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   BFH, 12.07.2017 - X B 16/17   

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https://dejure.org/2017,27243
BFH, 12.07.2017 - X B 16/17 (https://dejure.org/2017,27243)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2017 - X B 16/17 (https://dejure.org/2017,27243)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - X B 16/17 (https://dejure.org/2017,27243)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 146 Abs 1, AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2, EStG § 4 Abs 3, FGO § 56, EStG § 4 Abs 3, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 1 AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 2009, § 56 FGO
    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), § 158 AO, §§ 140 bis 148 AO, § 4 Abs. 3 EStG, § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 20 UStG, § 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 5 UStG, § 63 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStDV, § 63 Abs. 3 Satz 3 UStDV, § 146 Abs. 1 AO, § 22 UStG, § 63 UStDV, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 146b AO, § 93 Abs. 7, § 93b AO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 136 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte; Zulässigkeit eines Zeitreihenvergleichs; Voraussetzungen der Schätzung der Einnahmen nach einer Gauß'schen Normalverteilung

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Kassenführung einer Gaststätte

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Quantilschätzung, Zeitreihenvergleich - und die Preiserhöhung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines angefochtenen Schätzungsbescheides - und die Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzungen - und die Rohgewinnaufschlagsätze der Finanzverwaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offene Ladenkasse - und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Rechtsmittelschrift - und der vom Gericht unterlassene Hinweis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufzeichnungen bei Verwendung einer offenen Ladenkasse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schätzung nach einer Betriebsprüfung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 257, 523
  • BB 2017, 1813
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Die Anforderungen, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung an die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs gestellt hat (Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743), gelten bei summarischer Betrachtung auch dann, wenn die Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs durch Vornahme einer Quantilsschätzung zur Begründung der Schätzungshöhe herangezogen werden.

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) in Bezug auf die dort streitgegenständliche Variante des Zeitreihenvergleichs u.a. die folgenden Grundsätze aufgestellt:.

    Letztlich handelt es sich bei der Quantilsschätzung im Kern lediglich um eine geänderte Interpretation der Ergebnisse derjenigen Variante des Zeitreihenvergleichs, die Gegenstand der Senatsentscheidung in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 war.

    Dies entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 63 ff.).

    Damit liegt auch das FG Hamburg auf der Linie der Senatsrechtsprechung, die bei nachgewiesenen materiellen Mängeln die Heranziehung der Ergebnisse eines technisch korrekt durchgeführten Zeitreihenvergleichs für die Höhe der Hinzuschätzung grundsätzlich zulässt (Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 66).

    Sollte E konkrete Angaben zu einem Auslandskonto gemacht haben, dürfte es angesichts des heute erreichten Standes des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen durchaus möglich sein, Kenntnis über die dortigen Geldbewegungen zu erlangen und sie in eine Geldverkehrsrechnung einzubeziehen -- sofern sich aus der Höhe etwaiger bisher unbekannter Bargeldeinzahlungen nicht ohnehin bereits auf die materielle Unrichtigkeit der erklärten Einnahmen schließen ließe und damit nach der Senatsrechtsprechung auch die Anwendung gröberer Schätzungsmethoden bis hin zu einem Zeitreihenvergleich zulässig wäre (vgl. Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 66).

    aa) Die vom Antragsteller während des Prüfungszeitraums vorgenommene erhebliche Preiserhöhung (nach der aktuellen Auffassung des FA immerhin 26 % zum 1. Januar 2009) bedeutet eine wesentliche Änderung im Betrieb, die es bereits methodisch ausschließt, einen durchgehenden Zeitreihenvergleich für die Zeit vor und nach der Preiserhöhung vorzunehmen (vgl. zu dem Erfordernis eines weitgehend konstanten Verhältnisses zwischen Wareneinsatz und Erlösen Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 56).

  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Das Niedersächsische FG hat in seiner vom FA und der Vorinstanz mehrfach angeführten Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2011  12 K 389/09, EFG 2013, 291, unter I.2.h, m.w.N.; Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen durch Senatsbeschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902) die folgenden drei Möglichkeiten für eine ordnungsmäßige Aufzeichnung von Bareinnahmen in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Sachverhalten, in denen die Führung von Einzelaufzeichnungen nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht ohnehin als zwingend anzusehen ist, aufgezeigt:.

    Wenn allerdings die vom Antragsteller verwendete offene Ladenkasse zur Ausgabe von Kassenzetteln oder ähnlichen Belegen technisch in der Lage gewesen sein sollte, dann hätte der Antragsteller diese Belege als Ursprungsaufzeichnungen aufbewahren und dem Prüfer vorlegen müssen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 291, unter I.2.h bb).

