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   BFH, 09.02.2006 - X B 107/05   

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https://dejure.org/2006,8596
BFH, 09.02.2006 - X B 107/05 (https://dejure.org/2006,8596)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2006 - X B 107/05 (https://dejure.org/2006,8596)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - X B 107/05 (https://dejure.org/2006,8596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GewO § 34c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung betrieblicher von privaten Aufwendungen nicht klärungsbedürftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - X B 107/05
    Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen und --vorbehaltlich einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung-- abziehbar (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 23.10.2008 - X B 247/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geldzahlung als Betriebsausgabe - Divergenz -

    Die gegen die entsprechenden Einkommensteuerbescheide gerichtete Klage war vom Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 10. Mai 2005 6 K 498/01 E abgewiesen und die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05 (BFH/NV 2006, 938) als unzulässig verworfen worden.

    Dafür sind die --wertende-- Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments" und die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 938).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war dies bereits im Verfahren gegen die Einkommensteuerbescheide der Fall, wie dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 938 über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das in jenem Verfahren erlassene Urteil des FG zu entnehmen ist.

  • BFH, 28.06.2011 - XI B 87/10

    Umsatzsteuersatz bei Personenbeförderung in einer Skihalle

    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938, unter 1.; vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838, m.w.N.; vom 24. August 2010 VI B 14/10, BFH/NV 2011, 24, unter II.1.).

    a) Dieser Revisionszulassungsgrund erfordert eine bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfrage, die in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und auch klärbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 938, unter 2.; in BFH/NV 2011, 24, unter II.2.).

  • BFH, 14.06.2011 - V B 24/10

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz,

    a) Der Zulassungsgrund der Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts setzt eine klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und klärbare Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    a) Soweit die Kläger eine höchstrichterliche Entscheidung des Inhalts begehren, dass bei derartigen Einkünften die Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum als 30 Jahre, namentlich über 70 Jahre oder über 100 Jahre, zu erfolgen hat, fehlt es --wie dargelegt-- an einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).
  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 3 K 1948/08

    Zuordnung der Mehrzahlungen im Rahmen einer übertragenden Sanierung

    Diese Zahlungen beruhten objektiv auf der gewerblichen Tätigkeit der KG und sind daher vorrangig durch Vorgänge in der Vergangenheit, d.h. der (früheren) Geschäftstätigkeit der KG veranlasst (vgl. BFH-Beschluss vom 09. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).

    Solche Zahlungen bleiben auch dann der vergangenen betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, wenn ihre Leistung in der Gegenwart auf anderen und neuen Motiven (hier die Finanzierung der Anschaffung der Grundstücke) beruht (BFH in BFH/NV 2006, 938).

  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Es war von Verfassungs wegen nicht geboten, den Kläger darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensmangel nur dann die Zulassung der Revision rechtfertigt, wenn die angefochtene Entscheidung auf ihm "beruhen kann" (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), und bei der Prüfung, ob ein solcher Verfahrensmangel vorliegt, im Allgemeinen von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auszugehen ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 88/10, BFH/NV 2011, 1295, Rz 6; vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263, Rz 3), mag diese richtig oder falsch sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).
  • BFH, 12.07.2006 - V B 213/05

    Innergemeinschaftliche Lieferung; Belegnachweis; grundsätzliche Bedeutung

    Die von der Klägerin begehrte Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO setzt voraus, dass es im Streitfall um eine vom BFH klärbare und klärungsbedürftige Rechtsfrage geht (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391).
  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

  • BFH, 20.03.2012 - I B 93/11

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

  • BFH, 21.08.2006 - X B 156/05

    Keine Förderung nach § 7h EStG bei reinen Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen;

  • BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage nach den Abzugsvoraussetzungen für

  • BFH, 27.02.2007 - X B 184/06

    Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit; Anforderungen an die Darlegung einer

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