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   BFH, 18.10.2011 - X B 14/11   

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https://dejure.org/2011,7556
BFH, 18.10.2011 - X B 14/11 (https://dejure.org/2011,7556)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2011 - X B 14/11 (https://dejure.org/2011,7556)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - X B 14/11 (https://dejure.org/2011,7556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • openjur.de

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids; Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 125, AO § 174 Abs 1, AO § 174 Abs 2, EStG § 22, FGO § 118 Abs 2
    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • Bundesfinanzhof

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 125 AO, § 174 Abs 1 AO, § 174 Abs 2 AO
    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • rewis.io

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • ra.de
  • rewis.io

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids - Sonstige Einkünfte bei Vermietung eines einzelnen Pkw an eine bestimmte Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Zuordnung der Einkünfte aus einer PKW-Vermietung zu den sonstigen Einkünften aus der Vermietung beweglicher Gegenstände

  • datenbank.nwb.de

    Doppelerfassung bestimmter Einkünfte bei zwei verschiedenen Einkunftsarten kein offensichtlich schwerwiegender Fehler der zur Nichtigkeit führt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Bei Erhebung einer solchen Rüge ist in der Beschwerdebegründung allerdings auch anzugeben, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    a) Wenn auch eine allgemeingültige Definition der von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erfassten schwerwiegenden Rechtsfehler von der Rechtsprechung noch nicht entwickelt worden ist, liegen diese Voraussetzungen jedenfalls dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar --d.h. greifbar gesetzwidrig-- ist und das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wieder hergestellt werden kann (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 155/10

    Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890, unter 3., und vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, unter II.2.).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Die Darlegung einer Divergenz erfordert die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2009 - X B 121/08

    Anwendbarkeit von § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890, unter 3., und vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, unter II.2.).
  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn der BFH in einem Revisionsverfahren nach § 118 Abs. 2 FGO an entsprechende Tatsachenfeststellungen des FG gebunden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1972 III B 40/71, BFHE 105, 335, BStBl II 1972, 575, und vom 8. Dezember 2003 I B 67/03, BFH/NV 2004, 648).
  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 1172/05

    Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Zudem meint die Klägerin, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wegen Divergenz zum BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381) sowie zum Urteil des FG Münster vom 25. April 2006  11 K 1172/05 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1130) zuzulassen.
  • BFH, 11.02.2003 - VIII B 159/02

    NZB: unzulässige Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Damit allein kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache jedoch nicht dargelegt werden (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VIII B 159/02, BFH/NV 2003, 1062, und vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754, unter II.1.).
  • BFH, 26.11.2003 - X B 124/02

    Kein Erlass bei gescheitertem Vorkostenabzug

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - X B 14/11
    Damit allein kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache jedoch nicht dargelegt werden (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VIII B 159/02, BFH/NV 2003, 1062, und vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754, unter II.1.).
  • BFH, 08.12.2003 - I B 67/03

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn der BFH in einem Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an entsprechende Tatsachenfeststellungen des FG gebunden wäre (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 X B 14/11, BFH/NV 2012, 172, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2019 - X B 90/18

    Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf

    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn der BFH in einem Revisionsverfahren nach § 118 Abs. 2 FGO an entsprechende Tatsachenfeststellungen des FG gebunden wäre (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 X B 14/11, BFH/NV 2012, 172, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2012 - X B 74/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen; Schätzung im Taxigewerbe

    Der Einwand, die falsche Behauptung des Fehlens von Aufzeichnungen schaffe keine Schätzungsmöglichkeit, soll möglicherweise als Rüge greifbarer Gesetzeswidrigkeit verstanden werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 X B 14/11, BFH/NV 2012, 172), ist aber unschlüssig.
  • BFH, 10.05.2012 - X B 26/11

    D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung

    Damit allein kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache jedoch nicht dargelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 X B 14/11, BFH/NV 2012, 172, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2012 - X B 78/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen

    a) Dieses Vorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht, es sei denn, die Entscheidung wäre greifbar gesetzeswidrig (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 X B 14/11, BFH/NV 2012, 172).
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