Rechtsprechung
   BFH, 28.10.1998 - X B 100/98   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97  

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Ebenso hat es die Rechtsprechung genügen lassen, wenn das Schriftstück innerhalb dieser Frist bei der Post aufgrund einer vereinbarten Lagerung nach § 58 Abs. 4 der Postordnung (PostO) zur Abholung bereitgehalten wird, unabhängig davon, ob der Empfänger tatsächlich von der Möglichkeit zur Abholung Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 90; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286, m.w.N., und vom 28. Oktober 1998 X B 100/98, BFH/NV 1999, 588; ebenso Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1971, 210, 211, rkr., wenn der Empfänger postlagernd zugesandter Briefe dem Postamt gegenüber die Anordnung erteilt, die für ihn eingehenden Sendungen bis zur Abholung durch ihn bei der Post zu lagern).
  • FG München, 17.12.2001 - 13 K 2525/01  

    Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen; gesonderter und

    Die hier streitige Rechtsfrage zur Zugangsvermutung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ) ist als geklärt anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.10.1998 X B 100/98, BFH/NV 1999, 588 ).

    Der Adressat der Postsendung kann sich nicht darauf berufen, dass er das Schriftstück erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt hat (vgl. BFH-Urteile vom 26.6.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und 28.10.1998 X B 100/98, BFH/NV 1999, 588 ).

  • BFH, 18.12.1998 - X B 147/98  

    Zugangsvermutung gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Schließfach

    Soweit sich die Beschwerde auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache) stützen läßt (s. zum Verhältnis dieses Zulassungsgrundes zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO: Gräber, a.a.O., Rz. 16, m.w.N.), ist sie unbegründet, weil es jedenfalls seit dem Senatsurteil vom 26. Juni 1996 X R 97/95 (BFH/NV 1997, 90, m.w.N.), auf das sich auch die angefochtene Entscheidung bezieht, als prinzipiell geklärt gelten kann, daß die gesetzliche Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) unabhängig davon gilt, ob das Schließfach, an das die in Frage stehende Sendung adressiert war und in das sie (rechtzeitig) eingelegt wurde, üblicherweise auch samstags geleert wird (s. dazu auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 122 AO 1977 Rz. 23 b sowie die nicht veröffentlichten BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 IV B 145/97, und vom 28. Oktober 1998 X B 100/98, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1999 - IX B 53/99  

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; neues tatsächliches Vorbringen in der

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, daß die Zugangsfiktion selbst dann gilt, wenn der letzte der drei Tage ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, und daß es unerheblich ist, ob an einem Samstag das Postschließfach üblicherweise geleert wird (Urteile des BFH vom 5. März 1986 II R 5/84, BFHE 146, 27, BStBl II 1986, 462; vom 26. Juni 1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90; vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828; Beschlüsse vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286; vom 28. Oktober 1998 X B 100/98, BFH/NV 1999, 588).
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