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   BFH, 17.07.2003 - X B 1/03   

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https://dejure.org/2003,9795
BFH, 17.07.2003 - X B 1/03 (https://dejure.org/2003,9795)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2003 - X B 1/03 (https://dejure.org/2003,9795)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - X B 1/03 (https://dejure.org/2003,9795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zuordnung eines WG zum BV

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung eines WG zum BV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01

    Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Zur schlüssigen Rüge einer solchen Abweichung hätte der Kläger indessen tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen des BFH vom 5. März 2002 IV B 22/01 (BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690) bzw. vom 2. Mai 2001 X B 10/01 (juris Nr: STRE200150794) andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. zu verdeutlichen.

    Der pauschale Hinweis des Klägers darauf, das FG habe nicht berücksichtigt, dass die "Bestimmung" eines Wirtschaftsguts (endgültige Funktionszuweisung, Widmung), das subjektive Element der betrieblichen Veranlassung, in der Entwicklung der Rechtsprechung des BFH in den Vordergrund gerückt sei, genügt hierfür nicht, zumal im BFH-Beschluss in BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690 die Zugehörigkeit eines unbebauten Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen in Frage stand.

  • BFH, 02.05.2001 - X B 10/01

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuordnung zum Betriebsvermögen - Widmungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Zur schlüssigen Rüge einer solchen Abweichung hätte der Kläger indessen tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen des BFH vom 5. März 2002 IV B 22/01 (BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690) bzw. vom 2. Mai 2001 X B 10/01 (juris Nr: STRE200150794) andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. zu verdeutlichen.
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95

    Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Zuordnung zum (notwendigen wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen das objektive Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, ebenso voraus wie das subjektive einer eindeutig erkennbaren Widmung (s. z.B. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 1996 XI R 52/95, BFHE 182, 204, BStBl II 1997, 351, unter II. 2.; vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, unter II. 1.; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 4 Rz. 104 ff. und 142, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 17.07.2003 - X B 1/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Zuordnung zum (notwendigen wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen das objektive Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, ebenso voraus wie das subjektive einer eindeutig erkennbaren Widmung (s. z.B. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 1996 XI R 52/95, BFHE 182, 204, BStBl II 1997, 351, unter II. 2.; vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, unter II. 1.; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., 2003, § 4 Rz. 104 ff. und 142, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

    Notwendiges Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter dem Betrieb in dem Sinne dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (BFH-Urteile vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum (notwendigen wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen setzt neben dem objektiven Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, auch das subjektive einer eindeutig erkennbaren Widmung voraus (BFH-Beschluss vom 17. Juli 2003 X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424).
  • BFH, 05.04.2005 - X B 176/04

    Anforderungen an die schlüssige Rüge von Revisionszulassungsgründen

    b) Ohne Erfolg macht die Klägerin des Weiteren geltend, das FG sei mit seinem Rechtssatz, "wonach die Kundgabe des Entnahmewillens entweder durch Erfassung im Buchführungswerk oder durch Ausweis privater Vermietungseinkünfte keine Entnahmehandlung darstelle, wenn das Wirtschaftsgut nach wie vor die Funktion notwendigen Betriebsvermögens inne (habe)", von dem Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 46/94 (BFH/NV 1996, 393) sowie von dem Senatsbeschluss vom 17. Juli 2003 X B 1/03 (BFH/NV 2003, 1424) abgewichen.

    Gegenteilige Rechtssätze enthalten auch die von der Klägerin zitierten Senatsentscheidungen in BFH/NV 1996, 393 und in BFH/NV 2003, 1424 nicht.

    Auch dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1424 kann nicht entnommen werden, dass notwendiges Betriebsvermögen ohne Änderung der ihm zugedachten Zweckbestimmung durch bloßen Buchungsakt oder eine sonstige Erklärung des Steuerpflichtigen entnommen werden kann.

  • BFH, 20.04.2005 - X R 58/04

    Betriebsaufspaltung: Überlassung einer nicht wesentlichen Betriebsgrundlage

    Eine solche Zuordnung setzt neben der objektiven Eignung, den Betrieb zu fördern, voraus, dass das Wirtschaftsgut endgültig diesem Zweck gewidmet wird (BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 906, und Senatsbeschluss vom 17. Juli 2003 X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424).
  • BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04

    Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

    Im Streitfall hat der Kläger zwar dem Beschluss des BFH vom 17. Juli 2003 X B 1/03 (BFH/NV 2003, 1424) einen abstrakten Rechtssatz entnommen, diesem aber keinen abstrakten hiervon abweichenden Rechtssatz der Vorentscheidung gegenübergestellt.
  • FG Sachsen, 02.08.2004 - 7 V 2267/03

    Zuordnung von PKW's zum gewillkürten Betriebsvermögen einer allgemeinärztlichen

    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Zuordnung zum (notwendigen wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen das objektive Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, ebenso voraus wie das subjektive Merkmal einer eindeutig erkennbaren Widmung (s. z.B. BFH-Entscheidungen vom 18.12.1996 XI R 52/95, BFHE 182, 204 , BStBl II 1997, 351 ; vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358 , BStBl II 1999, 466 ; vom 17.07.2003 X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424 ; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz , 22. Aufl., 2003, § 4 Rz. 104 ff. und 142, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 16.02.2022 - 4 K 89/20

    Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte

    Damit setzt die Zuordnung zum notwendigen (wie zum gewillkürten) Betriebsvermögen das objektive Merkmal der Eignung, den Betrieb zu fördern, ebenso voraus wie das subjektive einer eindeutig erkennbaren Widmung (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2003 - X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02

    Teilwertabschreibung auf Einlage einer bereits wertgeminderten GmbH-Beteiligung

    Einer in diesem Sinne verstandenen Widmung bedarf es sowohl beim notwendigen als auch beim gewillkürten Betriebsvermögen (BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424 m.w.N. und vom 05. März 2002 - IV B 22/01, BStBl II 2002, 690 ; Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 115, 316).
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