Rechtsprechung
   BFH, 11.01.2017 - X B 104/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5305
BFH, 11.01.2017 - X B 104/16 (https://dejure.org/2017,5305)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2017 - X B 104/16 (https://dejure.org/2017,5305)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - X B 104/16 (https://dejure.org/2017,5305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 158, AO § 162 Abs 2 S 2
    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • Bundesfinanzhof

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § ... 5 des Einkommensteuergesetzes, § 158 der Abgabenordnung (AO), § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in einem Speiserestaurant mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in einem Speiserestaurant mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in einem Speiserestaurant mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Speiserestaurant - nach der "30/70-Methode"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung - bei fehlenden Programmierunterlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schätzung des Finanzgerichts - und die Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag vs. Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Insoweit werde auf das Senatsurteil vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) verwiesen.

    b) Wie im Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 hat das FG die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung jedenfalls auch deshalb als nicht gegeben angesehen, weil der Kläger, was unstreitig ist, die Programmierunterlagen zur verwendeten Registrierkasse nicht vorlegen konnte.

    In Relation zum Zeitreihenvergleich hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 den Vorrang der die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigenden Schätzungsmethoden dargelegt, zu denen neben der Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung auch die Aufschlags- und Ausbeutekalkulation gehört.

    Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, etwa eine Geldverkehrsrechnung vorzunehmen, besteht auch nach dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, dort unter II.3.b ausgeführt, ausdrücklich nicht (so auch schon Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.a, m.w.N.).

    d) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, dort unter II.1.a cc, dargelegt, dass er sich der schon lange vor den hier relevanten Streitjahren von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht anschließt, das Fehlen der Programmierprotokolle der Registrierkasse stelle einen formellen Mangel dar, da diese wie auch andere Anweisungen zur Kassenprogrammierung als "sonstige Organisationsunterlagen" i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahrungspflichtig seien (vgl. schon Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 7. November 1995, BStBl I 1995, 738, Tz. VI.c, sowie Tz. 6 der diesem BMF-Schreiben beigefügten Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme; BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996, BStBl I 1996, 34).

    e) Das Gewicht des Mangels der fehlenden Programmierprotokolle tritt nach dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, unter II.1.a cc allerdings zurück, wenn der Steuerpflichtige für den konkreten Einzelfall darlegt, dass die von ihm verwendete elektronische Kasse trotz ihrer Programmierbarkeit ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet.

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (Senatsentscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer fehlerhaften Buchführung im

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Mai 2016  8 K 175/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Juni 2014 X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888).
  • BFH, 08.06.2010 - X B 126/09

    Erfüllungsrückstand bei einem Inkassounternehmen - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Hierfür genügt weder der Hinweis darauf, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, noch darauf, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt sei; denn daraus ergibt sich nicht, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Juni 2010 X B 126/09, BFH/NV 2010, 1628; auch schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 07.07.2014 - X B 134/13

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (Senatsentscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.
  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    c) Die Sachaufklärungsrüge kann jedoch nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2012 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490).
  • BFH, 22.10.1994 - V B 40/94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
    Hierfür genügt weder der Hinweis darauf, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei, noch darauf, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt sei; denn daraus ergibt sich nicht, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Juni 2010 X B 126/09, BFH/NV 2010, 1628; auch schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 26.10.2015 - X B 43/15

    Wechsel der Gewinnermittlungsart - unterbliebene Berücksichtigung eines im

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

  • BFH, 20.11.2013 - X B 164/13

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer

  • BFH, 28.11.2023 - X R 3/22

    Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst

    (5) Darüber hinaus begründet selbst die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse unter engen Voraussetzungen gar keine Schätzungsbefugnis (vgl. zu dieser Möglichkeit bei Registrierkassen einfacher Bauart bereits Senatsbeschlüsse vom 11.01.2017 - X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 37 und vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 35).
  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen

    Er trägt ergänzend vor, dass er danach tatsächlich keine Manipulation an seinem Kassensystem vorgenommen habe und verweist auf den BFH-Beschluss vom 11.1.2017 (X B 104/16, Juris).

    Aus dem vom Kläger angeführten BFH-Beschluss vom 11.1.2017 (X B 104/16, Juris), ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung.

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

    c) Im Übrigen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 X B 104/16 (BFH/NV 2017, 561, Rz 37).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Beweise erheben (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 10; vom 11. Januar 2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 33).

    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374, Rz 12; in BFH/NV 2017, 561, Rz 33).

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 33, m.w.N.; BFH-Urteil vom 14. März 2017 VIII R 32/14, BFH/NV 2017, 1174, Rz 40).

    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 35, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 1174, Rz 41).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - 7 K 7024/17

    Umsatzsteuerpflicht von Handwerkskursen für Kinder in Kindertagesstätten -

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des FG nach § 76 Abs.  1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH, Beschluss vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, II. 3. a) der Gründe m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 19.07.2019 - 1 K 907/17

    Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Beschluss vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

    Infolge des Fehlens der Kassen- und Programmierungsunterlagen konnte eine Manipulationsmöglichkeit der Kasse nicht ausgeschlossen werden (vgl. BFH, Entscheidungen vom 11. Januar 2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, II. 2. b), vom 23. Februar 2018 X B 65/17, BFH/NV 2018, 517).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH-Entscheidungen vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rn. 34; vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rn. 36; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291, Rn. 54; FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10, Rn. 26; FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 2 K 3030/11, EFG 2014, 86, Rn. 38; FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 27; FG Münster, Urteil vom 29.03.2017 7 K 3675/13, EFG 2017, 846, Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht