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   BFH, 08.04.2008 - X B 129/07   

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https://dejure.org/2008,12569
BFH, 08.04.2008 - X B 129/07 (https://dejure.org/2008,12569)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2008 - X B 129/07 (https://dejure.org/2008,12569)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2008 - X B 129/07 (https://dejure.org/2008,12569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens durch Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; InsO § 88; ; ZPO § 240; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bei Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse durch das Amtsgericht unterbricht das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht das finanzgerichtliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.05.2005 - VIII B 294/03

    NZB: Änderungsbescheid während des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - X B 129/07
    Mangels eines allgemeinen Verfügungsverbots (§ 22 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO) hat das Insolvenzeröffnungsverfahren das finanzgerichtliche Verfahren im vorliegenden Streitfall nicht unterbrochen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832).
  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Es genügt nicht, wenn wie im vorliegenden Fall lediglich angeordnet wird, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1999 II ZR 70/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2822, und des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2001 5 AZR 360/99, NJW 2002, 532; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2008 X S 27/07 (PKH), BFH/NV 2008, 818, und vom 8. April 2008 X B 129/07, BFH/NV 2008, 1190; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 240 Rz 3; Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 240 Rz 2).
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