Rechtsprechung
BFH, 20.04.1994 - X B 100/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer ausreichenden Darlegung einer Divergenzrüge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen Grundstückshändler (§ 4 EStG )
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91
Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 20.04.1994 - X B 100/93
Gelingt dieser Nachweis nicht, ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, die Grundstücke im Betriebsvermögen zu erfassen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24 m.w.N.). - BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen
Auszug aus BFH, 20.04.1994 - X B 100/93
Die Motive für die Veräußerung sind unbeachtlich (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524).
- BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels
Die Motive für die Veräußerung sind unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, und BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524).Welche Tatsachen für eine Widerlegung geeignet sind und welches Gewicht ihnen für die Entscheidung des Streitfalls beizumessen ist, ist Gegenstand der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).
Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privat- oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers ist unerheblich, welche Motive für die konkrete Veräußerung im Einzelfall maßgeblich waren, da Anlass und Beweggrund einer Veräußerung nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Verkaufsabsicht hatte (…BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 524; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).
Denn die wegen der geschäftstypischen Betätigung bestehende Schwierigkeit, von einem bereits vorhandenen gewerblichen Grundstückshandel die Veräußerung weiterer Objekte abzugrenzen, rechtfertigt die Differenzierung (…BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524; BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Ungeachtet dessen kann der Gesellschafter allerdings in eigener Person nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles daneben auch Grundstücke privat verwalten (vgl. Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. e der Gründe; ferner in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, sowie Beschluß vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853). - BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Es stand jedenfalls zu diesem Zeitpunkt hinreichend fest, dass auch das Objekt I nicht Privatvermögen, sondern mit dessen Erwerb ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen in der Form von Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels des Klägers geworden war (BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, m.w.N., wonach eine Zuordnung eines Grundstückes zum Privatvermögen nur in eindeutigen Ausnahmefällen in Betracht komme).
- BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?
Die Motive, die die Veräußerung veranlasst haben (hier der überraschende nach der Wiedervereinigung aufgetretene Finanzbedarf), sind nach ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von dem gewerblichen Grundstückshandel ohne Bedeutung (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766; BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844). - BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
Ungeachtet dessen kann der Gesellschafter allerdings in eigener Person nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles daneben auch Grundstücke privat verwalten (vgl. Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. e der Gründe; ferner Urteile vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, sowie Beschluß vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853). - BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks
Der bloße Anlaß für den Verkauf sagt nichts darüber aus, ob die Kläger nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wären oder jedenfalls von Anfang an beabsichtigten, eine Zinserhöhung zum Anlaß für einen Verkauf zu nehmen und insofern bereits beim Erwerb eine bedingte Verkaufsabsicht hatten (…BFH-Entscheidungen vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524; vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853). - FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16
Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen …
Gelingt dieser Nachweis nicht, ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb gerechtfertigt, die Grundstücke im Betriebsvermögen zu erfassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853 …und vom 8. April 2014 X B 70/13, BFH/NV 2014, 1043;… BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532). - BFH, 12.09.2007 - X B 192/06
Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums; …
Welche Tatsachen für eine Widerlegung geeignet sind und welches Gewicht ihnen für die Entscheidung des Streitfalls beizumessen ist, ist Gegenstand der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853). - BFH, 24.01.1996 - X R 12/92
Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken
Im zweiten Rechtsgang wird das FG ferner zu prüfen haben, ob auch die unentgeltlich übertragenen Grundstücke zum Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels der Klägerin gehörten (vgl. BFH- Entscheidungen vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; vom 23. Januar 1991 X R 105--107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519;… vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 466, und vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853). - BFH, 27.10.2003 - X B 30/03
Gewerblicher Grundstückshandel: BV
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat der Steuerpflichtige anhand konkreter und nachprüfbarer Tatsachen nachzuweisen, dass das Grundstück zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung verwendet werden soll (…BFH-Urteile vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 466; s. ferner BFH-Beschlüsse vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, m.w.N.;… vom 26. April 2000 III B 47/99, BFH/NV 2000, 1451). - BFH, 17.12.2002 - X B 189/01
Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 12.09.1995 - X B 233/94
Grundstück als Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
- FG Nürnberg, 28.06.1995 - V 158/93
Gewerblicher Grundstückshandel?