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   BFH, 23.01.1995 - X B 155/94   

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https://dejure.org/1995,1934
BFH, 23.01.1995 - X B 155/94 (https://dejure.org/1995,1934)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1995 - X B 155/94 (https://dejure.org/1995,1934)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - X B 155/94 (https://dejure.org/1995,1934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
    In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur schlüssig dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und darlegt, worin der Kläger eine noch ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschluß vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 107/88

    Eheleute - Ausländischer Familienhaushalt - Haushaltsfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
    Der BFH hat im Urteil vom 8. Juni 1990 III R 107/88 (BFHE 161, 103 [BFH 08.06.1990 - III R 107/88], BStBl II 1990, 898) über die vom Kläger als klärungsbedürftig angesehenen Fragen -- Gewährung von Haushalts- und Kinderfreibetrag bei einem Steuerpflichtigen mit Auslandskindern ab 1986 -- entschieden.
  • BVerfG, 08.06.1993 - 2 BvR 288/92

    Steuerfreibeträge für im Auslang lebende Kinder

    Auszug aus BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des Klägers wegen Lohnsteuerermäßigung 1988 (BFH-Beschluß vom 27. November 1991 III B 538/90) nicht zur Entscheidung angenommen mit der Begründung, es begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dem Kläger den Kinderfreibetrag und den Haushaltsfreibetrag nicht zu gewähren (BVerfG- Beschluß vom 8. Juni 1993 2 BvR 288/92, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 33 a, Rechtsspruch 116).
  • BFH, 14.04.2010 - V B 157/08

    Begriff der Betriebsstätte i. S. d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

    In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Vor allem sind, sofern zu diesem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 22.04.2010 - V B 86/09

    Rechtsfortbildung; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 19.06.2000 - VI B 30/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungen an die BfA zur Begründung

    Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 10. November 1998 III B 69/98, BFH/NV 1999, 645).
  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

    In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

    b) Wenn der Kläger selbst ausgeführt hat, daß der BFH zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage "bereits in früheren Entscheidungen Stellung genommen habe", so hätte er auch darlegen müssen, weshalb eine erneute Entscheidung des BFH zu der aufgeworfenen Frage der Einordnung seiner Tätigkeit als DV-Kaufmann als freiberufliche Betätigung gleichwohl im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich erscheint (Beschlüsse des BFH vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 12.09.1995 - X B 83/95

    G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern

    Gründe, die eine erneute Überprüfung dieser Rechtsprechung durch den BFH erforderlich machen könnten, hat der Kläger nicht dargelegt (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708, unter 2.).
  • BFH, 26.03.1999 - X B 155/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; 5-Jahres-Zeitraum

    In einem solchen Falle sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 1995 VII B 146/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 17.12.1999 - III B 66/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene Rspr.

    Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 10.11.1998 - III B 69/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für die

    Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708).
  • BFH, 08.12.2000 - VIII B 22/00

    Einkommenssteuer - Zulassungsgrund - Beschwerde - Rechtsfrage -

  • BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 26.01.1999 - X B 135/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene BFH-Rspr.

  • BFH, 05.09.2001 - X B 19/01

    Einkommensteuer - Beschwerde - Wohnungseigentum - Wohnungseigentumsförderung -

  • BFH, 08.03.2000 - VI B 358/98

    Darlegungsanforderungen - Vertragsverhältnisse mit Service-Kräften - Falsche

  • BFH, 08.12.2000 - VIII B 61/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Zwischengewinn -

  • BFH, 03.02.2000 - III B 100/98

    Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz

  • BFH, 06.10.1998 - III B 89/97

    Ausbildungsfreibetrag: Unterhaltsleistungen des Ehegatten

  • BFH, 03.06.1998 - I B 35/97

    Rückgängigmachung einer Tilgungsleistung - Stundung bis Umbuchung - Unbillige

  • BFH, 09.02.2000 - VIII B 51/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 02.02.2000 - III B 93/99

    Begründungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutung - Vermögensverfügungen -

  • BFH, 13.12.1999 - VIII B 36/98

    NZB; Betriebsaufspaltung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 29.07.1999 - III B 37/99

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit -

  • BFH, 11.11.1998 - II B 19/98

    Steuerbemessungsgrundlage; Einbeziehung von Renovierungskosten

  • BFH, 19.10.1995 - VII R 68/95

    Zulässigkeit einer Revision bezüglich eines Urteils das allein die Frage der

  • BFH, 28.07.1997 - III B 81/96
  • BFH, 24.11.1995 - VII R 101/95

    Zulassungsfreiheit bei zolltarifliche Entscheidungen neben solchen aus dem

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