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   BFH, 10.08.2011 - X B 100/10   

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https://dejure.org/2011,9627
BFH, 10.08.2011 - X B 100/10 (https://dejure.org/2011,9627)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2011 - X B 100/10 (https://dejure.org/2011,9627)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2011 - X B 100/10 (https://dejure.org/2011,9627)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • openjur.de

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen; Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht; Totalgewinnprognose bei Saisonbetrieb; ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 108, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 96 Abs 1, EStG § 2 Abs 1 S 1, FGO § 155, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 81
    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • Bundesfinanzhof

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 108 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO
    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • rewis.io

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständige Beurteilung selbstständiger Tätigkeitsbereiche für die Bestimmung einer Gewinnerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Beweiswürdigung durch das FG begründet grundsätzlich keinen Verfahrensmangel; Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Prognosezeitraum bei der Ermittlung des Totalgewinns bei Saisonbetrieben; Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei selbständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Der BFH hat entschieden, dass nur bei einer deutlichen Abweichung (d.h. mindestens 25 %) von der normalen Nutzung eine Anpassung des Prognosezeitraums erforderlich ist (Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040, unter Hinweis auf das Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10

    Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Eine die Einkunftsarten übergreifende Gewinn- bzw. Einkünfteerzielungsabsicht kennt das Gesetz nicht (BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 50/10, BFHE 232, 527; so auch das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 8. Oktober 2004, BStBl I 2004, 933, Rz 34).
  • BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist, hätte die Klägerin schlüssig und substantiiert vortragen müssen, weshalb die für bedeutsam gehaltenen Rechtsfragen im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2010 IX B 75/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Der BFH hat entschieden, dass nur bei einer deutlichen Abweichung (d.h. mindestens 25 %) von der normalen Nutzung eine Anpassung des Prognosezeitraums erforderlich ist (Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040, unter Hinweis auf das Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Hieraus ergibt sich nicht, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, unter 1.a).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass für die Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, auch selbständig beurteilt werden (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059, unter 1.; BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Durch einen --im Streitfall ohnehin nicht gegebenen-- Fehler bei der Subsumtion von Tatsachen ist aber der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht schlüssig dargetan (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342, unter 1.c).
  • BFH, 16.11.2009 - I B 58/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Da es sich bei dem Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung um einen speziellen Tatbestand der Grundsatzrevision handelt, muss der Beschwerdeführer darlegen, dass eine konkrete abstrakte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2009 I B 58/09, BFH/NV 2010, 905, unter II.1.).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Mit ihrem Vorbringen, das Finanzgericht (FG) habe die vorgetragenen Umstrukturierungsmaßnahmen von vornherein als ungeeignet für den Nachweis einer subjektiven Gewinnerzielungsabsicht gewürdigt und sei deshalb hierdurch von dem Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 (BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063) abgewichen, legt die Klägerin nicht ausreichend die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dar.
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
    Bezüglich des nach § 76 FGO von Amts wegen zu ermittelnden Sachverhalts kommt es auf den materiellen Standpunkt des FG an; es hat nur aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, unter 2.a).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94

    Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule

  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

  • BFH, 09.09.2009 - VII B 11/09

    Zoll - Festsetzung der Einfuhrabgaben gegen Gesamtschuldner - Ermessen -

  • BFH, 04.06.2009 - IV B 69/08

    Liebhaberei bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

  • BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

  • BFH, 04.03.2015 - X B 39/14

    Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei

    Vielmehr muss die Klägerin dies durch einen fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) geltend machen (Senatsbeschluss vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098, unter 2.b).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 45/11

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum

    a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 48/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 6. 2012, II B 45/11 - Umwandlung von

    a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und in BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und in BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 29.01.2013 - II B 111/11

    Ermittlung der üblichen Miete nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 18.09.2012 - VI B 9/12

    Lohnsteuerhaftung

    Dies ist nur geboten, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13

    Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung

    Zu beachten ist weiterhin, dass die Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart gesondert zu ermitteln ist, da das Gesetz eine die Einkunftsarten übergreifende Einkünfteerzielungsabsicht nicht kennt (vgl. BFH-Urteile vom 09. März 2011 IX R 50/10, BFHE 232, 527, BStBl II 2011, 704 und vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133 , BStBl II 1997, 202 ; BFH-Beschluss vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; Bundesministerium der Finanzen, 08.10.2004, IV C 3-S 2253-91/04, FMNR442000004, Rz. 34; Ratschow, in Blümich, EStG - KStG - GewStG , § 2 EStG , Rn 130).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

    Das Vorbringen, der BFH habe über einen vergleichbaren Fall noch nicht entschieden, genügt insoweit nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098).
  • BFH, 16.02.2012 - II B 99/11

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision - geringe Anforderungen an

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 12.01.2012 - II S 9/11

    Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der

  • BFH, 13.09.2012 - III B 140/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung

  • BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen

  • BFH, 29.06.2012 - III S 35/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grads der Behinderung

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