Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2018 - X ARZ 69/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16299
BGH, 16.05.2018 - X ARZ 69/18 (https://dejure.org/2018,16299)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - X ARZ 69/18 (https://dejure.org/2018,16299)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - X ARZ 69/18 (https://dejure.org/2018,16299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, § 36 Abs. 1 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit einer Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • rewis.io

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Zulässigkeit einer Divergenzvorlage

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Abs. 3
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Zulässigkeit einer Divergenzvorlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage - Ergänzung zu: OLG Hamm RÜ2 2018, 245

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2336
  • MDR 2018, 1014
  • FamRZ 2018, 1346
  • VersR 2018, 1150
  • BB 2018, 1473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.2000 - XII ARZ 6/00

    Divergenzvorlage an den BGH in Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.05.2018 - X ARZ 69/18
    Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist eine Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO nur zulässig, wenn der Bundesgerichtshof das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht ist und sich die Bestimmungszuständigkeit des Oberlandesgerichts deshalb aus § 36 Abs. 2 ZPO ergibt; sie ist unzulässig, wenn das Oberlandesgericht selbst das im Rechtszug nächsthöhere Gericht und mithin nach § 36 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000, XII ARZ 6/00, NJW 2000, 3214).

    Dagegen ist eine solche Vorlage nicht zulässig, wenn das Oberlandesgericht selbst das im Rechtszug nächsthöhere Gericht und mithin nach § 36 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ARZ 6/00, NJW 2000, 3214).

  • KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19

    Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

    Dagegen ist eine solche Vorlage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig, wenn das Oberlandesgericht - wie im hier vorliegenden Fall - selbst das im Rechtszug nächsthöhere Gericht und mithin nach § 36 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - X ARZ 69/18, NJW 2018, 2336; Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ARZ 6/00, NJW 2000, 3214).
  • BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts

    aa) Zwar gibt es Entscheidungen, die davon ausgehen, dass in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor einem Amtsgericht auch ohne Sonderregelungen des Instanzenzugs das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die beteiligten Gerichte liegen, das im Rechtszug zunächst höhere Gericht sei (vgl. etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 21. August 2019, 1 W 57/19, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Mai 2019, 32 SA 26/19, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Februar 2019, 32 SA 6/19, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 25. April 2019, 2 AR 12/19, juris Rn. 5 u. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Juli 2018, 11 SV 41/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018, X ARZ 69/18, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht