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   BFH, 17.03.2010 - X B 120/09   

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https://dejure.org/2010,5583
BFH, 17.03.2010 - X B 120/09 (https://dejure.org/2010,5583)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - X B 120/09 (https://dejure.org/2010,5583)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - X B 120/09 (https://dejure.org/2010,5583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • openjur.de

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren; Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • Bundesfinanzhof

    AO § 393 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • Bundesfinanzhof

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 393 Abs 1 AO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • rewis.io

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • rewis.io

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer möglichen Abweichung des Finanzgerichts von einer Entscheidung in einem Strafverfahren im Fall einer Heranziehung der Erkenntnisse des Strafverfahrens im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren; Freispruch im Strafverfahren bindet das Finanzgericht nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2008 - X B 87/07

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Dazu sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 24. Januar 2008 X B 87/07, BFH/NV 2008, 605).
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Sie haben sich nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt, nach der wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht hindert, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung einer Steuerhinterziehung zu gelangen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485), und andererseits sich das Gericht auch die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen machen kann, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Sie haben sich nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt, nach der wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht hindert, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung einer Steuerhinterziehung zu gelangen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485), und andererseits sich das Gericht auch die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen machen kann, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
    Niederschrift über die mündliche Verhandlung eine zwangsweise Vorführung des Zeugen M nicht für sachdienlich hielt, gleichwohl --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463).
  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Jedenfalls liegt bei einem fachkundig vertretenen Kläger dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung vor, wenn die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen auf der Hand liegt (BFH-Beschlüsse vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, und vom 17.03.2010 - X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • BFH, 26.07.2010 - VIII B 198/09

    Unmittelbare Beweisaufnahme im Finanzgerichtsprozess

    Die Rechtsprechung lässt es damit zu, dass sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen eines Strafverfahrens zu eigen machen kann, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafurteils erhoben werden (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380; BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 351; vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338; vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1240, m.w.N.).

  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 19/08

    Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen bei Einkünften aus selbständiger

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Aufgrund der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Strafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung hätte selbst ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht daran hindern können, das Tatgeschehen und die Beteiligung des Klägers eigenständig zu werten (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • FG Münster, 04.11.2016 - 8 K 1854/14

    Steuerhinterziehung - Unberechtigter Kindergeldbezug

    Ein Freispruch im Steuerstrafverfahren oder die Einstellung des Straf- oder Bußgeldverfahrens hindern das Finanzgericht nicht, aufgrund eigener Feststellungen zu einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung zu gelangen (BFH, Beschluss vom 17. März 2010 - X B 120/09 -, BFH/NV 2010, 1240).
  • BFH, 14.12.2011 - V B 21/11

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Fehlende Entscheidungserheblichkeit -

    Im Streitfall fehlt es daran, weil das FG die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung selbständig und unabhängig von einer etwaigen Beurteilung durch das Strafgericht zu prüfen hat; insbesondere besteht keine Bindung des FG an die strafrechtliche Beurteilung im Strafverfahren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 822, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 169 AO Rz 25).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 163/12

    Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken

    Aufgrund der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Strafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung hätte selbst ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht daran hindern können, das Tatgeschehen und die Beteiligung des Klägers eigenständig zu werten (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 10.06.2013 - X B 147/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Beteiligte --wie hier die Kläger-- steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (Senatsbeschuss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 167/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Aufgrund der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Strafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 der Abgabenordnung hätte selbst ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht daran hindern können, das Tatgeschehen und die Beteiligung des Klägers eigenständig zu werten (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und vom 4. Mai 2005 XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 139/12

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • FG Hessen, 11.11.2015 - 12 K 791/11

    §§ 162, 140-148; § 173; § 169 Abs.2; § 370 AO

  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

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