    Das dortige FG hatte die Kassenberichte deshalb als nicht ausreichend angesehen, weil in ihnen zahlreiche Streichungen vorgenommen worden und Eintragungen unleserlich waren (Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2013, 291).

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat lediglich für Kaufleute mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich aus den entsprechenden handelsrechtlichen Grundsätzen eine grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht abgeleitet (BFH-Urteile vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371, und vom 16. Dezember 2014 X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519).

    (b) Selbst wenn eine grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht bestünde, könnte der Antragsteller sich für das Unterbleiben von Aufzeichnungen zu den Namen der Kunden und den jeweils zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken aber auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Zumutbarkeitsgründen gewährten Erleichterungen berufen (vgl. hierzu ebenfalls BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Bereits in den Gründen der Entscheidung in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 sind neben Einzelhandelsgeschäften auch Spielautomaten sowie Stehbierhallen genannt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung von Umsätzen auf der Basis der

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    In einem Fall, in dem materielle Mängel der Gewinnermittlung nicht konkret nachgewiesen waren, hat das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24. August 2016  5 V 5089/16, EFG 2017, 12) in einem AdV-Verfahren die Quantilsschätzung nicht als geeignete Schätzungsmethode angesehen und stattdessen eine eigene Hinzuschätzung in geringerer Höhe vorgenommen.

    Andere Autoren übertragen demgegenüber die in der Senatsrechtsprechung in Bezug auf den Zeitreihenvergleich vorgenommenen Einschränkungen auch auf die Quantilsschätzung (ausführlich Bleschick, DStR 2017, 426, und Krumm, Der Betrieb --DB-- 2017, 1105; ferner Hartmann, EFG 2017, 12).

  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Das Niedersächsische FG hat in seiner vom FA und der Vorinstanz mehrfach angeführten Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2011  12 K 389/09, EFG 2013, 291, unter I.2.h, m.w.N.; Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen durch Senatsbeschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902) die folgenden drei Möglichkeiten für eine ordnungsmäßige Aufzeichnung von Bareinnahmen in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Sachverhalten, in denen die Führung von Einzelaufzeichnungen nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht ohnehin als zwingend anzusehen ist, aufgezeigt:.

    Dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 902 lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der dortige Steuerpflichtige --gerade abweichend vom Antragsteller des vorliegenden Verfahrens-- keine Einzelaufzeichnungen über seine Erlöse geführt, sondern lediglich die Tagessumme in sog. Kassenberichte eingetragen hatte.

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Zwar berechtigen formelle Mängel der Aufzeichnungen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, und in BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 34).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Bei einer schuldhaft verzögerten Weiterleitung ist dem Verfahrensbeteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (grundlegend BVerfG-Beschluss vom 20. Juni 1995  1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.).

    Dies gilt nach dieser Rechtsprechung unabhängig davon, auf welchen Gründen der Fehler bei der Einreichung des bestimmenden Schriftsatzes beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835).

  • BFH, 17.09.1987 - III R 259/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Bereits innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist sind (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung) alle entscheidungserheblichen Tatsachen wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach schlüssig darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193, und vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459), es sei denn, die Gründe waren offenkundig oder amtsbekannt (BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681).

    cc) Letztlich können diese Zweifel an der hinreichenden Substantiierung des Wiedereinsetzungsantrags aber auf sich beruhen, da dem Antragsteller aus Gründen, die aktenkundig und damit amtsbekannt sind (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 681), Wiedereinsetzung zu gewähren ist.

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Dies ist in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa angenommen worden, wenn einer nicht unterschriebenen Klageschrift eine vom Kläger eigenhändig unterzeichnete Prozessvollmacht im Original beigefügt war (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332), wenn ein rechtlich unerfahrener Kläger zwar die Klageschrift nicht unterzeichnet, auf dem Briefumschlag aber handschriftlich seinen Namen und seine Anschrift eingetragen hat (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131), wenn zwar nicht der --der Schriftform unterliegende-- Antrag, wohl aber ein Begleitschreiben eigenhändig unterzeichnet ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159), oder wenn ein erforderlicher Gerichtskostenvorschuss noch innerhalb der Klagefrist eingezahlt wird (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Oktober 2004  1 BvR 894/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 814, unter II.2.b aa (2)).

