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   BFH, 15.06.1999 - X B 16/99   

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https://dejure.org/1999,8050
BFH, 15.06.1999 - X B 16/99 (https://dejure.org/1999,8050)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1999 - X B 16/99 (https://dejure.org/1999,8050)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - X B 16/99 (https://dejure.org/1999,8050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Testamentarische Gestaltungen - Leistungsfähigkeitsprinzp - Vermächtnisse aus Nachlaß - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Sonderausgaben

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Vermächtnisrente an Dritte keine dauernde Last

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.1998 - IX B 70/98

    Zulassungsgrund - Darlegungsanforderungen - Divergenz - Bezeichnungserfordernis

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Von vornherein unbeachtlich ist das Vorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331; vom 25. August 1998 IX B 70/98, BFH/NV 1999, 213, m.w.N.).

    Soweit die Kläger sinngemäß oder ausdrücklich Divergenz geltend machen, haben sie versäumt, einem tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils einen ebensolchen gegenüberzustellen, auf dem eine Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 VII B 151/98, BFH/NV 1999, 155; in BFH/NV 1999, 213, m.w.N.).

  • BFH, 24.04.1998 - X B 155/97

    Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Von vornherein unbeachtlich ist das Vorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331; vom 25. August 1998 IX B 70/98, BFH/NV 1999, 213, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1995 - II B 66/94

    Darlegung des Interesses der Allgemeinheit einer Rechtsfrage zur Führung einer

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Auch mit dem Hinweis, vergleichbare testamentarische Gestaltungen gebe es häufig, ist die grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt (z.B. BFH-Beschluß vom 8. Februar 1995 II B 66/94, BFH/NV 1995, 927).
  • BFH, 17.04.1996 - X R 160/94

    Die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten eines in der nachfolgenden Generation

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Außerdem hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH entschieden, daß wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes zu zahlen hat, mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Sonderausgaben abziehen kann (Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Außerdem hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH entschieden, daß wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes zu zahlen hat, mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Sonderausgaben abziehen kann (Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 151/98

    Anfechtungsklage gegen Duldungsbescheid - Unentgeltliche Übertragung von

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Soweit die Kläger sinngemäß oder ausdrücklich Divergenz geltend machen, haben sie versäumt, einem tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils einen ebensolchen gegenüberzustellen, auf dem eine Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 VII B 151/98, BFH/NV 1999, 155; in BFH/NV 1999, 213, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - X B 16/99
    Außerdem hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH entschieden, daß wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes zu zahlen hat, mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Sonderausgaben abziehen kann (Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32).
  • BFH, 18.08.2003 - X S 5/03

    PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1999 X B 16/99, BFH/NV 2000, 29, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 24, m.w.N., und § 116 Rz. 34, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2003 - X B 173/02

    Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge

    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 1999 X B 16/99, BFH/NV 2000, 29, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 05.10.2007 - IV B 165/06

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt als Verfahrensmangel

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO indessen --von im Streitfall nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen-- grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1999 X B 16/99, BFH/NV 2000, 29, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2000 - X B 132/99

    Nutzungswertbesteuerung - Überlassung einer Wohnung - Abziehbarkeit einer

    Soweit die Kläger Divergenz geltend machen, haben sie unterlassen, einem tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils einen ebensolchen gegenüberzustellen, auf dem eine Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 VII B 151/98, BFH/NV 1999, 155; vom 15. Juni 1999 X B 16/99, BFH/NV 2000, 29).
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