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   BFH, 15.02.2000 - X B 121/99   

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https://dejure.org/2000,4359
BFH, 15.02.2000 - X B 121/99 (https://dejure.org/2000,4359)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2000 - X B 121/99 (https://dejure.org/2000,4359)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - X B 121/99 (https://dejure.org/2000,4359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Passivierte Verbindlichkeit - Erwartung der Inanspruchnahme - Einrede der Verjährung - Wirtschaftliche Belastung - Zeitpunkt der Bilanzierung

  • Judicialis

    HGB § 246 Abs. 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 5 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.03.1996 - I R 3/95

    Sparguthaben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) nicht mehr zu passivieren, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung mehr darstellt, insbesondere wenn mit einer Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 27. März 1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470, m.w.N. der Rechtsprechung und Literatur).

    Eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470 ist nicht dargelegt.

  • BFH, 03.06.1992 - X R 50/91

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Es müsse im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. Urteil vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741) unterstellt werden, dass der Gläubiger von seinen Rechten Gebrauch machen werde.

    Die von den Klägern befürwortete "Unterstellung" des Inhalts, dass der Gläubiger in nicht rechtsverjährter Zeit von seinem Recht Gebrauch macht, lässt sich auch nicht dem Senatsurteil in BFH/NV 1992, 741 entnehmen.

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 103/92

    Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit kommt es unter Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit und des Vorsichtsprinzips (vgl. § 246 Abs. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches --HGB--), wenn sich ergibt, dass die Verbindlichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden muss (BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 IV R 103/92, BFH/NV 1994, 779).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden muss (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Auch lässt sich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht entnehmen, dass die Kläger die unterlassene Zeugeneinvernahme gerügt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u.a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 21/92

    Keine Passivierung einer Verbindlichkeit, wenn anzunehmen ist, daß sich der

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Der BFH hat diese Grundsätze für noch nicht verjährte Ansprüche aufgestellt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 VIII R 21/92, BFHE 170, 540, BStBl II 1993, 543).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) nicht mehr zu passivieren, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung mehr darstellt, insbesondere wenn mit einer Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 27. März 1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470, m.w.N. der Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u.a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 15.02.2000 - X B 121/99
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden muss (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).
  • FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19

    Körperschaftsteuer - Muss eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer

    Mit einer Inanspruchnahme sei zum Bilanzstichtag nicht mehr ernsthaft zu rechnen gewesen (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).

    Schließlich sind die Forderungen der Alleingesellschafterin der Klägerin auch nicht mit einer rechtsvernichtenden Einwendung oder dauerhaft wirkenden Einrede (z.B. Verjährung) behaftet, die eine gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Bilanz der Klägerin rechtfertigen könnten, wenn anzunehmen wäre, dass sich die Klägerin hierauf berufen hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 und vom 9.2.1993 - VIII R 21/92, BStBl. II 1993, 543; BFH-Beschluss vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 39. Aufl., 2020, § 5 Rz. 313).

  • BFH, 07.11.2001 - I R 14/01

    Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern

    b) Im Ergebnis dasselbe gilt insoweit, als der Kläger es unterlassen hat, sich im weiteren Verlauf Beweismittel zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht zu beschaffen und im Verfahren vor dem FG insbesondere Zeugen zu dieser Frage zu stellen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450, m.w.N.).
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 3457/15

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides im Rahmen des Ziehens der

    Derartige Schulden stellen jedoch zumindest in der Regel keine wirtschaftliche Belastung mehr dar und die entsprechenden Verbindlichkeiten sind deshalb gewinnerhöhend aufzulösen (vgl. BFH-Urteil vom 27.3.1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470; BFH-Beschluss vom 15.02.2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).
  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

    Ist eine Forderung verjährt und hat sich der Schuldner entschlossen, die Verjährungseinrede zu erheben, darf die Schuld von ihm nicht mehr passiviert werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Februar 1993 VIII R 21/92, BFHE 170, 540, BStBl II 1993, 543, unter 1.c, und vom 22. November 1998 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359, unter II.2.b; BFH-Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).
  • BFH, 21.05.2014 - I B 64/13

    Bindung des BFH an Feststellungen des FG hinsichtlich der Nichtpassivierung von

    Das Finanzgericht (FG) führte hierzu unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. aus, dass die Verbindlichkeiten zu diesem Stichtag keine wirtschaftliche Belastung mehr dargestellt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450, m.w.N.).

    Demgemäß kann der nunmehr aufgeworfenen Rechtsfrage im Rahmen eines Revisionsverfahrens, in dem der Senat mangels durchgreifender Verfahrensrügen an die tatsächliche Würdigung der Vorinstanz gebunden wäre (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. auch insoweit BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1450), keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommen (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 35).

  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zu stellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; vom 2. März 2005 VI B 161/04, BFH/NV 2005, 1088).
  • FG Münster, 17.01.2013 - 9 K 3226/11
    Der Prüfer vertrat unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. März 1993 (IV R 57/91, BStBl II 1993, 502) und vom 15. Februar 2000 (X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450) die Auffassung, dass die Verbindlichkeiten aus Lieferungen im Kalenderjahr 2006 zum 31.12.2009 gewinnerhöhend (Gewinn + 284.633,91 EUR; USt + 45.541,42 EUR) auszubuchen seien, da sie am Bilanzstichtag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu erfüllen gewesen seien.

    Die Schuld darf danach nicht mehr passiviert werden, wenn sich der Schuldner entschlossen hat, die Einrede der Verjährung zu erheben oder aber wenn anzunehmen ist, dass er sich auf die Einrede der Verjährung berufen wird (s. etwa BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 3/95, BFHE 180, 155, BStBl II 1996, 470 und BFH-Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).

  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Ein im Ausland ansässiger Zeuge muss nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Sitzung des FG gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

    Macht ein Steuerpflichtiger vor dem FG einen Sachverhalt geltend, der sich auf Vorgänge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss er dem FG die erforderlichen Beweismittel präsentieren; im Ausland ansässige Zeugen müssen zur Sitzung des FG gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 490/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450) sind Verbindlichkeiten nicht mehr zu passivieren, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung mehr darstellen, insbesondere wenn mit einer Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 492/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 494/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

  • FG Münster, 21.03.2005 - 9 K 4368/00

    Behandlung von Ansprüchen ausgeschiedener Genossen auf Rückzahlung ihrer

  • FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01

    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 491/06

    Rückstellungsbildung wegen drohender Inanspruchnahme aus der Vermittlung von

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 495/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 13 K 59/01

    Beweislast für das Vorliegen einer Arbeitnehmertätigkeit im Ausland trägt der

  • FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21

    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich

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