Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1998 - X B 139/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1925
BFH, 17.06.1998 - X B 139/97 (https://dejure.org/1998,1925)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1998 - X B 139/97 (https://dejure.org/1998,1925)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - X B 139/97 (https://dejure.org/1998,1925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Nachreichen der Klagebgründung - Ausschlußfrist - Fristverlängerung

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § ... 56; ; FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 65; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 2; ; VwZG § 3 Abs. 2; ; VwZG § 9 Abs. 2; ; VwZG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; VwZG § 3 Abs. 3; ; VwZG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 195 Abs. 2; ; ZPO § 418 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 72/94

    Notwendige Angaben auf dem Briefumschlag bei Zustellung mehrerer gerichtlicher

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    a) Eine Rechtsmittelfrist --hier die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde-- wird nur durch eine Zustellung in Lauf gesetzt, die den für die Zustellung von Urteilen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) entspricht (§ 53 Abs. 2 FGO i.V.m. §§ 3 und 9 Abs. 2 VwZG; vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898, m.w.N.).

    Wegen der gebotenen Gewähr für die Nämlichkeit und den unveränderten Inhalt der Postsendung muß die Geschäftsnummer die Identifizierung der zuzustellenden Sendungen ermöglichen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898).

    Sollen mehrere gerichtliche Entscheidungen in einem Briefumschlag zugestellt werden, so muß sich aus der auf dem Briefumschlag angebrachten Geschäftsnummer ergeben, welchen Inhalt die zuzustellende Sendung hat; zur notwendigen Identifizierung gehört deshalb nach der Rechtsprechung des BFH bei gerichtlichen Entscheidungen das Aktenzeichen und ein Zusatz, aus dem sich die Art der gerichtlichen Entscheidungen ergibt (BFH-Urteil in BFH 178, 546, BStBl II 1995, 898, m.w.N.); denn nur auf diese Weise kann der Adressat einer mehrere Schriftstücke umfassenden Sendung deren Vollständigkeit prüfen und ggf. den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Zustellung führen (§ 418 Abs. 2 ZPO).

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Eine i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens (Streitgegenstand) erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er, der Kläger, in seinen Rechten verletzt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m.w.N.).

    Zur Bestimmung des Gegenstandes des Klagebegehrens bei Auslegung der Klageschrift sind alle dem FA und dem FG bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (ausführlich hierzu BFH in BFH/NV 1997, 232).

  • BFH, 06.02.1997 - V B 105/96

    Zulässigkeit einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Der Senat läßt dahingestellt, ob der Vortrag des Klägers, das FG habe § 65 FGO falsch angewandt, eine Verfahrensrüge oder eine Sachrüge ist (vgl. BFH-Beschluß vom 6. Februar 1997 V B 105/96, BFH/NV 1997, 770, m.w.N.).

    Die Verfahrensrüge muß in sich schlüssig sein und sich mit der Vorentscheidung auseinandersetzen (vgl. z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 770, m.w.N.).

  • VG Bremen, 27.02.1997 - 2 A 11/96
    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Das FG hat dieses Urteil (Az: 2 A 12/90) zusammen mit den ebenfalls am 14. März 1997 gegenüber dem Kläger ergangenen Urteilen wegen Einkommensteuer 1992 und 1993 (Az: 2 A 10/96) und Gewerbesteuermeßbeträge 1993 und 1994 (Az: 2 A 11/96) durch die Post mit Postzustellungsurkunde zustellen lassen.

    Hinsichtlich der beiden anderen Urteile spricht zwar vieles dafür, daß es sich um die Urteile 2 A 11-12/96 handelt.

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Eine i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens (Streitgegenstand) erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er, der Kläger, in seinen Rechten verletzt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin nach Ansicht des Klägers die ihn treffende Rechtsverletzung liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).
  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Selbst wenn der Streitgegenstand durch Bezugnahme auf eine nach Erlaß eines Steuerbescheides mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen nachgereichte oder erst nachzureichende Steuererklärung ausreichend bezeichnet werden könnte, kommt es darauf an, ob bis zum maßgeblichen Zeitpunkt --hier dem Ablauf der Ausschlußfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO-- die Steuererklärungen für die Streitjahre tatsächlich vorgelegen haben (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Allein mit der Behauptung, er habe auf noch nachzureichende Steuererklärungen Bezug genommen, ist hiernach ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet, weil die bloße Ankündigung einer Steuererklärung zur Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht ausreicht (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 06.05.1997 - X B 143/96