    (1) Ein Prozessbeteiligter kann erwarten, dass offenkundige Versehen, wie das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift, von dem angerufenen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und als Folge der prozessualen Fürsorgepflicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden (BVerfG-Beschluss in NJW 2005, 814, unter II.2.b bb; dort war der maßgebende Schriftsatz --ebenso wie im vorliegenden Fall-- acht Tage vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingereicht worden).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Aussetzung der Vollziehung: Zulässigkeit einer Quantilschätzung

    Auszug aus BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2017 4 V 4265/15 wird als unzulässig verworfen, soweit sie den Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2008 bis 2010 sowie die Zinsen zur Einkommen- und Umsatzsteuer für 2008 bis 2010 betrifft.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2017 4 V 4265/15 aufgehoben.

  • FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96

    Aufteilung des Entgelts einerseits zwischen künstlerischer Darbietung und

  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

  • FG Hamburg, 31.10.2016 - 2 V 202/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung auf der Grundlage des höchsten

  • FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von

  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

  • BFH, 16.12.2014 - X R 42/13

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 K 3368/06

    Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bei Gewinnermittlung durch

  • FG Münster, 16.04.1997 - 15 V 1134/97
  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

  • BFH, 30.01.1996 - V B 89/95

    Hinweispflicht des Finanzgerichtes hinsichtlich Mängel bei schriftlichen Erhebung

  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

  • BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05

    Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94

    Auslegung von Verfahrensvorschriften

  • BFH, 20.06.2007 - VIII B 36/07

    Auslegung einer Rücknahmeerklärung; Entscheidung über die Aussetzung der

  • BFH, 25.03.2003 - I B 166/02

    Wiedereinsetzung

  • BFH, 29.10.2003 - V B 61/03

    Wiedereinsetzung, Begründung

  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

  • BFH, 28.11.2023 - X R 3/22

    Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst

    Der Senat hat bereits entschieden, dass auch in Fällen, in denen feststeht, dass es systembedingt keine Vollständigkeitsgewähr in Bezug auf die Einnahmenerfassung geben kann, nicht stets eine Befugnis zur Vollschätzung besteht (Senatsbeschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 86 ff., betreffend Kombination aus der zulässigen Verwendung einer offenen Ladenkasse und den geringeren gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnungen bei der --dort ebenfalls zulässigen-- Wahl der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
  • FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17

    Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

    Eine Aufzeichnungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z. B. nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG; vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH-Urteil vom 12.02.2020 X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045).

    Die Feststellung eines Kassenbestands, für den bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ein Kassenbuch erforderlich ist, kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz. 56 ff.).

  • BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

    Denn erst mit Beschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17 (BFHE 257, 523, Rz 86) --und damit deutlich nach dem Streitjahr-- hat der X. Senat des BFH --und auch nur bei summarischer Betrachtung im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens-- ausgeführt, dass aus dem Umstand, dass es bei Führung einer offenen Ladenkasse und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG systembedingt keine Vollständigkeitsgewähr geben könne, keine Befugnis zur Vollschätzung abgeleitet werden könne.

    Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO n.F. stellt danach --entgegen der Auffassung der Klägerin-- ein Instrument zur wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen dar (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 257, 523, Rz 87).

  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles

    Dies stellt ein mögliches Instrument einer wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen dar (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 87) und führt zu einer deutlichen Erhöhung des Entdeckungsrisikos (vgl. BT-Drucks 18/9535, Seite 12, BT-Drucks 18/9957, Seite 4).

    a) Die Klägerin führt zutreffend aus, dass der Gesetzgeber --aufgrund der Presseberichterstattung, jedenfalls aber aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs im November 2003 (vgl. BT-Drucks 15/2020, Seite 197)-- schon frühzeitig Kenntnis von der Problematik der vollständigen Einnahmenerfassung im Bereich bargeldintensiver Betriebe erlangt hat (ebenso BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 87).

    c) Anders als die Klägerin meint, lässt sich aus dem BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17 (BFHE 257, 523, Rz 87 f.) nicht schließen, dass der BFH die gegenwärtige Rechtslage als verfassungswidrig ansähe.

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen, irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt allerdings nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204; vom 16. Juni 2011, IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549).

    Die Entscheidung ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage sowie aufgrund von präsenten Beweismitteln (§ 155 FGO i. V. m. § 294 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO) ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 m. w. N.; vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsgemäßheit nehmen (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Demgegenüber genügt das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf

    Die Aufbewahrungspflicht betrifft Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschussrechnung damit nur, soweit aus anderen Gründen zu Besteuerungszwecken Aufzeichnungen gefordert werden, etwa aufgrund weiterer Steuergesetze, wie z.B. nach § 4 Abs. 3 Satz 5, Abs. 7 EStG und nach § 22 UStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, unter II.1.b bb, m.w.N., auch Senatsbeschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204, Rz 58 ff.).
  • FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17

    Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

    Dabei sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach bereits innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung) schlüssig darzulegen (BFH-Beschluss vom 12.7.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523 m.w.N.: Eindeutige Tatsachenschilderung erforderlich).
  • FG Hamburg, 29.06.2018 - 2 V 290/17

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzung bei Marktbeschicker, der nur

    Die vom Antragsgegner zitierte BFH-Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17) mache das durch den Antragsteller angewandte Verfahren nicht falsch.

