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   BFH, 26.08.1996 - X B 155/95   

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https://dejure.org/1996,13514
BFH, 26.08.1996 - X B 155/95 (https://dejure.org/1996,13514)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1996 - X B 155/95 (https://dejure.org/1996,13514)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1996 - X B 155/95 (https://dejure.org/1996,13514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Abweichung eines Finanzgerichtsurteils von einer Entscheidung des BFH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.1986 - IV B 6/85

    Revision - Revisionszulassung - Aufhebung eines Steuerbescheids - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 26.08.1996 - X B 155/95
    Die geltend gemachte unrichtige Anwendung formellen Rechts im Einzelfall begründet jedoch keinen Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Februar 1986 IV B 6/85, BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 65, m. w. N.).
  • BFH, 29.06.1994 - I B 118/93

    Möglichkeit einer Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer

    Auszug aus BFH, 26.08.1996 - X B 155/95
    Eine abweichende Beurteilung von Tatsachen genügt nicht (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1994 I B 118/93, BFH/NV 1995, 319).
  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 26.08.1996 - X B 155/95
    Bei der Beurteilung des Sachverhalts geht das FG -- insoweit mit der Beschwerdebegründung -- davon aus, daß seine in der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 1994 vertretene Auffassung, welche die Kläger zur Rücknahme der Klage bewegt hat, zwar fehlerhaft war, weil sie von der zitierten Entscheidung des BFH vom 11. Februar 1994 III B 127/93 (BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658) abwich.
  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der

    Auszug aus BFH, 26.08.1996 - X B 155/95
    Hierzu stellt das FG jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (z. B. Beschlüsse vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352; vom 7. November 1990 III S 7/90, BFH/NV 1991, 337) darauf ab, ob es die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) grob fehlerhaft belehrt und dadurch in unzulässiger Weise zur Klagerücknahme bewegt hat.
  • BFH, 07.11.1990 - III S 7/90

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.08.1996 - X B 155/95
    Hierzu stellt das FG jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (z. B. Beschlüsse vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352; vom 7. November 1990 III S 7/90, BFH/NV 1991, 337) darauf ab, ob es die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) grob fehlerhaft belehrt und dadurch in unzulässiger Weise zur Klagerücknahme bewegt hat.
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 452/02

    Klagerücknahme nach fehlerhaftem Verfahrenshinweis des Gerichts (§ 72 FGO; § 321

    Eine "unzulässige Veranlassung" im vorgenannten Sinne kann auch im Falle einer fehlerhaften Belehrung durch das Finanzgericht vorliegen (BFH vom 26. August 1996 X B 155/95, BFH/NV 1997, 190).
  • BFH, 29.11.2005 - II B 151/04

    Festsetzungsfrist, Beginn

    a) Die Divergenzrüge ist insoweit nicht schlüssig dargelegt, als die Klägerin im Rechtssatz des FG, Äußerungen des Richters über die Rechtslage und Hinweise auf den voraussichtlichen Ausgang des Prozesses stellten regelmäßig keine rechtswidrige Beeinflussung im Hinblick auf eine Klagerücknahme dar, Abweichungen gegenüber den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. August 1996 X B 155/95 (BFH/NV 1997, 190) und des Saarländischen FG vom 21. Januar 2004 1 K 452/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 578) deswegen sieht, weil nach diesen Entscheidungen eine (grob) fehlerhafte Belehrung zur Unwirksamkeit der Klagerücknahme führe.
  • FG Nürnberg, 14.10.2004 - IV 138/02

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme

    Eine Rücknahmeerklärung wird aber dann als unwirksam angesehen, wenn sie durch unzulässige Einwirkung, Druck, Drohung oder Täuschung oder durch grob fehlerhafte Belehrung herbeigeführt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.08.1996 X B 155/95 , BFH/NV 1997, 190; Finanzgericht Baden- Württemberg, Urteil vom 15.06.1994 5 K 62/91, EFG 1994, 1107; Tipke/Kruse, FGO, § 72 Tz. 30).
  • BFH, 08.04.1997 - IV B 91/96

    Beschwerde als geeignetes Mittel bei nachträglichen Zweifeln über die Wirksamkeit

    Wird wie hier die Klagerücknahme rechtzeitig angefochten (vgl. Unwirksamkeit einer Klagerücknahme BFH-Beschluß vom 26. August 1996 X B 155/95, BFH/NV 1997, 190), führt die Beschwerde dazu, daß der Einstellungsbeschluß aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen wird.
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