    Beweislastverteilung bei Lücken in der Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Handelt es sich um eine Sachrüge, ist die Revision nicht zuzulassen, weil insoweit Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils unbeachtlich sind (z.B. BFH-Beschluß vom 6. Mai 1997 X B 143/96, BFH/NV 1997, 865) und der Kläger nicht vorgetragen hat, Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO lägen vor.
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
    Im übrigen ist die Bekanntgabe des Urteils aber gemäß § 9 Abs. 1 VwZG wirksam (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GmS-OGB 2/75, BStBl II 1977, 275; BFH-Beschluß vom 18. Mai 1988 IV R 21/88, IV B 36/88, BFH/NV 1989, 174).
  • BFH, 18.05.1988 - IV R 21/88
  • BFH, 07.07.2004 - X R 33/02

    PZU: gleichzeitige Zustellung mehrerer Schriftstücke

    Die Klagefrist sei jedoch im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen gewesen (§ 9 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes --VwZG--), da die Einspruchsentscheidung vom 13. Juli 2001 nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187) dem Kläger nicht gemäß § 3 VwZG wirksam zugestellt worden sei.

    Hinsichtlich der anderen Einspruchsentscheidung (wingf 29-40) lasse sich aufgrund der Anhängung der Zahlenfolge an die Rechtsbehelfsnummer "wingf 1-28, 41-43" durch Setzen eines Additionszeichens eine Beziehung zwischen der Bezeichnung auf der Postzustellungsurkunde und dem tatsächlichen Inhalt der Sendung jedoch nur durch Wahrscheinlichkeitserwägungen herstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 187).

    Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N., und vom 18. März 2004 V R 11/02, BStBl II 2004, 540; Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187).

    Eine hinreichende Konkretisierung liegt dagegen nicht vor, wenn der Empfänger lediglich aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen auf den Inhalt der Sendung schließen kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 187).

    c) Der vom FG herangezogene, vom erkennenden Senat in BFH/NV 1999, 187 entschiedene Fall der zusammengefassten Angabe dreier Urteile in einem Aktenzeichen ist damit nicht vergleichbar.

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Deshalb muss sie geeignet sein, den Verwaltungsakt, die Gerichtsentscheidung oder das sonstige Schriftstück, dessen Zustellung vorgenommen worden ist, zu konkretisieren (BFH-Urteile in BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898; vom 25. Oktober 1995 I R 16/95, BFHE 179, 202, BStBl II 1996, 301, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187).

    Eine hinreichende Konkretisierung liegt auch nicht vor, wenn der Empfänger aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen auf den Inhalt der Sendung schließen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 187).

  • BFH, 14.06.2000 - X R 18/99

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    aa) Zur Auslegung der dem Gericht gegenüber vorgenommenen Prozesshandlung (dazu: Gräber, a.a.O., Rz. 14 ff. vor § 33; § 65 Rz. 27) sind dabei nach dem Rechtsgedanken des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zumindest alle dem FG bekannten oder erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Entscheidungen vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, 233; vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187, 188, und in BFH/NV 2000, 196, 197, m.w.N.).

    bb) Insoweit genügt jedenfalls die Bezugnahme auf den Inhalt der in der Klage genau bezeichneten Einspruchsentscheidung (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 232, 233; in BFH/NV 1999, 187, 188, und in BFH/NV 2000, 196, 197), wenn sich hieraus --wie im Streitfall-- zusammen mit dem erklärten Klageziel ergibt, worum gestritten wird: Mit der Festlegung darauf, dass sie die Anerkennung bestimmter Verluste aus Gewerbebetrieb erstreben, hatten die Kläger hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es im Klageverfahren --ebenso wie zuvor im Einspruchsverfahren-- nur darum gehen sollte, ob es sich insoweit um negative Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder um Ergebnisse einer nichtsteuerbaren Tätigkeit (Liebhaberei) handelt.

