu Gunsten der Anwendbarkeit von Beweiserleichterungen bei § 29c ZPO ins Feld geführt werden, dass in Rechtsprechung und Literatur eine "weite Auslegung" dieser Vorschrift zur Verbesserung des prozessualen Rechtsschutzes des Verbrauchers vertreten wird (so BGH NJW 2003, 1190 [1190], m.w.N.;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 29c Rdnr. 1).Uneindeutig, ohne das Problem zu erörtern: BGH NJW 2003, 1190).
- LG Krefeld, 24.11.2005 - 5 O 272/04 Die Voraussetzungen des § 29 c ZPO liegen im Fall eines Beratungsgesprächs über Anlagen in der Wohnung des Kunden vor, wenn der Besuch nicht auf vorhergehende Bestellung des Kunden 8 erfolgt ist (BGH, NJW 2003, 1190).
§ 29 c ZPO gilt auch für Verträge, die vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist, geschlossen wurden, soweit sie dem § 1 HWiG a.F. unterfallen (BGH, NJW 2003, 1190).
- BGH, 10.02.2010 - IV ZR 36/09
Gerichtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei …
Der Unternehmer soll durch § 29c ZPO benachteiligt werden, weil er am Wohnsitz des Verbrauchers die Initiative zum Vertragsschluss ergriffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02 - NJW 2003, 1190 unter III 1); dieser Gedanke greift im Verhältnis zum Zessionar gerade nicht. - BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03
Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das …
Der Senat hat in seinem in der Vorlageentscheidung erwähnten Beschluß vom 7. Januar 2003 (X ARZ 362/02, BGH-Rep 2003, 566 f.) die Frage offengelassen, ob an dem Wohnsitz des Antragstellers, an dem nach seinem Vorbringen zugleich das Beratungsgespräch geführt worden war, für beide Antragsgegner der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § 29 Abs. 1 ZPO begründet war, weil in dem dort entschiedenen Fall jedenfalls der Gerichtsstand des § 29c Abs. 1 ZPO bestand. - OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 24 U 91/07
Haustürwiderruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages bei nicht auf …
- OLG Hamm, 11.03.2009 - 8 U 21/08
Begriff des Haustürgeschäfts; Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht
- OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
Örtliche Zuständigkeit: Umfangs des Gerichtsstands für Haustürgeschäfte; …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 24 U 184/08
Darlegungs-und Beweislast bei Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages …
- OLG München, 30.05.2006 - 25 U 1806/06
Verfahrensrecht - Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Versicherungsverträgen
- OLG Celle, 21.08.2003 - 4 AR 77/03
Zuständigkeitsbestimmung: Besonderer Gerichtsstand für Aktivprozesse eines …
- OLG Schleswig, 03.06.2005 - 2 W 86/05
Verfahrensrecht - Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
- OLG Hamm, 06.07.2009 - 8 U 83/09
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG; Voraussetzungen der …
- OLG Jena, 17.04.2008 - 4 U 57/07
Besonderer Gerichtsstand bei Haustürgeschäften
- AG Aachen, 26.03.2009 - 104 C 350/08
- OLG Oldenburg, 10.11.2004 - 5 U 162/03
- LG Bielefeld, 30.05.2008 - 19 O 2/08
- LG Düsseldorf, 18.12.2009 - 13 O 391/08