    (1) Die Finanzbehörde hat gemäß § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 AO u. a. dann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können, sie also nicht den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen oder sonst nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Nach Ansicht des BFH bestehen die folgenden drei Möglichkeiten für eine ordnungsmäßige Aufzeichnung von Bareinnahmen in Fällen der EÜR bei Sachverhalten, in denen die Führung von Einzelaufzeichnungen nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht ohnehin als zwingend anzusehen ist: - eine geordnete Belegablage mit Einzelaufzeichnungen der Erlöse; - Verzicht sowohl auf Einzelaufzeichnungen als auch auf ein tägliches Auszählen des Kassenbestands, aber Aufbewahrung der Ursprungsaufzeichnungen und Abgleich von Soll- und Ist-Bestand der Kasse "in gewissen Abständen" (insbesondere bei der Nutzung von Registrierkassen); - Verzicht sowohl auf Einzelaufzeichnungen als auch auf die Aufbewahrung von Ursprungsbelegen, aber tägliches tatsächliches Auszählen der Kasse, das in fortlaufenden Kassenberichten dokumentiert wird (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Demgegenüber genügt das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    bb) Die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV wirkt unmittelbar auch für das Einkommensteuergesetz (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).

    aa) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris, zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei einem Steuerberater wegen einer fehlenden Barkasse).

  • BFH, 21.08.2018 - X S 23/18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei

    Der Senat hatte dem Antragsgegner (dem Steuerpflichtigen und damaligen Antragsteller und Beschwerdeführer) mit Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17 (BFHE 257, 523) hinsichtlich der streitgegenständlichen Steuernachforderungen in überwiegendem Umfang Aussetzung der Vollziehung (AdV) ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einen Monat nach anderweitiger Erledigung des Einspruchsverfahrens gewährt.

    Am 14. Mai 2018 stellte das FA beim Finanzgericht (FG) den vorliegend streitgegenständlichen Antrag auf Änderung des AdV-Beschlusses des Senats in BFHE 257, 523 gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen veränderter Umstände.

    Das FA beantragt, den Senatsbeschluss in BFHE 257, 523 dahingehend zu ändern, dass die Gewährung von AdV rückwirkend ab dem 18. Dezember 2017 aufgehoben werde.

    In seinem Beschluss in BFHE 257, 523 hatte der Senat die AdV bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung befristet.

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

  • FG Münster, 04.11.2019 - 5 K 2583/17

    Umsatzsteuer - Zur Schätzung von Umsätzen bei fehlenden Kassenaufzeichnungen

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 K 1070/19

    Schätzungsbefugnis, Schätzungmethode und Schätzungsrahmen bei planvollem, mit

  • FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20

    Stichwort: Die tatsächliche Geschäftsführung eines Vereins, der nach seiner

  • FG Sachsen, 25.11.2019 - 1 K 1155/15

    Feststellung der Wirkung des Gerichtsbescheids als Urteil

  • FG Hamburg, 04.09.2019 - 6 K 14/19

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen auf der Grundlage des höchsten

  • BFH, 08.01.2019 - II B 62/18

    Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer

  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Tatbestandsverwirklichung durch eine GmbH im Falle

  • FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19

    Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen

  • FG Münster, 03.05.2022 - 8 V 246/22

    Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt

  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15

    Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller

  • BFH, 31.08.2023 - XI B 89/22

    Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

  • FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12

    Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter

  • FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18

    Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung

  • FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3612/17

    Zulässigkeit einer Schätzung dem Grunde und der Höhe nach aus einer Tätigkeit als

  • FG Hamburg, 21.10.2019 - 6 V 201/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustfeststellungsbescheide: Bindungswirkung

  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 6 V 278/19

    Tonnagesteuer - Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags i.S.v. § 5a Abs. 4 Satz 1

  • FG Düsseldorf, 14.03.2018 - 8 K 3180/16

    Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich

  • FG Münster, 14.02.2022 - 8 V 2789/21

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von

  • FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22

    Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung;

  • BFH, 22.08.2023 - VIII B 76/22

    Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Münster, 15.06.2022 - 8 V 200/22

    Verfahren - Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

  • OLG Hamm, 17.09.2021 - 25 U 58/20

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberatung; Behauptete fehlerhafte Buchhaltung;

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG München, 27.08.2018 - 7 V 1846/18

    Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts

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