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   BFH, 15.03.2001 - X B 101/00   

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https://dejure.org/2001,8831
BFH, 15.03.2001 - X B 101/00 (https://dejure.org/2001,8831)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2001 - X B 101/00 (https://dejure.org/2001,8831)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2001 - X B 101/00 (https://dejure.org/2001,8831)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84

    Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    b) Diese Begründung genügt den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schon deshalb nicht, weil sie keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der als grundsätzlich angesehenen Frage enthält, obwohl der BFH die Frage, welche Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde zu stellen sind, bereits mit Urteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84 (BFH/NV 1988, 170, m.w.N. der Rechtsprechung) entschieden hat.

    Für die Wirksamkeit der (Ersatz-) Zustellung kommt es nach der BFH-Rechtsprechung nicht darauf an, ob und ggf. wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen oder ob er sie tatsächlich vorgefunden hat (Entscheidungen in BFH/NV 1988, 170; vom 7. Februar 1996 X R 79/95, BFH/NV 1996, 567).

    Im Übrigen hat das FG zu Recht darauf hingewiesen, dass das Vorbringen eines Beteiligten --wie im Streitfall--, die Zustellungsmitteilung nicht vorgefunden zu haben, allein nicht ausreicht, um die unverschuldete Unkenntnis von der Zustellung eines Bescheids glaubhaft zu machen (vgl. BFH in BFH/NV 1988, 170).

  • BFH, 07.02.1996 - X R 79/95

    Verfahrensmangel der gesetzeswidrig fehlenden Vertretung im finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Für die Wirksamkeit der (Ersatz-) Zustellung kommt es nach der BFH-Rechtsprechung nicht darauf an, ob und ggf. wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen oder ob er sie tatsächlich vorgefunden hat (Entscheidungen in BFH/NV 1988, 170; vom 7. Februar 1996 X R 79/95, BFH/NV 1996, 567).
  • BFH, 07.07.1999 - X B 37/99

    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausgeführt wird, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausgeführt wird, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1999 - VI B 388/98

    NZB; neue Tatsachen

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Schließlich ist der im Beschwerdeverfahren erstmals vorgetragene Sachverhalt über das Abhandenkommen von Postsendungen aufgrund Fehlverhaltens von Postbeamten schon deshalb unbeachtlich, weil neuer Tatsachenvortrag im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1999 VI B 388/98, BFH/NV 2000, 721).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
    Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

    Denn für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen und ob er sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156; vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170; vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322; vom 15. März 2001 X B 101/00, BFH/NV 2001, 1361, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10

    Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein

    Dem entspricht, dass im Hauptsacheverfahren das Vorliegen der "Notverfügung" durch eine eidesstattliche Versicherung nicht bewiesen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2001 X B 101/00, BFH/NV 2001, 1361).
  • BFH, 23.02.2004 - IV B 176/03

    Verlust der Postulationsfähigkeit; wirksame Ladung

    Denn für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156; vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170; vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322; vom 15. März 2001 X B 101/00, BFH/NV 2001, 1361, jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    aa) Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, ob sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine die erste gerichtliche Sachentscheidung eröffnende Wiedereinsetzung beim behaupteten Verlust des Benachrichtigungsscheins nach der hierzu im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit entwickelten Übung richten (vgl. BFH, Beschluss vom 15.03.2001 - X B 101/00; BfH, Urteil vom 13.07.1995 - V R 51/94 m.w.N.; FG München, Urteil vom 21.02.2001 - 1 K 4885/99; ebenso: LAG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.02.1986 - 7 Sa 1072/85 - BB 1986, 1092) oder ob insoweit die im Bereich der Zivilrechtspflege im Vordringen befindliche Sicht (BGH NJW-RR 2001, 571; OLG Brandenburg OLG-NL 2001, 187 [188]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1148; abweichend: BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2 Z BR 9/01) den Maßstab des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung wiedergibt.
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