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   BFH, 21.02.2001 - X B 112/00   

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https://dejure.org/2001,7311
BFH, 21.02.2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung der Altersrente - Besteuerung von Renten - Versorgungs-Freibetrag - Vermögensumschichtung - Sozialversicherungsrenten

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Sozialversicherungsrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesanstalt für Angestellte (und von den Landesversicherungsanstalten) gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2.a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesanstalt für Angestellte (und von den Landesversicherungsanstalten) gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2.a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Zu Recht hat das Finanzgericht (FG) darauf hingewiesen, dass die unterschiedliche einkommensteuerliche Erfassung von Versorgungsbezügen und Sozialversicherungsrenten derzeit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist (2 BvL 17/99).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Nach Auffassung des Senats verstößt es weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip, dass der Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) für mit ihrem Ertragsanteil steuerbare Sozialversicherungsrenten nicht gewährt wird (Senatsbeschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022; im Ergebnis ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1995 6 K 192/94, EFG 1996, 375).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 266/06

    Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem AltEinkG ist verfassungsgemäß

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Einführung der nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Systematik des bisherigen Rechts der Grundannahme folgte, dass mit den Rentenzahlungen eine - auch im Rahmen des Umlageverfahrens rechnerisch vorausgesetzte - Versicherungssumme (="Kapitalwert der Rente") "für die gesamte Dauer des Rentenbezugs" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 2 EStG) verzinslich ausgezahlt wird und die Auszahlung des in diesem Sinne "eigenen" Vermögens eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung sei (BFHBeschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

    Die Auszahlung des in diesem Sinne "eigenen" Vermögens ist nichtsteuerbare Vermögensumschichtung; steuerbar ist die Verzinsung dieses Vermögens in Gestalt des Ertragsanteils als gesetzlich pauschalierten Zinsanteil (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).
  • FG Hamburg, 26.08.2015 - 3 K 291/14

    Kein Versorgungsfreibetrag für Sozialversicherungsrenten

    Insoweit handelt es sich bei den in § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Versorgungsbezügen grundsätzlich um Bezüge und sonstige Vorteile, die auf einem früheren Dienstverhältnis beruhen und von dem ehemaligen Arbeitgeber (Dienstherrn) gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21.02.2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).

    Es verstößt deshalb nicht gegen den Gleichheitssatz, dass der Versorgungsfreibetrag auf die hier angeführten Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst a) aa) und bb) EStG, die lediglich mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen, nicht gewährt wird (so auch bereits BFH-Beschluss vom 21.02.2001, X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen durch nichtselbständige (§ 19 EStG) oder freiberufliche Arbeit (§ 18 EStG) erwirtschaftet und/oder aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen geleistet worden sind (Beschluss des BFH vom 21. Februar 2001 X B 112/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2001, 1022).
  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 1332/03

    Besteuerung einer sog. "Mutterrente"

    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00 (BFH/NV 2001, 1022 ).
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