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   BFH, 03.04.1997 - X B 124/96   

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https://dejure.org/1997,8314
BFH, 03.04.1997 - X B 124/96 (https://dejure.org/1997,8314)
BFH, Entscheidung vom 03.04.1997 - X B 124/96 (https://dejure.org/1997,8314)
BFH, Entscheidung vom 03. April 1997 - X B 124/96 (https://dejure.org/1997,8314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Objektverbrauch bei zu Unrecht gewährter Förderung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.02.1996 - X R 12/93

    Nachträglicher Anbau eines Carports und eines Abstellraums keine Erweiterung i.

    Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
    Sie führen aus, nach dem BFH-Urteil vom 7. Februar 1996 X R 12/93 (BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360) sei eine nachträglich errichtete Garage kein selbständiges Objekt i. S. des § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), weil nur vollwertige Wohnräume als Ausbauten und Erweiterungen begünstigt seien.
  • BFH, 11.12.1996 - X R 228/93

    Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil

    Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407, wird der Steuerbescheid, solange ein Vorbehalt der Nachprüfung i. S. des § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) wirksam ist, nicht bestandskräftig und kann ohne weitere Voraussetzungen ganz oder teilweise, auch mehrmals, geändert werden.
  • BFH, 21.07.1993 - VII B 147/93

    Möglichkeit der Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie

    Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
    Da eine Divergenz nur vorliegt, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem abstrakten, einer BFH-Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz nicht übereinstimmt, müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar ist (z. B. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484).
  • BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung

    Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
    Da eine Divergenz nur vorliegt, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem abstrakten, einer BFH-Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz nicht übereinstimmt, müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar ist (z. B. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

    Ihm kommt nicht deshalb eine erhöhte Bestandskraft zu, weil er im Rechtsbehelfsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 03.04.1997 X B 124/96, BFH/NV 1997, 661, und vom 11.12.1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

    Ihm kommt nicht deshalb eine erhöhte Bestandskraft zu, weil er im Rechtsbehelfsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 03.04.1997 X B 124/96, BFH/NV 1997, 661, und vom 11.12.1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407).
  • FG München, 13.10.2003 - 13 K 985/03

    Ohne Antrag gewährte erhöhte Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG);

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