Rechtsprechung
   BFH, 30.07.2003 - X B 152/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2634
BFH, 30.07.2003 - X B 152/02 (https://dejure.org/2003,2634)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2003 - X B 152/02 (https://dejure.org/2003,2634)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - X B 152/02 (https://dejure.org/2003,2634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine schlüssige Begr. einer Divergenz; nach Ablauf der Begr.-Frist keine Heilung von Begr.-Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - X B 152/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - X B 152/02
    Im Wege der Auslegung lässt sich das Vorbringen in der Beschwerdebegründung, das Finanzgericht (FG) habe die in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381) entwickelten Grundsätze außer Acht gelassen, dem Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO n.F. zuordnen, der auch die Divergenz der Entscheidung des FG von der Rechtsprechung des BFH erfasst (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - X B 152/02
    Im Wege der Auslegung lässt sich das Vorbringen in der Beschwerdebegründung, das Finanzgericht (FG) habe die in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381) entwickelten Grundsätze außer Acht gelassen, dem Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO n.F. zuordnen, der auch die Divergenz der Entscheidung des FG von der Rechtsprechung des BFH erfasst (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    d) Soweit schließlich das Vorbringen der Kläger mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2005, dem FG-Urteil fehle es an "Klarheit und Bestimmtheit" und es verstoße gegen "Denkansätze", nicht nur erläuternder und ergänzender Natur ist, sind diese erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO) vorgetragenen Ausführungen nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, um die es sich hier aber nicht handelt-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Der Senat kann offen lassen, ob der Kläger in seinen Schriftsätzen vom ... über die Erläuterung und Vervollständigung seines bisherigen Vorbringens hinaus noch neue Zulassungsgründe dargelegt hat; denn nach dem Ablauf der Begründungsfrist vorgetragene Zulassungsgründe darf der BFH nicht mehr berücksichtigen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1997 IX B 2/97, BFH/NV 1997, 694; vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdefrist unbeachtlich, soweit es nicht die innerhalb der Beschwerdefrist schon abgegebene Begründung nur erläutert, ergänzt oder vervollständigt (vgl. dazu Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 22; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 27.01.2006 - II B 13/05

    Besteuerung eines Vorerben

    Da sich die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen beurteilt und spätere Darlegungen --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603, m.w.N.) sind, können die Ausführungen der Klägerin in ihrem erst nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsatz vom 13. Mai 2005 nicht berücksichtigt werden.
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    Spätere Darlegungen müssen unberücksichtigt bleiben, soweit es sich nicht um bloße Erläuterungen und Ergänzungen des bisherigen Vortrags handelt (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05

    Motorboot - Abgrenzung private-betriebliche Nutzung

    Sie haben nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603), einen abstrakten Rechtssatz herausgearbeitet, der das erstinstanzliche Urteil trägt, und diesem einen abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG gegenübergestellt, so dass die Abweichung verdeutlicht wird.
  • BFH, 24.04.2007 - X B 169/06

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Spätere Darlegungen sind dagegen --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 09.12.2004 - III B 89/04

    InvZul: Anschaffung eines WG

  • BFH, 23.06.2004 - V B 230/03

    Vorsteuerabzug

  • BFH, 25.07.2005 - X B 131/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; nachgeschobene Begründung

  • BFH, 15.09.2005 - V B 173/04

    NZB: Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BFH, 13.03.2007 - IX B 98/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Rüge von

  • BFH, 03.08.2005 - I B 74/04

    Totalisatorbetrieb als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • BFH, 21.07.2005 - II B 62/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung innerhalb der Begründungsfrist

  • BFH, 25.01.2005 - I B 85/04

    Gemeinnützigkeit; Darlehen an Verein

  • BFH, 12.09.2005 - X B 19/05

    Liebhaberei; Beschwerdebegründungsfrist - verspätetes Vorbringen

  • BFH, 02.09.2005 - I B 227/04

    Aufwendungsersatz als vGA

  • BFH, 13.06.2005 - I B 8/05

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 13.06.2005 - I B 23/05

    Divergenz

  • BFH, 26.04.2005 - I B 243/04

    Divergenz

  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 326/03

    Beiladung - Erben des verstorbenen Gesellschafters

  • BFH, 22.11.2004 - III B 47/04

    Darlegung der Divergenz (hier: Abgrenzung der selbständigen gegenüber der

  • BFH, 26.08.2004 - II B 136/03

    Bedeutung des § 72 Abs. 2 BewG; Anforderungen an die Darlegung der

  • BFH, 24.08.2004 - II B 146/03

    Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 28.02.2005 - IX B 119/04

    Prozessvollmacht: Bevollmächtigung in den Vorjahren

  • BFH, 30.11.2004 - III B 23/04

    Abgrenzung vorab entstandener Betriebsausgaben und Anschaffungskosten für

  • BFH, 19.08.2004 - III B 58/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht

  • BFH, 24.09.2004 - II B 134/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Anspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht