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   BFH, 21.11.2006 - X B 151/06   

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https://dejure.org/2006,14699
BFH, 21.11.2006 - X B 151/06 (https://dejure.org/2006,14699)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2006 - X B 151/06 (https://dejure.org/2006,14699)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2006 - X B 151/06 (https://dejure.org/2006,14699)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X B 151/06
    Ferner sei zu bedenken, dass die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich zur Besteuerung niedriger Einkommen angemessen --Gebot vertikaler Steuergerechtigkeit-- auszugestalten sei (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, 279).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X B 151/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Beschluss vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99 (Der Betrieb 2006, 756, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 507) erkannt, dass sich dem BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, 136 ff., BStBl II 1995, 655) keine verbindliche verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gesamtbelastung mit der Einkommen- und Gewerbesteuer entnehmen lasse.
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X B 151/06
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, und vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X B 151/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Beschluss vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99 (Der Betrieb 2006, 756, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 507) erkannt, dass sich dem BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, 136 ff., BStBl II 1995, 655) keine verbindliche verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gesamtbelastung mit der Einkommen- und Gewerbesteuer entnehmen lasse.
  • BFH, 08.01.2003 - X B 23/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - X B 151/06
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, und vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • FG München, 20.09.2006 - 5 K 4604/06

    Verfassungsgemäßheit der Kumulation von an sich verfassungsmäßig festgesetzten

    Entsprechend dem zur Vermögensteuer Gesagten kann daher auch für die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume vor 1997 keine verfassungswidrige Überlast geltend gemacht werden, wenn 50% Gesamtbelastung überschritten worden sind (BFH-Beschluss vom 21.11.2006 X B 151/06, Haufe).

    Das BVerfG hatim Beschluss vom 18.01.2006 2 BvR 2194/99, klargestellt (BFH- Beschluss vom 21.11.2006 X B 151/06, Haufe), dass seinen (früheren) Erwägungen zum "Halbteilungsgrundsatz" keine Bindungswirkung nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) in Bezug auf die Einkommensteuer zukommt.

    Der Senat hält in Anwendung der Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995 2 BvL 37/91 und18.01.2006 2 BvR 2194/99 sowie der BFH-Rechtsprechung (vgl.Beschlüsse vom 26.01.2007 II B 28/06 , vom 21.11.2006 X B 151/06, und vom 24.10.2006 X B 39/04, BFH/NV 2007, 258) in den Streitjahren Verstvom 21.11.2006 X B 151/06, und vom 24.10.2006 X B 39/04, BFH/NV 2007, 258) in den Streitjahren Verstöße vom 24.10.2006 X B 39/04, BFH/NV 2007, 258) in den Streitjahren Verstöße gegen das Grundgesetz bei der Ertragsbesteuerung der Kläger für ausgeschlossen.

    Die Kläger unterliegen keinem unzumutbaren und damit unverhältnismäßigen Steuerzugriff, denn ihnen bleibt auch nach Abzug der Ertragsteuern ein -absolut und im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen betrachtet -hohes frei verfügbares Einkommen (BFH-Beschluss vom 21.11.2006 X B 151/06).

  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05

    Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des

    Nach der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich demnach aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 GG keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung (Halbteilungsgrundsatz) ableiten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. November X B 151/06, [...]).
  • FG Nürnberg, 07.03.2012 - 3 K 1045/11

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Ist letzteres gewährleistet, liegt es weitgehend im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers , die Angemessenheit im Sinne vertikaler Steuergerechtigkeit selbst zu bestimmen (BVerfG-Beschluss vom 18.01.2006, 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97, NJW 2006, 1191; BFH-Beschluss vom 21.11.2006 X B 151/06, juris; Schmidt/Loschelder, EStG, 30. Auflage § 32 a Rz. 3).
  • FG Nürnberg, 03.07.2013 - 3 K 448/13

    Rechtsschutzbedürfnis trotz vorläufiger Steuerfestsetzung - Lineare oder

    Ist letzteres gewährleistet, liegt es weitgehend im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, die Angemessenheit im Sinne vertikaler Steuergerechtigkeit selbst zu bestimmen (BVerfG-Beschluss vom 18.01.2006, 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97, NJW 2006, 1191; BFH-Beschluss vom 21.11.2006 X B 151/06, juris; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Auflage § 32 a Rz. 3).
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