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   BFH, 07.06.2001 - X B 159/00   

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https://dejure.org/2001,7711
BFH, 07.06.2001 - X B 159/00 (https://dejure.org/2001,7711)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2001 - X B 159/00 (https://dejure.org/2001,7711)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - X B 159/00 (https://dejure.org/2001,7711)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Denn Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen (Senats-Beschluss vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28, m.w.N.).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (Senats-Beschluss in BFH/NV 1999, 811).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u.a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u.a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze gehören ebenfalls zum materiellen Recht und zwar auch dann, wenn der behauptete Verstoß sich nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 29).
  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Die Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. i.V.m. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. verlangt vom Rechtsuchenden, dass er in der Beschwerdeschrift (bzw. sonst innerhalb der Beschwerdefrist) einen das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz herausarbeitet, der zu einem ebensolchen Rechtssatz einer Entscheidung des BFH in Widerspruch steht (s. z.B. Senats-Beschluss vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.1986 - VII R 87/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Das FG kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (s. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 1986 VII R 87/82, BFH/NV 1987, 419).
  • BFH, 18.11.1998 - X B 78/98

    Verfahrensmängel; Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - X B 159/00
    Von vornherein in diesem Verfahren nicht gehört werden können die Kläger mit Einwänden, die allein gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils gerichtet sind (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1998 X B 78/98, BFH/NV 1999, 651; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    c) Soweit sich die Klägerin gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann sie hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1577, sowie in BFH/NV 2002, 45, 46).

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Soweit sich schließlich der Kläger gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann er hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577, und vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).
  • BFH, 27.09.2006 - X B 71/06

    Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung kann nicht in einen voll entgeltlichen

    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei

    b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 29.09.2005 - XI B 124/04

    Verfahrensmangel: übergangener Beweisantrag

    Ein Verfahrensfehler liegt auch dann vor, wenn das FG bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 23.11.2004 - X B 19/04

    Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensfehlers in Gestalt eines Verstoßes

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 19.04.2004 - X B 123/03

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung;

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
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