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   BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06   

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https://dejure.org/2007,1918
BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06 (https://dejure.org/2007,1918)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06 (https://dejure.org/2007,1918)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - X ARZ 423/06 (https://dejure.org/2007,1918)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs über einen Gerichtsstandbestimmungsantrag; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Kapitalbeteiligung an zwei Medienfonds ; Folgen des Nichtbestehens eines gemeinsamen Gerichtsstands für die geltend gemachten Ansprüche ...

  • Judicialis

    ZPO § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 3

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bei Ansprüchen wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmung des richtigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Gerichtsstand bei fehlerhafter Anlageberatung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei fehlerhafter Anlageberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1365
  • AnwBl 2007, 121
  • NZG 2007, 350
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
    Die Vorschrift betrifft vielmehr, wie der Senat nach der Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts bereits entschieden hat (Beschl. v. 30.1.2007 - X ARZ 381/06, zur Veröffentlichung bestimmt), falsche, irreführende oder unterlassene Kapitalmarktinformationen aller Art und damit auch die öffentlich vertriebenen Prospekte der VIP-Medienfonds 3 und 4.

    Es ist demgemäß auch bereits in dem Verfahren X ARZ 381/06 vom Senat als zuständiges Gericht bestimmt worden.

  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
    Das vorlegende Oberlandesgericht will seiner Entscheidung die Auffassung zugrunde legen, dass ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für alle Beklagten nach § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht gegeben ist, da die Vorschrift weder auf Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften öffentlichen Kapitalmarktinformationen bei Vermögensanlagen des ungeregelten ("grauen") Kapitalmarkts (s. auch OLG München, ZIP 2006, 1699) noch auf vertragliche Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler - wie im Streitfall die Beklagte zu 2 - anwendbar sei.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

    Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen,

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
    Damit würde es u.a. von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 2006, 3723) abweichen, das beide Fragen anders beurteilt hat.
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
    Die Bestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen, wobei die ausschließliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO für die gegenüber den Beklagten zu 1 und 3 sowie jedenfalls einen Teil der gegenüber der Beklagten zu 4 geltend gemachten Ansprüche die Bestimmung eines anderen Gerichts nicht grundsätzlich hindert (BGHZ 90, 155, 159 f.).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof zu der im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erlassenen Gerichtsstandsbestimmung des § 32b ZPO ausgeführt, dass zu den dort genannten öffentlichen Kapitalmarktinformationen auch solche des "Grauen Kapitalmarktes" gehören (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Tz. 10 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Tz. 11).

    Streitigkeiten, die lediglich mittelbar Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben - wie etwa solche aus einem Anlageberatungsvertrag - werden vom Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nicht erfasst (BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, WM 2007, 587, 588, Tz. 11 und vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365, Tz. 12; OLG Köln WM 2008, 166, 167; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - W (KAP) 34/07, juris, Tz. 14).

  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    176 In der Fallkonstellation B stehen dem Oberlandesgericht Braunschweig zufolge folgende Erwägungen einer Gerichtstandsbestimmung (Beschluss vom 30. Oktober 2017, 1 W 31/17) entgegen: Es ist zwar allgemein anerkannt, dass der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 ZPO auch dann eröffnet ist, wenn für einen von mehreren Beklagten ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06; juris-Rn. 14, Beschluss vom 16.02.1984 - I ARZ 395/84, juris-Rn. 9 sowie Beschluss vom 07.07.1972 - I ARZ 112/72, juris-Rn. 6).
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in

    b) Diese abschließende Regelung steht - anders als die Bestimmung einer ausschließlichen Zuständigkeit im nationalen Prozessrecht (dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NZG 2008, 553 Rn. 20; Beschluss vom 7. Februar 2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365 Rn. 14) - auch einer abweichenden Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entgegen.
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