  • BFH, 18.03.2004 - V R 11/02

    Förmliche Zustellung eines Umsatzsteuerbescheids

    Wegen der gebotenen Gewähr für die Nämlichkeit und den unveränderten Inhalt der Postsendung muss die Geschäftsnummer die Identifizierung der zuzustellenden Sendung ermöglichen (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187; BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 72/94, BFHE 178, 546, BStBl II 1995, 898).
  • FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02

    Kennzeichnung einer Postzustellungsurkunde

    Auf den Hinweis des Gerichts, dass Zweifel an der wirksamen Zustellung der Einspruchsentscheidung (die Gewerbesteuermessbescheide 1987-1998 betreffend) wegen der Aneinanderreihung der Rechtsbehelfsnummern auf der Postzustellungsurkunde bestehen dürften (Verweis auf das BFH-Urteil vom 17.06.1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187), vertritt der Beklagte die Auffassung, dem Kläger sei es - wie vom BFH gefordert - durchaus möglich gewesen, anhand der in der Postzustellungsurkunde angegebenen Daten die Vollständigkeit der Sendung und die Übereinstimmung des Inhalts der Sendung mit den Angaben auf dem Briefumschlag zu überprüfen.

    Damit ist zwar eine der zwei zugestellten Einspruchsentscheidungen vom 13.07.2001 zutreffend bezeichnet (wingf 1-28, 41-43), hinsichtlich der anderen (wingf. 29-40) lässt sich aufgrund der Anhängung der Zahlenfolge an die Rechtsbehelfsnummer wingf 1-28, 41-43 durch Setzen eines Additionszeichens eine Beziehung zwischen der Bezeichnung auf der Postzustellungsurkunde und dem tatsächlichen Inhalt der Sendung nur durch Wahrscheinlichkeitserwägungen herstellen (vgl. BFH-Urteil v. 17.06.1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187).

  • BFH, 22.02.2005 - III S 17/04

    NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Eine i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er, der Kläger, in seinen Rechten verletzt ist (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2001 - 12 K 182/00

    Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Zur Bestimmung des Gegenstandes des Klagebegehrens bei der Auslegung der Klageschrift sind nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187 ) zwar auch alle dem FA und dem Finanzgericht (FG) bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art. zu berücksichtigen.

    Entscheidend für eine ausreichende Substantiierung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, ob das Gericht durch die Angaben des Kl in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin nach Ansicht des Kl die ihn treffende Rechtsverletzung liegt (BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483 und BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97 m.w.N.).

  • BFH, 18.05.1999 - X R 20/98

    Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

    Zur Bestimmung des Klagegegenstandes mittels Auslegung der Klageschrift sind alle dem FA und dem FG bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232; Beschluß vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01

    Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Da die Postzustellungsurkunde nicht die Übergabe des Schriftstücks selbst, sondern nur die Übergabe einer Sendung bezeugt, stellt die Angabe der Geschäftsnummer auf der Sendung sowie auf der Postzustellungsurkunde die einzige urkundliche Beziehung zwischen dieser und dem zuzustellenden Schriftstück her (vgl. BFH, Beschl. vom 17.6.1998 - X B 139/97 -, BFH/NV 1999, 187; Urt. v. 18.3.2004 - V R 11/02 -, Juris m.w.N.; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 6. Aufl. 2004, § 3 VwZG Rn. 3).
  • FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 264/04

    Anspruch eines Unternehmers auf Ist-Besteuerung vonVermietungsumsätzen; § 20

    Zur Bestimmung des Klagegegenstandes mittels Auslegung der Klageschrift sind alle dem Finanzamt und dem Finanzgericht bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 27.06.1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232;Beschluss vom 17.06.1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187).
  • FG Düsseldorf, 13.04.2000 - 2 K 6070/98

    Lohnsteuer; Kfz-Nutzung; geldwerter Vorteil; Pauschalierung; Mehrzahl von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 21 A 671/99

    Rechtmäßige Anordnung einer Ermittlung von Emissionswerten durch die zuständige

  • BFH, 17.03.2000 - III R 37/99

    Zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; Umdeutung der Revision

  • BFH, 17.12.1999 - III R 64/98

    Zulassungsfreie Revision; mangelnde Vertretung i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

  • BFH, 13.08.1999 - III S 2/99

    Prozeßkostenhilfe - Verfahrensmangel - Klage vor dem FG - Zulässigkeit -

  • BFH, 28.05.1999 - X B 151/98

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

  • BFH, 17.06.1998 - X B 174/97

    Gewerbesteuermeßbescheide - Schätzug der Besteuerungsgrundlagen - Nichtabgabe von

  • VG Berlin, 13.03.2008 - 16 A 78.06

    Widerruf im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährter Aufwendungszuschüsse.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht