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   BFH, 14.04.2011 - X B 104/10   

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https://dejure.org/2011,8878
BFH, 14.04.2011 - X B 104/10 (https://dejure.org/2011,8878)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - X B 104/10 (https://dejure.org/2011,8878)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - X B 104/10 (https://dejure.org/2011,8878)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist; Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA; Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist

  • rewis.io

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1 S. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen eines Versicherungsmakler gegen eine Versicherungsgesellschaft auf Zahlung von Rückprämien bei günstigem Schadensverlauf

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, die erst nach dem Bilanzstichtag abgerechnet werden können und fällig werden; Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    So übersieht der Kläger, dass das Entstehen eines Anspruchs auf genossenschaftliche Warenrückvergütungen (hierzu BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554) nicht allein von dem --dem Steuerpflichtigen am Bilanzstichtag bekannten-- Umfang seiner Umsätze mit der Genossenschaft abhängig ist, sondern zusätzlich davon, ob die Genossenschaft aus dem gesamten Mitgliedergeschäft einen Überschuss erwirtschaftet hat.

    Gleichwohl hat der BFH ausgeführt, ob die Genossenschaft im Mitgliedergeschäft einen Überschuss erwirtschaftet habe, stehe mit Ablauf ihres Wirtschaftsjahres objektiv fest und bedürfe lediglich noch der subjektiven Aufhellung (BFH-Urteil in BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554, unter 1.c bb).

  • BFH, 07.09.2005 - II B 55/04

    GrESt: Übergang eines Anspruchs auf Grundstücksübertragung bei Verschmelzung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    b) Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es jedenfalls an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit, da sie auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG es getan hat (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, und vom 7. September 2005 II B 55/04, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    b) Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es jedenfalls an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit, da sie auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG es getan hat (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748, und vom 7. September 2005 II B 55/04, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 92/94

    Zur Frage der Bilanzierung von im Rahmen typischer Wechseldiskontgeschäfte

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    Das weitere vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 26. April 1995 I R 92/94 (BFHE 177, 444, BStBl II 1995, 594), wonach aufschiebend bedingte Forderungen grundsätzlich nicht zu aktivieren seien, ist nicht einschlägig.
  • BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 27.06.1963 - IV 111/59 U

    Geltung der allgemeinen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsgrundsätze für die

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    Entsprechend hat der BFH bereits entschieden, dass Ansprüche der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA bereits in demjenigen Wirtschaftsjahr zu aktivieren sind, in dem der Urheberrechtsschutz wirksam wird, also die Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes stattfindet (BFH-Urteil vom 27. Juni 1963 IV 111/59 U, BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
    Demgegenüber ist es ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung, ob am Bilanzstichtag bereits die Rechnung erteilt worden ist, die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob der Fälligkeitszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegt (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II.2., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 09.10.2013 - I R 15/12

    Auslegung von Provisionsabreden - Grenzen der Bindung an Feststellung des FG

    Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343).
  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

    Im Übrigen setzt eine Gewinnrealisierung nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass bereits am Bilanzstichtag über den Anspruch --zahlenmäßig-- abgerechnet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.04.2017 - III B 51/16

    Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

    Denn sie ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat; die Rechtslage ist mithin eindeutig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, Rz 6; vom 5. Dezember 2016 X B 91/16, BFH/NV 2017, 287).
  • FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 843/14

    Entstehen einer körperschaftsteuerlichen Gewinnrealisierung durch

    Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 3.8.2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343).
  • FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15

    Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am

    Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20; BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 28/08, BFH/NV 2010, 2033; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343).
  • BFH, 31.05.2017 - X R 29/15

    Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c

    Zwar sind Forderungen nach der Rechtsprechung u.a. des erkennenden Senats (Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b aa, m.w.N.) bereits dann in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.

    Dabei ist es für die Gewinnrealisierung im Grundsatz ohne Belang, ob am Bilanzstichtag bereits die Rechnung erteilt worden ist, die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob der Fälligkeitszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1343, unter b aa).

  • BFH, 05.02.2018 - X B 161/17

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b).
  • BFH, 01.10.2015 - X B 71/15

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags -

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b).
  • FG München, 16.01.2017 - 7 K 337/15

    Versteuerung der Provisionen eines Versicherungsvertreters

    Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343).
  • BFH, 09.12.2020 - XI B 22/20

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

    Ebenso fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.09.2009 - VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, unter II., m.w.N.; vom 14.04.2011 - X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b).
  • BFH, 05.12.2016 - X B 91/16

    Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter

  • BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20

    Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in

  • BFH, 26.10.2011 - X B 230/10

    Umqualifizierung der Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden

  • BFH, 24.03.2015 - X B 4/15

    Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von

  • FG München, 04.02.2014 - 12 K 1340/11

    Keine passive Rechnungsabgrenzung eines Anspruchs auf eine Verkaufsgarantie bei

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