Rechtsprechung
BFH, 17.10.2002 - X B 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Substantiierter Vortrag - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach der Finanzgerichtsordnung - Zurechnung eventueller Fehler bei der Sachbverhaltsverwertung
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der …
Auszug aus BFH, 17.10.2002 - X B 15/02
a) Der Kläger hat es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau er --aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG)-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätte, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehlern nicht gekommen wäre (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 48).
- BFH, 13.01.2004 - X B 78/03
Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des …
Sie haben es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen, was genau sie --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätten, wenn es zu dem gerügten Verfahrensfehler nicht gekommen wäre (Senatsentscheidung vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79).Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsentscheidung in BFH/NV 2003, 79).
- BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
Tatbestandsberichtigung
Da der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.). - BFH, 29.07.2003 - V B 210/01
Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens
Da die geltend gemachten Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betreffen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.). - BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung; …
Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79). - BFH, 29.07.2003 - V B 212/01
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Da der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.).