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   BFH, 05.03.2013 - X B 121/11   

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https://dejure.org/2013,9628
BFH, 05.03.2013 - X B 121/11 (https://dejure.org/2013,9628)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2013 - X B 121/11 (https://dejure.org/2013,9628)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2013 - X B 121/11 (https://dejure.org/2013,9628)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - Abschnittsbesteuerung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel; Abschnittsbesteuerung; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 7
    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - Abschnittsbesteuerung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - Abschnittsbesteuerung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 7 FGO
    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - Abschnittsbesteuerung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - Abschnittsbesteuerung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von im Rahmen von Bauherrenmodellen erworbenen Eigentumswohnungen mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels greifbarer Gesetzwidrigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem gewerblichen Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.05.2009 - X R 39/06

    Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht -

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Auf die Revision der Kläger wurde das Urteil des FG vom Bundesfinanzhof (BFH) durch das in BFH/NV 2009, 1790 veröffentlichte Urteil vom 27. Mai 2009 X R 39/06 aufgehoben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da die im finanzgerichtlichen Urteil getroffenen Feststellungen nicht ausreichend seien, die vom FG aus allgemeinen Erkenntnissen gezogenen Schlussfolgerungen, der Kläger habe ohne die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht gehandelt, zu tragen.

    Zumindest eine Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil in BFH/NV 2009, 1790 wäre geboten gewesen.

    Auch ist das FG in der Sache nicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH, wie im Urteil in BFH/NV 2009, 1790 näher ausgeführt, abgewichen.

  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Das Finanzgericht (FG) wies im ersten Rechtszug mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 348 veröffentlichten Urteil vom 26. Oktober 2005  11 K 3595/05 die Klage ab.

    bb) Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit der Entscheidung liegt nicht darin, dass das FG im vorliegenden Urteil anhand der von ihm getroffenen Feststellungen die auch bei einem gewerblichen Grundstückshandel notwendige Gewinnerzielungsabsicht (vgl. § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) im konkreten Einzelfall verneint und dabei die Begründung anders als in seinem aufgehobenen Urteil vom 26. Oktober 2005  11 K 3595/05 (EFG 2007, 348) nicht allein auf die allgemeinen Beobachtungen und Erkenntnisse in Bezug auf im Bauherrenmodell errichteter und vertriebener Objekte gestützt hat.

  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Weitere Schriftsätze sind nur noch als Ergänzung und Erläuterung zu den innerhalb der Frist ordnungsgemäß dargelegten Zulassungsgründen zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214, unter 3.).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Auf die fehlerhafte finanzgerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel jedoch nicht gestützt werden, da die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen sind (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    a) Soweit die Kläger der Ansicht sind, dass die als K3, K4 und K5 schriftsätzlich eingereichten Urkunden von drei mit der Verwertung der Immobilien beauftragten Unternehmen im Rahmen eines Urkundsbeweises zu würdigen gewesen seien, machen sie sinngemäß einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend, der nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Nach Ablauf der Begründungsfrist können neue Zulassungsgründe nicht mehr nachgeschoben werden (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegten Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteil vom 30. März 2011 XI R 30/09, BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt lasse (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

  • BFH, 05.05.2011 - X B 155/10

    Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • BFH, 17.08.2011 - X B 217/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm -

  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines

    Eine die Beteiligten bindende tatsächliche Verständigung über eine den Zufluss im Streitjahr begründende Verfügung wurde hierdurch vor dem FG nicht geschlossen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 5. März 2013 X B 121/11, BFH/NV 2013, 1083, und vom 6. Februar 2015 IX B 97/14, BFH/NV 2015, 821).
  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

    b) Da die Fortbildung des Rechts ein Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung ist (vgl. statt vieler Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 121/11, n.v., m.w.N.) kommt die Zulassung der Revision aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38).

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift aufzuführen (u.a. Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 121/11, n.v., m.w.N.).

  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift aufzuführen (u.a. Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 121/11, BFH/NV 2013, 1083, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2014 - X B 187/13

    Voraussetzungen einer Vorläufigkeitsfestsetzung

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift aufzuführen (u.a. Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 121/11, BFH/NV 2013, 1083, m.w.N.).
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