Rechtsprechung
BFH, 22.01.2009 - X B 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Darlegung eines Zulassungsgrundes: Mehrfachbegründung eines Urteils, Rüge falscher Rechtsanwendung
- openjur.de
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen; Kein Vorliegen eines Scheingeschäftes; Einkünfteerzielungsabsicht; Einkommensverwendung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
Voraussetzungen einer Revision gegen ein auf mehrere Gründe gestütztes Urteil; Anforderungen an die Rüge wegen eines Verstoßes des Finanzgerichtes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht; Beachtlichkeit einer Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen ... - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung; Rüge falscher Rechtsanwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.04.2008 - 12 K 571/05
- BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).Die bei ringweiser Vermittlung als Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft vereinnahmte Provision kann nicht um eben den Betrag der Provision als Werbungskosten gemindert werden, wenn der Vermittler diesen Betrag aufgrund einer Vereinbarung der an der ringweisen Vermittlung beteiligten Personen untereinander zwar an den Versicherungsnehmer weiterleiten muss, er umgekehrt aber einen Auskehrungsanspruch gegenüber demjenigen hat, der den Abschluss seiner Versicherung vermittelt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
Insoweit verhält es sich im Streitfall ebenso wie im Fall kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, so dass der Senat zur weiteren Begründung und --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf sein Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007, 657, unter II. 2. c) verweist.
- BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02
Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22 …
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Der Vorgang der Einnahmeerzielung war mit der Zahlung durch V an die Klägerin (§ 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EStG) bereits abgeschlossen (vgl. auch das BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44), so dass die Zahlung an SH nicht mehr mit der Einkünfteerzielung zusammenhing. - BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02
Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Das Verhalten der Klägerin erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.).
- FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1577/05
Einordnung einer als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung als sonstige …
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Es kam in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1511 veröffentlichtem Urteil zu dem Ergebnis, das Verhalten der Klägerin erfülle zwar den Tatbestand des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), so dass die Einnahme von 31 250 DM grundsätzlich steuerbar sei. - BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur …
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, …und vom 2. September 2008 X R 8/06, BFHE 223, 31, BFH/NV 2009, 62). - BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07
Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, die bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EStG), und das heißt, durch die sie veranlasst sind (BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572). - BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 144/08
Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, und vom 2. September 2008 X R 8/06, BFHE 223, 31, BFH/NV 2009, 62).
- BFH, 06.05.2009 - II B 14/09
Zulassung der Revision in Schätzungsfällen wegen objektiver Willkür - Bewertung …
Dies gilt auch, wenn Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze geltend gemacht werden (…BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41, und vom 22. Januar 2009 X B 144/08, ZSteu 2009, R-257).