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   BFH, 09.03.2000 - X B 106/99   

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https://dejure.org/2000,4831
BFH, 09.03.2000 - X B 106/99 (https://dejure.org/2000,4831)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2000 - X B 106/99 (https://dejure.org/2000,4831)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2000 - X B 106/99 (https://dejure.org/2000,4831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft - Anschaffungskosten - Teilwert - Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung - Wiederbeschaffungskosten - Gewinnausschüttung

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Teilwertabschreibung; Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.07.1988 - I R 104/84

    Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert setzt deshalb voraus, dass der innere Wert der Beteiligung gesunken ist (BFH-Urteil vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob mit dem hierin implizierten Rückgriff auf bewertungs-, nicht spezifisch ertragsteuerrechtliche Maßstäbe ein rechtsgrundsätzliches Problem aufgeworfen wird, da sich die Rechtsprechung des BFH verschiedentlich mit dem Teilwert von Beteiligungen befasst hat: Für deren Wert sind im Rahmen des Gesamtunternehmens nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungs-Unternehmens entscheidend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274; vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342, unter II. 6. c).

  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob mit dem hierin implizierten Rückgriff auf bewertungs-, nicht spezifisch ertragsteuerrechtliche Maßstäbe ein rechtsgrundsätzliches Problem aufgeworfen wird, da sich die Rechtsprechung des BFH verschiedentlich mit dem Teilwert von Beteiligungen befasst hat: Für deren Wert sind im Rahmen des Gesamtunternehmens nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungs-Unternehmens entscheidend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274; vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342, unter II. 6. c).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Dass die angestrebte Revisionsentscheidung Auswirkungen auf eine Vielzahl von Fällen hätte, begründet eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein noch nicht (BFH-Beschluss vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit; vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungsfähigkeit/Klärungserwartung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807; vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093; vgl. ferner die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 59).
  • BFH, 02.02.1972 - I R 55/70

    Abschreibung einer Schachtelbeteiligung - Teilwert - Wert der Beteiligung -

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Es hat des Weiteren seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des BFH zugrunde gelegt, dass auch im Falle ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibungen zwecks Ermittlung des niedrigeren Teilwerts werterhöhende Faktoren zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 2. Februar 1972 I R 54-55/70, BFHE 104, 438, BStBl II 1972, 397, unter 2.).
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungsfähigkeit/Klärungserwartung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807; vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093; vgl. ferner die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 59).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 3 K 775/99

    Möglichkeit der Teilwertabschreibung bei Senkung der Wiederbeschaffungskosten;

    Daher bildet der gemeine Wert Ausgangspunkt und Untergrenze für die Ermittlung des Teilwerts der Geschäftsanteile (vgl. BFH-Beschluss vom 09. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).

    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens im Unternehmensverbund maßgebend (BFH-Urteile vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274, und07. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342; BFH-Beschluss vom 09. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2003 - 3 K 145/00

    Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung; Körperschaftsteuer 1994

    Für den Wert einer Beteiligung sind im Rahmen des Gesamtunternehmens nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungs-Unternehmens entscheidend (BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 , mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Dabei ist der gemeine Wert Ausgangspunkt und Untergrenze für die Ermittlung des Teilwerts der Geschäftsanteile (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 04.10.2010 - 10 K 1724/08

    Verzicht auf als Fremdkapital bilanzierte Darlehensforderung: nachträgliche

    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BFHE 155, 56, BStBl II 1989, 274, und vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 81/00

    GmbH-Rechnung; Vorsteuerabzug

    Die Klägerin hat insoweit den geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nicht ausreichend dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; zu den Anforderungen vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171; vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184 --ständige Rechtsprechung--).
  • FG Düsseldorf, 07.11.2006 - 6 K 3303/04
    Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert setzt deshalb voraus, dass der innere Wert der Beteiligung gesunken ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.07.1988 I R 104/84, BStBl. II 1989, 274; Beschluss vom 09.03.2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).

    Im Falle einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung sind zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts nicht nur wertmindernde, sondern auch werterhöhende Umstände zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1972 I R 54-55/70, BStBl. II 1972, 397; BFH in BFH/NV 2000, 1184).

  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten

    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH-Urteile vom 27. Juli 1988 I R 104/84, BStBl II 1989, 274, und vom 7. November 1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342; BFH-Beschluss vom 9. März 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184).
  • FG Münster, 29.10.2010 - 2 K 4257/05

    Teilwertabschreibungen auf den GmbH-Anteil und Sanierungszuschüsse sind nicht als

    Denn für den Wert der Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens maßgebend (BFH, Urteile vom 27.07.1988 I R 104/84, BStBl II 1989, 274 und vom 07.11.1990 I R 116/86, BStBl II 1991, 342; Beschluss vom 09.03 2000 X B 106/99, BFH/NV 2000, 1184, Urteil vom 06.11.2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - 9 K 414/06

    Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an

  • FG München, 01.03.2006 - 10 K 473/06

    Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibung auf Beteiligung an

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2012 - 1 K 714/09

    Keine Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung, wenn zwischen

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