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   BFH, 10.12.2009 - X B 106/09   

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https://dejure.org/2009,25559
BFH, 10.12.2009 - X B 106/09 (https://dejure.org/2009,25559)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2009 - X B 106/09 (https://dejure.org/2009,25559)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - X B 106/09 (https://dejure.org/2009,25559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Strohmannverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zulässigkeit eines Zulassungsgrundes i.R.e. Beschwerde im Hinblick auf eine Divergenzentscheidung und zugleich einer Nichtübereinstimmung im grundsätzlichen Ansatz

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 21/02

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - X B 106/09
    a) Die Kläger machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 21/02 (BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168) ab.

    Das angefochtene Urteil beruht daher nicht auf einer Abweichung von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168, sondern auf einer tatsächlichen Würdigung der im Streitfall gegebenen Verhältnisse.

  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Das ist derjenige, nach dessen Willen und auf dessen Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in seinem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Entscheidungen vom 04.11.2004 - III R 21/02, BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168, unter II.1., sowie vom 10.12.2009 - X B 106/09, BFH/NV 2010, 601; Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 15 Rz 136).
  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 6/20

    Einkommensteuerhinterziehung (Begriff des

    Nach diesen Grundsätzen ist regelmäßig von einer Mitunternehmerschaft zwischen dem das Einzelunternehmen faktisch Beherrschenden und den eingesetzten Strohleuten auszugehen, die auf Rechnung des Hintermanns den Betrieb führen, weil deren Vertretungsmacht unbeschränkt ist (Mitunternehmerinitiative; BGH aaO Rn. 16) bzw. weil diese das Risiko der vollen persönlichen Haftung im Außenverhältnis tragen (Mitunternehmerrisiko; BFH, Urteil vom 4. November 2004 - III R 21/02 Rn. 17, 25, BFHE 207, 321, 325, 327; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - X B 106/09 Rn. 4 f.; Madauß, NZWiSt 2013, 332, 334).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    Wird das Treuhandverhältnis gegenüber den Geschäftspartnern nicht offengelegt, ist regelmäßig nur der Treuhänder Unternehmer (BFH-Beschluss vom 10.12.2009 X B 106/09, BFH/NV 2010, 601; BFH-Urteil vom 04.11.2004 III R 21/02, BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168).
  • FG Düsseldorf, 19.08.2020 - 2 K 2104/19

    Betriebsinhabereigenschaft bei Besteuerung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

    Das ist derjenige, nach dessen Willen und auf dessen Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in seinem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Urteil v. 04.11.2004 - III R 21/02, BStBl II 2005, 168; BFH-Beschluss v. 10.12.2009 - X B 106/09, BFH/NV 2010, 601).
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