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BFH, 03.04.1997 - X B 124/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Garagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Objektverbrauch bei zu Unrecht gewährter Förderung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.02.1996 - X R 12/93
Nachträglicher Anbau eines Carports und eines Abstellraums keine Erweiterung i. …
Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
Sie führen aus, nach dem BFH-Urteil vom 7. Februar 1996 X R 12/93 (BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360) sei eine nachträglich errichtete Garage kein selbständiges Objekt i. S. des § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), weil nur vollwertige Wohnräume als Ausbauten und Erweiterungen begünstigt seien. - BFH, 11.12.1996 - X R 228/93
Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil …
Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
Nach dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407, wird der Steuerbescheid, solange ein Vorbehalt der Nachprüfung i. S. des § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) wirksam ist, nicht bestandskräftig und kann ohne weitere Voraussetzungen ganz oder teilweise, auch mehrmals, geändert werden. - BFH, 21.07.1993 - VII B 147/93
Möglichkeit der Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie …
Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
Da eine Divergenz nur vorliegt, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem abstrakten, einer BFH-Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz nicht übereinstimmt, müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar ist (z. B. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484). - BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung …
Auszug aus BFH, 03.04.1997 - X B 124/96
Da eine Divergenz nur vorliegt, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem abstrakten, einer BFH-Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz nicht übereinstimmt, müssen in der Beschwerdebegründung die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar ist (z. B. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1993 VII B 147/93, BFH/NV 1994, 484).
- FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der …
Ihm kommt nicht deshalb eine erhöhte Bestandskraft zu, weil er im Rechtsbehelfsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 03.04.1997 X B 124/96, BFH/NV 1997, 661, …und vom 11.12.1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407). - FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der …
Ihm kommt nicht deshalb eine erhöhte Bestandskraft zu, weil er im Rechtsbehelfsverfahren ergangen ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 03.04.1997 X B 124/96, BFH/NV 1997, 661, …und vom 11.12.1996 X R 228/93, BFH/NV 1997, 407). - FG München, 13.10.2003 - 13 K 985/03
Ohne Antrag gewährte erhöhte Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG); …
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